1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wann wird der Honoraranspruch des Architekten fällig?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Architekten
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Architekt Sparsam hatte die Architektenleistungen für den Neubau von Eigenheim übernommen. Nach Abschluß seiner Leistungen stellte er seine Schlußrechnung. Nachdem Eigenheim zwei Monate später noch nicht bezahlt hatte, wollte Sparsam für seinen Honoraranspruch zusätzlich noch Zinsen erheben. Eigenheim hält dem entgegen, daß die Honorarforderung des Sparsam noch nicht fällig sei, da die Schlußrechnung nicht prüffähig sei. Insbesondere würden die Kostenschätzungen gem. §10 HOAI den Anforderungen der DIN 276 nicht genügen (was zutrifft). Ist der Honoraranspruch des Architekten Sparsam fällig geworden?