1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wann hat der Bauherr Anspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Eigenheim hat sich von Baufix ein Einfamilienhaus errichten lassen. Im Bauvertrag war die Geltung der VOB vereinbart. Nach Fertigstellung mußte Eigenheim von Baufix zu vertretende Mängel an den Stufen seiner Betontreppe feststellen. Daraufhin beauftragt er den Bauunternehmer Clever mit der Beseitigung dieser Mängel. Die dadurch entstandenen Kosten möchte er von Baufix über §633 Abs. 3 BGB ersetzt haben. Baufix verweigert die Bezahlung mit der Begründung, ihm hätte eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt werden müssen.