2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Externe Pflichtrotation zur Stärkung der Unabhängigkeit und Erhöhung der Prüfungsqualität
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Ein
obligatorischer Prüferwechsel
bedeutet, dass eine erneute Bestellung des amtierenden Prüfers nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nicht mehr zulässig ist.238 Hierbei ist konkret zwischen einem externen Prüferwechsel und einem internen Prüferwechsel zu unterscheiden. Bei einem
internen Prüferwechsel
wird der Prüfer einer für die Abschlussprüfung zuständigen Prüfungsgesellschaft nach einer bestimmten Anzahl an Jahresabschlussprüfungen eines Unternehmens ausgetauscht. Der bisherige mit der Prüfung betraute Prüfer wird dabei von einem anderen Prüfer derselben Gesellschaft ersetzt, ohne dass die Prüfungsgesellschaft das Mandat verliert. Hierbei ist nicht zwangsläufig das Prüfungsteam von dem Austausch betroffen. Eine
externe Prüferrotation
bezeichnet hingegen den Austausch der bisher tätigen Prüfungsgesellschaft nach Ablauf einer festgesetzten Frist.