01.10.2018 | Praxis
Behördliche Talsperrenaufsicht — ist sie erforderlich?
Erschienen in: WASSERWIRTSCHAFT | Ausgabe 10/2018
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Der Betrieb und die Unterhaltung von Talsperren erfolgt durch Einsatz von qualifiziertem Personal mit hoher Fachkompetenz. Ist da noch eine behördliche Aufsicht erforderlich? Der Grund liegt u. a. in dem hohen Gefährdungspotenzial der Talsperren und in der Wahrung des 4-Augen-Prinzips. Die Behörde hat für ihr Handeln einen gesetzlichen Auftrag, ihr fallen dabei vielfältige Aufgaben zu, wie z. B. Erteilen von Genehmigungen nach Antragsprüfung und Überprüfungen vor Ort (Betriebs- überwachung und Bauüberwachung). Die behördliche Überwachung erfolgt aus einem anderen Blickwinkel als die Eigenüberwachung der Betreiber. Im Idealfall ergänzen sich die Tätigkeiten von Betreiber und Behörde. …Anzeige