2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Arbeitgeberverbände
verfasst von : Dr. soc. habil. Wolfgang Schroeder
Erschienen in: Interessenverbände in Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Arbeitgeberverbände gehören zur Gruppe der Unternehmerverbände, die angetreten sind, um kollektives Handeln von wirtschaftlichen Konkurrenten zu organisieren, indem sie versuchen, gemeinsame Interessen gegenüber dem Staat, den Gewerkschaften und der „Wirtschaft“ selbst zu artikulieren, zu repräsentieren und durchzusetzen. Hinsichtlich der verschiedenen Märkte, auf denen Unternehmen agieren, besteht die wesentliche organisatorische Ausdifferenzierung in Deutschland in einer güter- und einer arbeitsmarktbezogenen Verbändelandschaft, also in Wirtschaftsverbände einerseits und Arbeitgeberverbände andererseits. Die meisten anderen OECD-Länder kennen diese Trennung nicht. Arbeitgeberverbände schließen mit den Gewerkschaften bindende Regelungen (Tarifverträge) ab, vertreten die sozialpolitischen Interessen der Mitgliedsfirmen gegenüber staatlichen und halbstaatlichen Organisationen und beteiligen sich an staatlichen Gremien sowie an der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen.