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15.12.2017 | Anlageberatung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Unternehmervollmacht als Beratungsansatz für Finanzdienstleister

verfasst von: Michael Fuchs

3 Min. Lesedauer

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Die Nachfolge an der Firmenspitze ist für viele Unternehmen ein wichtiges Thema. Aber auch eine vorübergehende Geschäftsunfähigkeit des Firmenchefs kann erhebliche Folgen haben, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. Banken und Sparkassen, aber auch Versicherer können als Berater unterstützen.

Ein plötzlicher Ausfall von Unternehmerpersönlichkeiten bleibt selbst für große Konzerne nicht ohne Folgen. Als 2011 der legendäre Apple-Gründer Steve Jobs verstarb, reagierte die Aktie mit empfindlichen Verlusten. Kein Wunder, hatte Jobs doch seit seiner Rückkehr an die Unternehmensspitze den Wert von Apple um das Dreißigfache gesteigert. Doch die Sorge der Anleger war verfrüht. Nachfolger Tim Cook, der Jobs während dessen schwerer Krankheit vertreten hatte, gelang es, den Konzern auf Kurs zu halten.

Finanzgeschäfte rechtzeitig regeln

Wie wichtig die rechtzeitige Regelung für den Ernstfall ist, zeigt sich eindringlich an Familienunternehmen oder kleinen, inhabergeführten Betrieben. 

"Eine ungelöste oder zu spät begonnene Nachfolgeplanung kann das Unternehmen allerdings in eine ernsthafte Existenzkrise stürzen", 

stellen die Springer-Autoren Michel E. Domsch, Désirée H. Ladwig und Florian C. Weber mit Blick auf Familienunternehmen im Kapitel zu Modellen der Nachfolgeplanung im Buch "Entwicklung von Führungspersönlichkeiten und Führungskulturen" fest. Begünstigt werde "dies durch die oftmals vorhandene geringe Bereitschaft des Inhabers, sich mit der Thematik der Nachfolge frühzeitig auseinander zu setzen." 

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Die Bedeutung der Nachfolge unterstreicht eine Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Danach planen alleine 620.000 mittelständische Unternehmen in Deutschland bis 2018 die Übergabe oder den Verkauf an einen Nachfolger. Jeder sechste Unternehmer aus dem deutschen Mittelstand ist betroffen. Erst bei 42 Prozent der betroffenen KMU, deren Übergabe in weniger als drei Jahren bevorsteht, ist ein Nachfolgeprozess angelaufen.

Existenz ist schnell bedroht

Doch schon der vorübergehende Ausfall des Inhabers kann zur Existenzbedrohung werden. Daher gilt es, rechtzeitig eine Vertretung für den Notfall zu benennen. Denn hat der Inhaber seine Geschäftsfähigkeit erst einmal verloren, ist es häufig zu spät. Sind zum Beispiel keine schriftlichen Vollmachten vorhanden, bestimmt ein Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Damit erhält nicht nur ein Außenstehender das Sagen im Unternehmen, sondern bis zu seiner Ernennung vergeht auch wertvolle Zeit.

Um so wichtiger ist es, Firmeninhaber frühzeitig für das Thema zu sensibilisieren. Ein geeigneter  Bevollmächtigter ist nicht nur fachlich kompetent, sondern kann im Sinne des Inhabers die Geschäfte weiterführen – ganz besonders dann, wenn der Bevollmächtigte die Pläne für den Notfall kennt und wichtige Informationen und Dokumente zur Verfügung hat. Im Rahmen einer Unternehmervollmacht kann der Firmeninhaber bestimmen, was mit seinem Unternehmen geschehen soll und vorab Handlungsanweisungen geben.

Finanzdienstleister als Beratungspartner

Banken kommt dabei ein wichtige Rolle zu. Sie können ihre Firmenkunden im Beratungsgespräch proaktiv auf die Bedeutung einer Unternehmervollmacht hinweisen und über die notwendigen Rahmenbedingungen informieren. Dadurch verstärken sie nicht nur die Bindung zum Kunden, sondern haben auch die Möglichkeit, weitere Vorsorgeprodukte anzubieten. Zudem bleiben Banken, Sparkassen und Versicherer auch im Ernstfall Partner des Bevollmächtigten, etwa bei Themen wie der Kontoführung, Finanzierung oder Risikoabsicherung. So erhalten sie die Geschäftsbeziehungen, unter Umständen auch mit Nachfolgern im Geschäftsbetrieb, Kompetenz im Bereich der komplexen Thematik eröffnet darüber hinaus die Chance, durch Beratung neue Kunden zu gewinnen.

Netzwerke ausschöpfen

Hilfreich für Unternehmer ist unter Umständen auch ein Netzwerk "mit vielen Kontakten zu Unternehmern und Experten, wie es die Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft S-UBG pflegt", schreibt etwa die freie Journalistin Barbara Bocks im Bankmagazin-Beitrag "Unternehmer bei der Nachfolge begleiten." (Bankmagazin-Ausgabe 7-8/2017, Seite 46). Die Gesellschaft ist Partner der Firmenkundenbetreuer der Sparkassen bei der Unternehmensnachfolge. Sie ermittelt nicht nur den jeweiligen Kapitalbedarf für die Übernahme und erfolgreiche Fortführung, sondern unterstützt auch bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger.

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