Skip to main content

1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Verstößt der Architekt gegen Treu und Glauben, wenn er seine Schlußrechnung ändert?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Architekten

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Architekt Schlampig sollte für Eigenheim die Architektenleistungen für dessen Neubau übernehmen. Nach Abschluß der Arbeiten stellt Schlampig seine Schlußrechnung. Die Richtigkeit dieser Schlußrechnung wird jedoch von Eigenheim wegen mangelnder Prüffähigkeit in Frage gestellt. Wie sich später herausstellt, war die Schlußrechnung des Schlampig tatsächlich fehlerhaft, da sie die Mindestsätze der HOAI unterschritt. Deshalb stellte Schlampig den entsprechenden Differenzbetrag Eigenheim in Rechnung. Eigenheim meint nun, dieser Nachforderungsanspruch des Schlampig sei nicht durchsetzbar, da er ein schutzwürdiges Vertrauen in die Schlußrechnung habe. Eigenheim meint, durch Stellung der Schlußrechnung erklärt Schlampig gleichzeitig, daß er seine Leistung abschließend berechnet habe. Eine Nachforderung zur Schlußrechnung stellt demnach ein treuwidriges Verhalten nach §242 BGB dar. Aus diesem Grund sei der Nachforderungsanspruch des Schlampig nicht durchsetzbar. Ist diese Auffassung richtig?

Metadaten
Titel
Verstößt der Architekt gegen Treu und Glauben, wenn er seine Schlußrechnung ändert?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_89

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.