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2021 | Buch

Wasserwirtschaft in der gewerblichen Schifffahrt

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Über dieses Buch

In der Schifffahrt spielt Wasser allenthalben eine wichtige Rolle, in der gewerblichen Schifffahrt wird Wasser auch als Brauchwasser, als Grau- und Schwarzwasser sowie zur Nutzung durch den Menschen als Trinkwasser benötigt. Diese Wasserarten, als Grundlage der Wasserwirtschaft auf gewerblich genutzten Schiffen, werden im Buch eingehend definiert. Die Eigentumsarten bzw. Eigentumsverhältnisse, als Voraussetzung für die Nutzung des Wassers, sind beschrieben und die rechtliche Befugnis, das Wasser für die Zwecke an Bord zu verwenden oder ein Gewässer durch einen Gebrauch an Bord zu verändern ist erläutert. Es hilft Schifffahrtstreibenden, Eignern sowie Verantwortlichen im öffentlichen Dienst und Juristen die sich mit der Thematik befassen, die Zusammenhänge sowie den regulatorischen Rahmen zu verstehen bzw. zu vertiefen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
In der EU steht laut einer Studie etwa jeder achte Todesfall in Zusammenhang mit Umweltverschmutzung. Etwa 630.000 Todesfälle im Jahr 2012 in der Europäischen Union und dem damals noch zur EU gehörenden Großbritannien hätten auf Umweltverschmutzungen zurückgeführt werden können, heißt es in der veröffentlichten Untersuchung der Europäischen Umweltagentur (EUA). Dies entsprach einem Anteil von 13 Prozent. Die Daten von 2012 sind die jüngsten, die für die Studie vorlagen. Die größten Gesundheitsrisiken sind demnach Luftverschmutzung und die Belastung durch Chemikalien, aber auch und in besonderem Maß die Verunreinigung von Gewässern.
Uwe Jacobshagen

Allgemeines zur Wasserwirtschaft in Deutschland

Frontmatter
2. Gewässergrenzen
Zusammenfassung
Das internationale Recht auf den globalen Gewässern wird durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ; United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) geregelt. Für die Gewässer, die an das Hoheitsgebiet eines souveränen Staates grenzen, gewährt das SRÜ Rechte für diese Staaten, das Küstenmeer, die Ausschließliche Wirtschaftszone und die Anschlusszone einzurichten. Darüber hinaus werden die sogenannten inneren Gewässer festgelegt, die nicht mit den Binnengewässern der Staaten gleichgesetzt werden können, weil für diese hauptsächlich hoheitsrechtliche Regelungen in Frage kommen (vgl. Abb. 2.1).
Uwe Jacobshagen
3. Eigentumsrechte der Gewässer in Deutschland
Zusammenfassung
Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung sind Bund und Ländern zugleich zur Gesetzgebung berufen. Ihre Kompetenzen stehen mit unterschiedlicher Rangausstattung nebeneinander.
Uwe Jacobshagen
4. Wasserbenutzung
Zusammenfassung
Wasser (H2O) ist eine chemische Verbindung aus den Elementen Sauerstoff (O) und Wasserstoff (H). Die Bezeichnung Wasser wird besonders für den flüssigen Aggregatzustand verwendet. Im festen, also gefrorenen Zustand, wird es Eis genannt, im gasförmigen Zustand Wasserdampf oder einfach nur Dampf. Es ist die einzige chemische Verbindung auf der Erde, die in der Natur als Flüssigkeit, als Festkörper und als Gas vorkommt.
Uwe Jacobshagen

Brauchwasser an Bord von Schiffen

Frontmatter
5. Allgemeines
Zusammenfassung
Das MARPOL-Übereinkommen vom 02.11.1973 ist ein internationales, weltweit geltendes Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt. Das Übereinkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten das Einleiten von Schadstoffen, die beim Schiffsbetrieb anfallen, zu verhüten und normiert Anforderungen an die verschiedenen Arten von Verschmutzungen im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb in seinen Anlagen I–VI (Verschmutzung durch Öl, schädliche flüssige Stoffe, Schadstoffe, die in verpackter Form befördert werden, Schiffsabwasser, Schiffsmüll und Luftverunreinigungen). Mit der Revision von Anlage V Marpol wurde festgelegt, dass von Schiffen kein Müll ins Meer gelangen darf, bis auf definierte Ausnahmen.
Uwe Jacobshagen
6. Ölhaltige Rückstände und Bilgenwasser
Zusammenfassung
Die Anlage I gilt (soweit in ihr nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist) für alle Schiffe. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für Schiffsantriebe Öl als Brennstoff und in Form von anderen Betriebsstoffen verwendet wird.
Uwe Jacobshagen
7. Waschwasser aus Laderäumen
Zusammenfassung
Grundsätzlich gelten die Anlagen I und II des Marpol-Übereinkommens für alle Schiffe, die sich in der Meeresumwelt bewegen, soweit nichts anderes geregelt ist. Darüber hinaus enthält das Kap. 4 der Anlage I Marpol besondere Anforderungen an den Ladebereich von Öltankschiffen. Grundsätzlich ist jedes Einleiten von Öl oder ölhaltigen Gemischen ins Meer aus dem Ladebereich eines Öltankschiffs verboten, es sei denn, dass alle Bedingungen erfüllt sind, die in der Tab. 7.1 zusammengefasst sind. Diese gelten nicht für die bereits in A.II.1 gennannten Ausnahmen.
Uwe Jacobshagen
8. Abwasser
Zusammenfassung
Die Anlage IV MARPOL 73/78 regelt die Verhütung beziehungsweise Einschränkung von Verschmutzungen des Meeres durch Schiffsabwässer. Danach ist das Einleiten von Schiffsabwasser grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur nach Maßgabe von Regel 11 Anlage IV zum Marpol-Übereinkommen zulässig und sind in der Tab. 8.1 zusammengefasst.
Uwe Jacobshagen
9. Thermische Verschmutzung durch den Maschinenbetrieb
Zusammenfassung
Die Kühlsysteme auf heutigen Schiffen dienen neben der Kühlung des Hauptmotors und der Hilfsdiesel auch zur Abwärmenutzung und zur Kühlung anderer Hilfssysteme wie Klimaanlage, Proviantkühlanlage, Luftverdichter, Dampfüberschuss-Kondensator und Süßwassererzeuger. Mittlerweile werden dazu fast ausschließlich indirekte Kühlsystem verwendet, bei der interne Frischwasserkreisläufe durch See- oder Außenbordwasser rückgekühlt werden. Durch diese Indirekte Kühlung (s. Abb. 9.2)wird Seewasser nicht mehr für die direkte Kühlung der Motorbauteile verwendet, so dass zum einen Erosion-, Korrosions- und Ablagerungsprobleme gelöst wurden und zum anderen die optimale Temperaturdifferenz zwischen Ein- und Ausgang des Frischkühlwassers am Motor eingestellt werden kann. Diese Differenz liegt für einen Prozess, bei dem möglichst wenig Energie entzogen wird und gleichzeitig die Wärmespannungen sowie die Längenausdehnung durch Überhitzung minimiert werden, bei ca 8–10 K (8–10 °C).
Uwe Jacobshagen
10. Sonstige Belastungen durch Brauchwasser
Zusammenfassung
Die Anlage III des Marpol-Übereinkommens ist am 01.07.1992 international in Kraft getreten und sieht vor, dass zur Verhütung der Meeresverschmutzung Schadstoffe in verpackter Form nur nach Maßgabe dieser Anlage befördert werden dürfen. National sind diese Vorschriften durch die Gefahrgutverordnung-See umgesetzt (beispielsweise für gefährliche Güter in Containern).
Uwe Jacobshagen

Trinkwasser und Wasser für die menschliche Nutzung

Frontmatter
11. Rohwasser, Aufbereitung und Trinkwasserqualität allgemein
Zusammenfassung
Grundsätzlich muss das im jeweiligen Hafen gebunkerte Wasser Trinkwasserqualität aufweisen. In der EU gilt für die Anforderungen die Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, die in den Mitgliedsländern in nationales Recht umgewandelt wurde, z. B. in Deutschland durch die Verordnung über Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung 2001 [TrinkwV 2001]). Das Ziel dieser Richtlinie ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben, durch Gewährleistung seiner Genußtauglichkeit und Reinheit zu schützen.
Uwe Jacobshagen
12. Trinkwasser an Bord von Schiffen
Zusammenfassung
Für jedes Trinkwasser wird ein separates System mit Vorratstanks, Rohrleitungen, Drucktanks und Pumpen benötigt (vgl. Abb. 12.1). Trinkwasser dient u. a. zur Speisebereitung, zum Trinken, Waschen und Geschirrspülen und unterliegt den Qualitätsstandards der jeweiligen Flaggenländer.
Uwe Jacobshagen

Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht

Frontmatter
13. Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB
Zusammenfassung
Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Uwe Jacobshagen
14. Weitere Straftaten gegen das Umweltmedium Wasser
Zusammenfassung
Durch Handlungen weiterer Straftaten können neben den eigentlichen Umweltmedien, wie Boden oder Luft, auch das Medium Wasser geschädigt oder mindestens gefährdet werden. Teilweise ist für das Erfüllen einer solchen Tathandlung die reine Geeignetheit einer solchen Schädigung ausreichend.
Uwe Jacobshagen
15. Ordnungswidrigkeiten
Zusammenfassung
Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Diese Handlung und die dazugehörige Ahndung muss in dem entsprechenden Gesetz definiert sein kündigt in der Regel auch die damit verbundene maximale Geldbuße an, die von der zuständigen Ahndungsbehörde im Vornherein konkretisiert werden kann. Verstöße gegen Rechtsverordnungen können nur als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, wenn diese auf Grund eines Gesetzes erlassen wurden und diese Gesetze eine Ahndung als Ordnungswidrigkeiten zulässt. Die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen können durch ein Gesetz ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist dann in der Verordnung anzugeben.
Uwe Jacobshagen
Backmatter
Metadaten
Titel
Wasserwirtschaft in der gewerblichen Schifffahrt
verfasst von
Uwe Jacobshagen
Copyright-Jahr
2021
Electronic ISBN
978-3-658-33995-1
Print ISBN
978-3-658-33994-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-33995-1