1993 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zur ökonomischen Begründung der Bankenaufsicht
verfasst von : Elke Büsselmann
Erschienen in: Bankenaufsicht und marktbezogenes Eigenkapital
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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In Publikationen, die sich mit bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen, wird grundsätzlich die Sonderstellung des Kreditgewerbes in der Volkswirtschaft hervorgehoben, die sich in der Existenz des Kreditwesengesetzes und der Tätigkeit des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen äußert.1 Die daraus resultierende spezielle staatliche Aufsicht über Banken geht in ihrem Umfang über die Gewerbeaufsicht anderer Wirtschaftszweige weit hinaus.2 Unterliegt ein Wirtschaftszweig der staatlichen Beeinflussung und Regulierung, so muß dies schon aus marktwirtschaftlichen Erwägungen heraus durch besondere Gründe gerechtfertigt sein, denn jede Form der Regulierung bedeutet einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit.3 Es darf daher nicht davon ausgegangen werden, daß eine Sonderstellung der Kreditinstitute an sich bereits einen Regulierungsbedarf begründet, sondern es muß zunächst festgestellt werden, auf welchen Faktoren diese Sonderstellung beruht und ob sich daraus Umstände ableiten lassen, die eine Regulierung zwingend erfordern.