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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Wer hat zu beweisen, daß die Gründe für einen Bereicherungsanspruch wegen Überzahlung des Werklohnes vorliegen?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Röhrich soll die Sanitäranlage des Eigenheim renovieren. Nach Abschluß der Arbeiten stellt Röhrich seine Schlußrechnung, in der er die geleisteten Arbeiten in Rechnung stellt. Daraufhin bezahlt Eigenheim. Kurz darauf muß er feststellen, daß eine bestimmte Leistung, die Röhrich in seiner Rechnung aufgeführt hatte, gar nicht erbracht wurde. Eigenheim möchte nun das zuviel bezahlte Geld zurück. Daraufhin erklärt Röhrich, daß zwar diese eine Leistung nicht erbracht wurde, dafür wurde jedoch eine andere Leistung erbracht, die in der Rechnung nicht auftaucht. Eigenheim meint nun, daß sein Anspruch solange besteht, bis Röhrich beweist, daß diese Leistungen tatsächlich erbracht wurden.

Metadaten
Titel
Wer hat zu beweisen, daß die Gründe für einen Bereicherungsanspruch wegen Überzahlung des Werklohnes vorliegen?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_133

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