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2022 | Buch

Elektromobilität – ein Ratgeber für Entscheider, Errichter, Betreiber und Nutzer

Facetten zu Ladeinfrastruktur, Subventionsregeln, Kosten und Handling

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Über dieses Buch

E-Mobilität ist komplex, alle Betroffenen haben gleichen Fragen. Das Buch soll Antworten geben auf die Entscheidung über die nötige und benötigte Ladeinfrastruktur von Ladetechnik, Netzanschluss, Handling, Kostenkalkulation, Nutzerverhalten, E- Fahrzeuge und deren netzdienliches Ladeverhalten, gesetzliche Regelungen für E-Mobilität und Operation, Abrechnung bis zu Webportalen. Es soll Entscheidungshinweise für verschiedene Stakeholder und Entscheiderebenen geben, natürlich auch Wirtschaftlichkeitserwägungen beschreiben. Das Sachbuch soll Trends, Unwägbarkeiten, Regulierungen und internationale Entwicklungen beinhalten und mit einem kritischen Selbstversuch- von der Anschaffung über das Fahren, Laden, App-Anwendungen abschließen. Leser sind Unternehmen, Organisationen und Privatleute, die E-Mobilität in Logistik, Belieferung, Transport und PKW einsetzen wollen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Elektromobilität in Deutschland
Zusammenfassung
Der Verkehrssektor ist für 25 % der Kohlendioxydemissionen in der EU und für 20 % in Deutschland verantwortlich. Der Verkehr verursacht daneben vor allem Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen und insbesondere durch Verbrennungsmotoren auch viel Lärm. Außerdem sind der Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung für Straßen und Infrastruktur von Relevanz.
Olaf Schulze
2. Elektrofahrzeug und Elektromobilität
Zusammenfassung
Elektromobilität impliziert die Mobilität von Personen, Sachen und Gütern durch elektrisch angetriebene Fahrzeuge – im Gegensatz zu den konventionellen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, die mit Diesel, Benzin, Autogas oder Erdgas betrieben werden. Elektromobilität entwickelt sich zu einem Megatrend. Kein Tag vergeht ohne Meldungen und Artikel in Nachrichten, Zeitungen und Internet zu Elektrofahrzeugen und deren Betrieb.
Olaf Schulze
3. Ladepunkt und Stromnetzanschluss
Zusammenfassung
Ein wesentliches Element für den Erfolg und die schnelle Einführung der Elektromobilität ist das Vorhandensein von ausreichenden Stromlademöglichkeiten, also Ladepunkten, an die ein Elektrofahrzeug angeschlossen und Strom in die Fahrzeugbatterien geladen werden kann. Die noch lockere Dichte von Ladepunkten in Deutschland wird als das Haupthemmnis der Elektromobilität gesehen. Weltweit gibt es immerhin schon mehr als eine Million Ladepunkte.
Olaf Schulze
4. Haftung der Betreiber von Ladepunkten
Zusammenfassung
Der Betreiber eines Ladepunktes haftet, wie jedes andere Rechtssubjekt auch, für schuldhaft verursachte Rechtsgutverletzungen gesetzlich nach § 823 BGB.
Olaf Schulze
5. Ladepunkte in der Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnraummiete und in Großgaragen
Zusammenfassung
In Deutschland gibt es 9,2 Mio. Eigentumswohnungen, die entweder vom Eigentümer eigengenutzt oder vermietet werden. In beiden Konstellationen hat der Eigentümer ggf. ein Interesse, einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zu errichten, entweder für sich oder für seinen Mieter, weil dieser es verlangt oder weil die Eigentumswohnung dazu aufgewertet und der Mietertrag erhöht wird. Umgekehrt hat der Mieter ein Interesse, unabhängig davon, ob sein Vermieter Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist oder nicht, dass er eine Ladestation am Mietobjekt errichten lassen kann, wenn der Vermieter es nicht selbst vornimmt.
Olaf Schulze
6. Ladepunkte und Beachtung des Mess- und Eichrechts
Zusammenfassung
Wann immer Ladestrom oder sonstige Dienstleistungen gegen Entgelt an Dritte abgegeben werden und ein Entgelt je Einheit, z. B. ct/kWh abgerechnet wird, sind die eichrechtlichen Vorschriften, also MessEG (Mess- und Eichgesetz) und MessEV (Mess- und Eichverordnung) zu beachten.
Olaf Schulze
7. Ladelastmanagement
Zusammenfassung
Die verfügbare Ladeleistung an einem bestehenden Standort und Gebäude mit üblicher Netznutzung, die auf den Geschäftsbetrieb ausgelegt ist, wird i. d. R. zweifach limitiert sein:
Olaf Schulze
8. Elektrisch Laden: private nicht öffentliche und öffentliche Ladepunkte
Zusammenfassung
80 % aller Ladevorgänge finden derzeit zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Demzufolge erfolgen nur 20 % der Ladevorgänge entweder unterwegs an der Autobahn, an öffentlichen Ladepunkten in der Stadt oder an Geschäften.
Olaf Schulze
9. Betrieb von Ladepunkten – Schadensbilder und Prävention
Zusammenfassung
Der Betrieb von Ladepunkten, insbesondere für das öffentliche Laden für jedermann, eröffnet viele Schadensszenarien, denen zum Schutz des Elektrofahrzeugs, der Elektroladestation, des Nutzers und der Allgemeinheit vorgebeugt werden kann und muss, gerade weil große Ströme beim Laden fließen. Denn wer einen Ladepunkt betreibt, hat nach allgemeiner Meinung auch eine Verkehrssicherungspflicht, d. h., dass dort sicher und unfallfrei geparkt und das Fahrzeug geladen werden kann.
Olaf Schulze
10. Rechtspflicht zum Aufbau von Ladepunkten
Zusammenfassung
Bisher gibt es keine Rechtspflicht zum Aufbau von Ladepunkten in Deutschland, abgesehen von der HessGaV für Garagen. Diese Pflicht soll jedoch mit dem GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz), dessen Verabschiedung schon mehrmals aufgeschoben wurde, angekündigt.
Olaf Schulze
11. Der Ladestrom am Ladepunkt
Zusammenfassung
Wer sein Fahrzeug mit einer eigenen Ladeeinrichtung laden oder Strom für Elektrofahrzeuge bereitstellen und ggf. verkaufen möchte, muss sich Ladestrom, wie bei jeder anderen Anwendung, am Markt beschaffen.
Olaf Schulze
12. Ladestrompreise, Ladestromvertrag, App und Services
Zusammenfassung
Gewöhnlich wird je nach Vertriebsmodell von gewerblichen Ladeinfrastrukturbetreibern eine Vergütung für den Ladestrom verlangt. Schließlich wird mit dem Strom und der Bereitstellung der Ladeinfrastruktur einiges geboten, das einer Gegenleistung bedarf.
Olaf Schulze
13. Dekarbonisierung der Mineralölwirtschaft durch Elektromobilität
Zusammenfassung
Aus § 37a BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) besteht für denjenigen, der gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 4 EnergieStG (Energiesteuergesetz) zu versteuernde Otto- oder Dieselkraftstoffe in Verkehr bringt, die Rechtspflicht, sicherzustellen, dass für die gesamte im Lauf eines Kalenderjahres von ihm in Verkehr gebrachte Menge Kraftstoffs die Vorgaben der Abs. 3 und 4 eingehalten werden.
Olaf Schulze
14. Förderung, Subventionen und Rabatt-Aktionen
Zusammenfassung
Zur Einführung von Elektromobilität, der Sichtbarkeit und positiven Erlebbarkeit, der kurzfristigen Reduktion der verkehrs- und transportbedingten Emissionen, sowohl CO2 als auch NOx und Feinstaub, zur Vermeidung von behördlichen Fahrverboten, und auch zum Erreichen einer kritischen Masse im Straßenverkehr, werden sowohl die Errichtung von Ladeinfrastruktur als auch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen sehr aufwendig von Bund und Ländern schon seit einigen Jahren durch Zuschüsse, unabhängig von daneben bestehenden steuerlichen Vorteilen, gefördert. Damit werden sowohl der Rollout der Elektrofahrzeuge und der Ladeinfrastruktur angeschoben als auch das Henne-Ei-Prinzip durchstoßen.
Olaf Schulze
15. Förderung und Steuerprivilegien für Elektrofahrzeuge und Elektroinfrastruktur
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber hat und nutzt vielfältige Möglichkeiten, die Anschaffung, den Betrieb und Unterhalt von Elektrofahrzeugen, Elektroladeinfrastruktur oder andere Teile der Elektromobilität, etwa den Fahrstrom, durch Steuervorteile zu stimulieren und auch umgekehrt, den Betrieb von konventionellen Fahrzeugen in Relation unattraktiver zu machen.
Olaf Schulze
16. Nachwort
Zusammenfassung
Dienstlich verantworte ich als leitender Energiemanager auch das Mobilitätskonzept meines Unternehmens, der METRO AG. Die Begeisterung für die Elektromobilitätit hat das Unternehmen schon im Jahr 2010 gepackt, 2012 wurden am Campus Düsseldorf bereits die ersten Ladepunkte installiert. 2018 wurde auch die Dienstfahrzeug-Policy revolutioniert, und Elektrofahrzeuge waren je nach persönlicher Anwendung und vor allem je nach Jahresfahrleistung gegenüber Verbrennerfahrzeugen privilegiert. Egal wie, für mich war klar, der nächste Dienstwagen wird ein Elektrofahrzeug, schon aus Gründen der Sichtbarkeit: Der Mitarbeiter, der auch Elektromobilität verantwortet und das Unternehmen etwa in der Initiative Electric Vehicle 100 der Climate Group vertritt, fährt kein Elektrofahrzeug? – Das geht gar nicht.
Olaf Schulze
17. Kuriositäten aus dem (Elektro-)Fahreralltag
Zusammenfassung
Beim Elektroladekabel besteht eine Motorsicherung, sodass nicht losgefahren werden kann, solange der Ladestecker, der der Zapfpistole entspricht, im Auto steckt. Wir vergessen dafür, unser Ladekabel in den Kofferraum zu packen☺, und Losrollen an einer Neigung schaffen wir auch.
Olaf Schulze
Backmatter
Metadaten
Titel
Elektromobilität – ein Ratgeber für Entscheider, Errichter, Betreiber und Nutzer
verfasst von
Olaf Schulze
Copyright-Jahr
2022
Electronic ISBN
978-3-658-32611-1
Print ISBN
978-3-658-32610-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-32611-1