2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Wohlfahrtsstaat
verfasst von : Edeltraud Roller
Erschienen in: Handwörterbuch zur politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der Wohlfahrtsstaat (W.) kann funktional definiert werden als diejenigen staatlichen Interventionen und Maßnahmen, die die Realisierung von sozio-ökonomi-scher Sicherheit und sozio-ökonomischer Gleichheit (→ Soziale Sicherheit, Soziale Ungleichheit/Lebenslagen) zum Ziel haben. Dabei lassen sich drei Komplexe unterscheiden: die Absicherung des Einkommens in Risikofallen wie Krankheit, Alter, Invalidität und → Arbeitslosigkeit; die Gewährleistung personenbezogener Dienstleistungen vor allem in den Bereichen Gesundheit, → Bildung und Sozialwesen sowie die Regulierung des Arbeitsmarktes über Schutzgesetze (z.B. Min-destlohn) und über wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen (z.B. Arbeitsbeschaffungsprogramme). Der W. ist ein gemeinsames Strukturmerkmal aller entwickelten demokratischen Industriegesellschaften. In Abhängigkeit von nationalen → Ideologien, kollektiven Akteuren und Institutionen haben sich in diesen Ländern aber verschiedene wohlfahrtsstaatliche Regime herausgebildet. Drei wohlfahrtsstaatliche Regime-Typen können unterschieden werden (Esping-Andersen 1990): der liberale Typus (z.B. USA), der konservative Typus (z.B. Deutschland) und der sozialdemokratische Typus (z.B. Schweden). Der Begriff des W. (als Übersetzung des international gebräuchlichen angelsächsischen Begriffs „welfare state“) wird in der deutschen sozialwissenschaftlichen Literatur mehrheitlich synonym mit dem Begriff des Sozialstaats verwendet. Dagegen steht im Alltagsverständnis der Begriff des Sozialstaats eher für einen limitierten und der des W. eher für einen extensiven Umfang sozialpolitischer Interventionen und Maßnahmen.