2001 | OriginalPaper | Buchkapitel
„Vereinbarungsrecht“ der Verbände der Sozialversicherungsträger
verfasst von : Dr. Andreas Hänlein
Erschienen in: Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Das Instrument der normsetzenden Vereinbarung erfreut sich besonderer Beliebtheit auf der Ebene der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger. Im Recht der Kranken-, der Pflege- und der Unfallversicherung finden sich zum einen Beispiele für Regelwerke, die unter den Spitzenverbänden des jeweiligen Versicherungszweiges vereinbart werden und im Bereich des jeweils eigenen Versicherungszweiges wirken sollen. Die wichtigsten dieser normsetzenden Verbandsvereinbarungen sind die Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen, die Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen und die gemeinsamen Richtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger. Lediglich in der Rentenversicherung findet sich kein Beispiel, denn hier gibt es, wenn man vom Sondersystem der landwirtschaftlichen Alterssicherung absieht, nur einen einzigen Dachverband, den VDR. Zum anderen gibt es im Bereich der Kranken- und Rentenversicherung neben den versicherungszweiginternen auch versicherungszweigübergreifende Vereinbarungen der Verbandsebene.