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04.08.2014 | Unternehmensstrategie | Schwerpunkt | Online-Artikel

Der Aufsichtsrat trägt die Mitverantwortung für nachhaltige Führung

2:30 Min. Lesedauer

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Der Aufsichtsrat in seiner Rolle als oberster Hüter der Corporate Governance muss die Leitlinien einer nachhaltig orientierten Unternehmensführung einfordern. Er wird dadurch zum Garant einer Verankerung im Tagesgeschäft. Eine Kolumne von Rudolf X. Ruter.

Der Aufsichtsrat hat den gesetzlichen Auftrag, die Geschäftsführung zu überwachen und zu beraten. Er sollte seine Möglichkeiten hierbei entschieden mehr nutzen. In seiner Rolle als oberster Wächter der Leitung und Lenkung ist es beispielsweise notwendig, dass er die Leitlinien einer langfristig und nachhaltig orientierten Unternehmensführung einfordert und mit verankert. Nachhaltigkeit wird dann im Unternehmen verankert, "wenn sich die gesamte Führung eindeutig und klar hinter dieses Konzept stellt und auch in der täglichen Führung darauf achtet“ so Helmut Maucher, Ehrenpräsident der Nestlé AG".

Der ehrbare Aufsichtsrat

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Dem Aufsichtsrat kommt dabei eine besondere Rolle zu. Er sollte "ehrbar" sein, in Sinne einer wirtschaftlich denkenden und moralischen Instanz. Doch was ist ein ehrbarer Aufsichtsrat genau? In Anlehnung an eine Definition von Klink zum „Ehrbaren Kaufmann“ könnte man diesen wie folgt beschreiben: Der „ehrbare Aufsichtsrat“ sieht Moral und Wirtschaftlichkeit nicht als Gegensatz, sondern als Bedingung. Wirtschaftlichkeit bedeutet das Schaffen nachhaltiger Werte. Das Handeln von Unternehmer/innen steht im Einklang mit der Gesellschaft und erfordert neben wirtschaftlichem Fachwissen und der Ausprägung einer verantwortlichen Persönlichkeit eine umfangreiche humanistische Bildung. Konkreter formuliert lassen sich folgende Parameter anführen: Ehrlichkeit, Vorsicht, Vertrauen schaffen, Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, Wagemut im richtigen Moment, Friedensliebe, Ernsthaftigkeit, Höflichkeit, Klugheit, Ordnung, gute Erscheinung und nicht zuletzt eine gute Erziehung.

Jeder Einzelne ist gefordert

Laut Paul Achleitner gehört “Nachhaltigkeit gewissermaßen zum Erbgut eines Unternehmen“ und ist auf Langfristigkeit ausgelegt. Jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied ist hierzu gefordert. Der Aufsichtsrat als oberster Überwacher und Hüter der Corporate Governance muss die Leitlinien einer langfristig und nachhaltig orientierten Unternehmensführung einfordern und wird dadurch zum Garant einer Verankerung im Tagesgeschäft. Jedes Aufsichtsratsmitglied ist persönlich für die effektive und effiziente Unternehmensüberwachung und -beratung und für ein aktives Nachhaltigkeitsmanagement verantwortlich.

Meiner Meinung nach gibt es in einigen deutschen Unternehmen hier noch großen Nachholbedarf. Entscheidungen sollen hierbei nur auf der Basis einer Reflexion von vereinbarten Werten zum Erhalt des Unternehmens unter Berücksichtigung gegenwärtiger und zukünftiger Risiken getroffen werden. Deshalb dürfen sich Aufsichtsräte nicht länger von Tradition und persönlichen Interessen leiten lassen. Lesen Sie hierzu mehr in meiner nächsten Kolumne.

Zur Person
Rudolf X. Ruter ist Unternehmensberater und in vielen Bereichen aktiv. Er ist Experte für Corporate Governance und Nachhaltigkeit, Financial Expert im Sinne des AktG, Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Zudem engagiert er sich als Mitglied im Beirat des Deutschen CSR Forums und hat zahlreiche Fachartikel und Bücher u. a. zum Thema Nachhaltigkeit, Corporate Governance, AR/Beiräte und Unternehmensführung veröffentlicht
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