2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft
Erschienen in: Familienrecht für Steuerberater
Verlag: Gabler
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Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz — LPartG) ermöglicht zwei Personen gleichen Geschlechts, eine Lebenspartnerschaft zu begründen (§ 1 LPartG). Das Gesetz bietet Paaren des gleichen Geschlechts eine Rechtsform für eine Gemeinschaft, die ihre Beziehungen untereinander regelt. Eine Anlehnung an die für Eheleute geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist unverkennbar und vom Gesetzgeber auch gewollt. Eine vollständige Gleichstellung mit den für Eheleute geltenden gesetzlichen Bestimmungen war jedoch nicht gewollt, um zu vermeiden, dass eine Verfassungswidrigkeit des Gesetztes wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) entsteht.