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24.06.2015 | Bankenaufsicht | Interview | Online-Artikel

„Durchgehende Erreichbarkeit spielt eine große Rolle“

2 Min. Lesedauer

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Joachim Kaetzler, Frankfurter Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle und Mitglied des Vorstands des Bundesverbands Deutscher Compliance Officer (BDCO), über die Eigenschaften eines perfekten Whistleblowing-Systems.

Springer für Professionals: Herr Kaetzler, wie sieht in ein perfektes Hinweisgebersystem einer Bank aus?

Joachim Kaetzler: Ein perfektes Hinweisgebersystem hält für den Mitarbeiter eine Fülle von Kanälen bereit und ermöglicht einen angemessenen Dialog zwischen Hinweisgeber und Empfänger.

Was sind geeignete Kanäle dafür?

Durchgehende Erreichbarkeit spielt hier eine große Rolle. Sie werden möglicherweise schon festgestellt haben, dass viele Hinweise nicht zur normalen Arbeitszeit abgesetzt werden. Ideal ist ein System, das im Prinzip immer erreichbar ist und eine leichte, zeitnahe Kommunikation zwischen Hinweisgeber und -empfänger ermöglicht, wie das Telefon, die E-Mail und Internetboxen, wie sie zum Beispiel die Landeskriminalämter vorhalten.

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Das Intranet von Unternehmen ermöglicht die Protokollierung von Zugriffen. Wie sieht es damit als Hinweiskanal aus?

Da sehe ich gewisse Bedenken bei Mitarbeitern hinsichtlich der Anonymität. Ich habe auch durchaus schon mit Mitarbeitern gesprochen, die Kommunikationskanäle zu externen Ombudsmännern für sicherer halten. Denn viele fragen sich, ob der Arbeitgeber später mit Mitteln der IT rekonstruiert, von welchen IP-Adressen auf die Hotline zugegriffen wurde, wenn es sich um eine interne Nummer handelt. Das Intranet ist nicht weniger unbefangen, weil es eben keine 100-prozentige Anonymität garantieren kann.

Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Whistleblower zurückverfolgt wurden, etwa durch Mithilfe der IT?

Ja.

Können Sie unter Wahrung der Anonymität sagen, um welchen Fall und welches Institut es sich dabei gehandelt hat?

Das kann ich leider nicht, weil das Kenntnisse sind, die ich als Rechtsanwalt erworben habe und nicht als Mitglied des BDCO.

Glauben Sie, dass die Hinweisgebersysteme in Zukunft viel genutzt werden?

Ich glaube nicht, dass sie durch die Änderung des Kreditwesengesetzes öfter genutzt werden als vorher. Diejenigen Institute, die das Thema Korruptionsprävention und Abwehr von Straftaten im eigenen Unternehmen ernst genommen haben, haben schon seit vielen Jahren, auch vor der Änderung des KWG, eine entsprechende Hotline bereitgehalten. Durch die Änderung des KWG werden eigentlich nur noch diejenigen, die die Zeichen der Zeit seit Jahren nicht erkannt haben, eingesammelt. Die Erfahrung vieler Ombudsleute lässt den Rückschluss zu, dass die Finanzindustrie, anders als die Realwirtschaft, etwas zurückhaltender Gebrauch von solchen Kanälen macht.

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