1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wer hat zu beweisen, daß die Gründe für einen Bereicherungsanspruch wegen Überzahlung des Werklohnes vorliegen?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Röhrich soll die Sanitäranlage des Eigenheim renovieren. Nach Abschluß der Arbeiten stellt Röhrich seine Schlußrechnung, in der er die geleisteten Arbeiten in Rechnung stellt. Daraufhin bezahlt Eigenheim. Kurz darauf muß er feststellen, daß eine bestimmte Leistung, die Röhrich in seiner Rechnung aufgeführt hatte, gar nicht erbracht wurde. Eigenheim möchte nun das zuviel bezahlte Geld zurück. Daraufhin erklärt Röhrich, daß zwar diese eine Leistung nicht erbracht wurde, dafür wurde jedoch eine andere Leistung erbracht, die in der Rechnung nicht auftaucht. Eigenheim meint nun, daß sein Anspruch solange besteht, bis Röhrich beweist, daß diese Leistungen tatsächlich erbracht wurden.