Skip to main content

1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Wann steht dem Architekten ein Honoraranspruch für die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphase 6 des §15 HOAI nicht zu?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Architekten

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Eigenheim möchte ein Haus bauen. Dazu holt er verschiedene Angebote von diversen Architekten ein. Als Folge davon schließt er einen Architektenvertrag mit Eilig ab. Als die Vorplanung abgeschlossen ist, reicht Eigenheim einen Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung ein. Noch vor Erteilung der Baugenehmigung bereitet Architekt Eilig die Vergabe entsprechend der Leistungsphase 6 des §15 HOAI vor. Kurz darauf wird die Baugenehmigung erteilt. Dennoch macht Eigenheim einen Rückzieher und verzichtet auf die Bauausführung. Architekt Eilig stellt daraufhin seine erbrachten Leistungen in Rechnung, u.a. verlangt er ein Honorar für die Erbringung der Leistungsphase 6 des §15 HOAI. Eigenheim meint, ein Entgelt für die Erbringung der Leistungen der Leistungsphase 6 stünde dem Architekten nicht zu, da zum Zeitpunkt deren Erbringung eine Entscheidung über die Bauausführung noch nicht endgültig getroffen war.

Metadaten
Titel
Wann steht dem Architekten ein Honoraranspruch für die Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphase 6 des §15 HOAI nicht zu?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_94

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.