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08.09.2020 | Verwaltungsmanagement | Schwerpunkt | Online-Artikel

Spielräume für Agilität nutzen

verfasst von: Dr. Florian Theißing, Carmen Dencker

2 Min. Lesedauer

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Agilität wird als neues Paradigma des Verwaltungshandelns intensiv diskutiert. Der Blick in die Ministerien und Ämter der Republik zeigt jedoch deutlich, dass diese neuen Ansätze noch lange nicht in der Verwaltungspraxis angekommen sind. 

Oftmals wird angeführt, dass der starre gesetzliche Rahmen das zentrale Hindernis für ein agileres und flexibleres Verwaltungshandeln darstellt. So gaben in der Studie "Studie Business Agility" der Firma Bearing Point (2015) rund die Hälfte der Befragten aus der öffentlichen Verwaltung an, dass das Dienst- und Tarifrecht agileren Arbeitsweisen im Wege stünde. Auch die starren Haushaltsvorschriften wurden von einem Drittel der Befragten als unvereinbar mit einer agilen Verwaltung angesehen. Ebenso das Vergaberecht wird oftmals als Hemmschuh für ein agileres Vorgehen etwa bei der Verwaltungsdigitalisierung genannt.

Sicherlich zielen die gesetzlichen Vorgaben eher auf stabile Verwaltungstätigkeit innerhalb regelmäßiger Prozesse ab als auf flexibles, agiles Handeln. So ist etwa eine agile Verteilung von Aufgaben mit einem Stellenplan, der jedem Stelleninhaber exakt seine Aufgaben zuordnet, schwer vereinbar. Auch wird das Engagement in Projekten oder die Beteiligung an Innovationsvorhaben in den klassischen Laufbahnmodellen der öffentlichen Verwaltung bisher eher nicht belohnt.

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Was Agilität hemmt

Im Haushaltsrecht zwingen die Zyklen der öffentlichen Haushalte Projektleiterinnen und -leiter in Digitalisierungsprojekten oft dazu, auf Jahre im Voraus die exakte Summe der benötigen Mittel anzugeben. Dies ist schon in traditionellen Projekten nicht realistisch zu leisten, in einem agilen Umfeld ist es ein Ding der Unmöglichkeit.

Die Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns im Hinblick darauf, agile und flexible Arbeitsweisen zu ermöglichen, erscheint also als durchaus wünschenswert. Teilweise wird dies wird vom Gesetzgeber auch bereits angegangen, zum Beispiel Durch die Stärkung leistungsabhängiger Entgeltkomponenten bei der Beamtenbesoldung durch das Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts.

Haushaltsrecht bietet Möglichkeiten

Trotzdem ist es zu kurz gegriffen, agiles Verwaltungshandeln mit dem Verweis auf die starren gesetzlichen Rahmenbedingungen für nicht praktikabel zu erklären. Tatsächlich eröffnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen vielerlei Spielräume, beispielsweise durch Ermessens- und Abwägungsregelungen, Experimentierklauseln oder Flexibilisierungsmöglichkeiten. So enthält das Haushaltsrecht ein umfangreiches Instrumentarium zur Flexibilisierung des Haushaltsvollzuges und auch das Vergaberecht eröffnet mit Verfahrensarten wie dem wettbewerblichen Dialog oder den Innovationspartnerschaften Spielräume für flexible Beschaffungen.

Angesichts dieser bestehenden Spielräume stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen kein unüberwindbares Hindernis für agileres Verwaltungshandeln dar. Allerdings gilt es, diese Spielräume in der Praxis auch zu nutzen.

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