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1994 | OriginalPaper | Buchkapitel

Vergütung

verfasst von : Klaus Rischar

Erschienen in: Arbeitsrecht in Banken und Sparkassen

Verlag: Gabler Verlag

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Der Tarifvertrag setzt Rechtsnormen, die eine Bank auch durch einen Einzelarbeitsvertrag nicht zuungunsten eines Mitarbeiters außer Kraft setzen kann (BVerfG 6.5.1964 — AP Nr. 15 und § 2 TV). Das haben einige Banken bei Mitarbeiterinnen versucht, die aus familiären Gründen von Voll- auf Teilzeitarbeit übergingen, um auf diese Weise Mitarbeiterinnen zur Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit indirekt zu zwingen, indem sie diese Frauen dann niedriger eingruppierten. Gibt es beim Tarifvertrag mehrere Lösungen, dann soll die Bank die für den Mitarbeiter günstigere Lösung wählen.

Metadaten
Titel
Vergütung
verfasst von
Klaus Rischar
Copyright-Jahr
1994
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-90586-4_7