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09.12.2016 | Dieselgate | Nachricht | Online-Artikel

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Abgasaffäre

verfasst von: Benjamin Auerbach

2 Min. Lesedauer

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Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere sechs EU-Staaten eingeleitet. Sie wirft Deutschland vor, bestehende Sanktionssysteme nicht angewendet zu haben.

Neben Deutschland geht die Europäische Kommission gegen die Tschechische Republik, Griechenland, Litauen, Luxemburg, Spanien und das Vereinigte Königreich vor. Nach Ansicht der EU-Kommisssion sollen diese Länder die EU-Typgenehmigungsvorschriften missachtet haben.

Die Kommission wirft der Tschechischen Republik, Litauen und Griechenland vor keine Sanktionssysteme in ihren nationalen Rechtsvorschriften eingeführt haben. Im Falle der anderen Länder, (jene Mitgliedstaaten, die Typgenehmigungen für Volkswagen in der EU ausgestellt haben) sieht die Kommission eine Vertragsverletzung, weil sie ihre nationalen Bestimmungen über Sanktionen nicht angewendet haben, obwohl Volkswagen verbotene Abschaltprogramme verwendet hat.

Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, erklärte: "Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind in erster Linie die Automobilhersteller verantwortlich. Die nationalen Behörden in der EU müssen jedoch darüber wachen, dass die Automobilhersteller die Rechtsvorschriften auch tatsächlich einhalten."

Deutschland hat keine Sanktionen wegen Abgasaffäre verhängt

Gemäß EU-Richtlinien müssen die Mitgliedstaaten über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Fahrzeughersteller von Gesetzesverstößen abzuhalten. Wird gegen ein Gesetz verstoßen, beispielsweise durch die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, müssten - nach Ansicht der Kommission - diese Sanktionen verhängt werden. 

Darüber hinaus vertritt die Kommission die Auffassung, dass Deutschland und das Vereinigte Königreich das Gesetz gebrochen haben, indem sie sich nach Aufforderung durch die Kommission weigerten, alle in ihren nationalen Untersuchungen gesammelten Informationen offenzulegen, die potenzielle Unregelmäßigkeiten bei den Emissionen von Stickoxid (NOx) bei Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns und anderer Hersteller in ihrem Hoheitsgebiet betreffen. Alle sieben Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Schreiben der Kommission zu reagieren.

Mit einem Vertragsverletzungsverfahren können die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten Verstöße eines Mitgliedstaates gegen das EU-Recht geltend machen. Es besteht aus drei Stufen. Wenn die Kommission vermutet, dass europäisches Recht nicht fristgemäß, unvollständig oder überhaupt nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sendet sie zunächst ein Aufforderungsschreiben, in dem sie einen Mitgliedstaat auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem aufgetretenen Problem der Anwendung des Unionsrechts Stellung zu nehmen. Die zweite Stufe ist die mit Gründen versehene Stellungnahme. Hier wird der Mitgliedstaat aufgefordert, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen. Kommt der Mitgliedstaat dem nicht nach, kann die Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einleiten – die dritte Stufe.

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