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2011 | Buch

Prüfungsqualität des Abschlussprüfers

Einfluss der Mandatsdauer auf die Bilanzpolitik beim Mandanten

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Gegenstand der nachfolgenden Arbeit ist die Untersuchung des Einflusses der Amtszeit des Abschlussprüfers bei einem Prüfungsmandanten auf die vom Prüfer erbrachte Prüfungsqualität. Die Untersuchung findet vor dem Hintergrund statt, ein Urteil über die Notwendigkeit weiterer regulatorischer Maßnahmen in Form einer Begrenzung der Mandatsdauer zur Gewährleistung einer hohen Prüfungsqualität abzugeben. Regulatorische Neuregelungen im Bereich der Abschlussprüfung sind häufig durch Bilanzskandale motiviert. So gingen bereits der Einführung der Pflichtprüfung im Jahr 1931 spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche voraus. Heute sind es vergleichbare Fälle, welche in der Öffentlichkeit Anlass zur Kritik an der Qualität der Abschlussprüfung geben. Angesprochen sind hiermit Situationen, in denen Unternehmen kurz vor dem Zusammenbruch noch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von dem Abschlussprüfer erhalten hatten. Häufig wird dem Abschlussprüfer vorgeworfen, dass er die ungünstige Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des betreffenden Unternehmens hätte rechtzeitig erkennen müssen, sofern er denn sorgfältig geprüft habe, und sie den Jahresabschlussadressaten hätte kommunizieren müssen, um diese über drohende Vermögenseinbußen zu informieren. Die Kritik ist zum einen auf eine Diskrepanz zwischen den Ansprüchen der Jahresabschlussadressaten an die Prüfung und den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zielen und Inhalten der Abschlussprüfung zurückzuführen. Die bei den Adressaten bestehende Fehlvorstellung über die Bedeutung des Testats wird in der Literatur als Erwartungslücke bezeichnet. Zum anderen erhebt die Öffentlichkeit Zweifel an der Unabhängigkeit und der geleisteten Prüfungsqualität des Abschlussprüfers. Wenngleich der Berufsstand die öffentliche Diskussion um die vermeintlich eingeschränkte Unabhängigkeit und schlechte Prüfungsqualität zurückweist, dürfte das Vertrauen in die Abschlussprüfung gesunken sein.
Daniela Wiemann
2. Begründung für die Nachfrage nach Abschlussprüferleistungen
Zusammenfassung
Der Bedarf an Prüfungsleistungen leitet sich aus den Grenzen der modernen Unternehmensorganisation ab, welche sich aus der Arbeitsteilung und der hierdurch bedingten Koordination von Handlungen unter den beteiligten Akteuren ergeben. Eine Betrachtung der Thematik aus dem Blickwinkel der ökonomischen Organisationstheorie erscheint damit sinnvoll. Organisationstheorien dienen dem Zweck, das Entstehen, das Bestehen und die Funktionsweise von solchen Organisationen zu erklären. Die institutionenökonomische Theorie und die verhaltenswissenschaftliche Entscheidungstheorie bilden zwei weit verbreitete organisationstheoretische Erklärungsansätze. Als Bezugsrahmen zahlreicher wissenschaftlicher Arbeiten sowie zur Generierung unterschiedlichster Hypothesen dient dabei primär das Theoriegebäude der Neuen Institutionenökonomie. Die hierunter subsumierten Ansätze erklären das „Wirtschaften in einer Welt, in der unvollkommene Akteure, Menschen mit begrenzter Rationalität und Moral, in ihrem ökonomischen Handeln aufeinander angewiesen sind“. Die Prinzipal-Agenten-Theorie ist der populärste neoinstitutionalistische Ansatz. Daneben existieren mit der property-rights-theory (Theorie der Verfügungsrechte) und der Transaktionskostentheorie zwei weitere bekannte Ansätze. Da auch im Rahmen dieser Arbeit die Prinzipal-Agenten-Theorie als theoretisches Fundament herangezogen wird, soll im Folgenden zunächst eine Begründung für deren Vorteilhaftigkeit gegenüber den beiden weiteren genannten Ansätzen gegeben werden. Als Beurteilungskriterien dienen dabei sowohl deren Eignung zur Erklärung des Bedarfs an Abschlussprüferleistungen als auch deren Eignung zur Erklärung von Problemen hinsichtlich der Qualität von Prüfungsleistung.
Daniela Wiemann
3. Institutioneller Rahmen der Abschlussprüfung
Zusammenfassung
Primäres Ziel der Abschlussprüfung ist es, Aussagen über die Verlässlichkeit der im Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen zu treffen. Der Abschlussprüfer übernimmt damit eine Schutzfunktion zugunsten der Abschlussadressaten und dabei insbesondere der Kapitalgeber. Grundsätzlich kann die Abschlussprüfung freiwillig erfolgen oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes durch einen externen Abschlussprüfer besteht gemäß §§ 316 Abs. 1 Satz 1 und 317 Abs. 1 Satz 1 HGB für Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i.S.d. § 267 Abs. 1 Nr. 1 HGB sind. Entsprechendes gilt gemäß § 316 Abs. 2 HGB für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Als Abschlussprüfer gelten gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die eine wirksame Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle (§ 57 WPO) besitzen. Wirtschaftsprüfer ist gemäß § 1 Abs. 1 WPO, wer öffentlich bestellt ist. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden gemäß § 1 Abs. 3 WPO als solche anerkannt, wenn diese von Wirtschaftsprüfern geführt werden. Die Einführung der Pflichtprüfung lässt sich damit begründen, dass insbesondere kleineren und einflusslosen Aktionären die Möglichkeiten fehlen, die Einleitung einer freiwilligen Prüfung durchzusetzen. Die Pflichtprüfung ist in dem Jahr 1931 eingeführt worden und ist seit ihrer Institutionalisierung mit einer hohen Erwartungshaltung verknüpft. Der Berufsstand war damit von Beginn an mit dem Problem der „Erwartungslücke“ konfrontiert, welche aus einem Auseinanderfallen zwischen den öffentlichen Erwartungen an die Abschlussprüfung und der von der Öffentlichkeit wahrgenommenen Prüfungsrealität resultiert. Das Verständnis von Abschlussprüfung geht dabei häufig über die ihr durch das Gesetz zugedachten Aufgaben hinaus. So wird vielfach erwartet, dass es Aufgabe der Abschlussprüfung sei, die Kapitalgeber bzw. die Öffentlichkeit vor Unternehmenskrisen und -zusammenbrüchen zu bewahren. Die Wahrnehmung von Prüfungsleistungen kann dabei durch Informationen über Prüfungsinhalte nachhaltig beeinflusst werden (situationsspezifische Erwartungslücke).
Daniela Wiemann
4. Externe Pflichtrotation zur Stärkung der Unabhängigkeit und Erhöhung der Prüfungsqualität
Zusammenfassung
Ein obligatorischer Prüferwechsel bedeutet, dass eine erneute Bestellung des amtierenden Prüfers nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nicht mehr zulässig ist.238 Hierbei ist konkret zwischen einem externen Prüferwechsel und einem internen Prüferwechsel zu unterscheiden. Bei einem internen Prüferwechsel wird der Prüfer einer für die Abschlussprüfung zuständigen Prüfungsgesellschaft nach einer bestimmten Anzahl an Jahresabschlussprüfungen eines Unternehmens ausgetauscht. Der bisherige mit der Prüfung betraute Prüfer wird dabei von einem anderen Prüfer derselben Gesellschaft ersetzt, ohne dass die Prüfungsgesellschaft das Mandat verliert. Hierbei ist nicht zwangsläufig das Prüfungsteam von dem Austausch betroffen. Eine externe Prüferrotation bezeichnet hingegen den Austausch der bisher tätigen Prüfungsgesellschaft nach Ablauf einer festgesetzten Frist.
Daniela Wiemann
5. Formal-analytische Forschungsergebnisse zur Beurteilung der Auswirkung einer externen Pflichtrotation auf die Prüfungsqualität
Zusammenfassung
Entscheidungslogische bzw. formal-analytische Ansätze kennzeichnen sich durch eine deduktive Vorgehensweise, bei der das Verhalten von an einem Handlungsund Entscheidungsproblem beteiligten Individuen bzw. Erkenntnisse über die Realität anhand formaler Modelle zu prognostizieren versucht wird. Auf einen solchen Ansatz wurde bereits zu Beginn dieser Arbeit mit der Agency-Theorie eingegangen. Neben agency-theoretischen Ansätzen zählen insbesondere noch spieltheoretische Ansätze zu den formal-analytischen Ansätzen. Beide sind eng miteinander verbunden. Sie analysieren durch Konflikte gekennzeichnete Entscheidungssituationen unter Beteiligung mehrerer Akteure. Das Ergebnis der Entscheidungen hängt dabei von dem Verhalten aller beteiligten Akteure ab. Im Gegensatz zu agencytheoretischen Ansätzen, bei denen die vertragliche Gestaltung unter Berücksichtigung unvollständiger Informationen in den Vordergrund rückt, betrachten spieltheoretische Modelle die Entscheidungen der Akteure in strategischen Situationen. Hauptanliegen der nachfolgend dargestellten Ansätze ist es, das Konfliktpotenzial zwischen Abschlussprüfer und Mandanten bzw. Investoren im Rahmen der Jahresabschlussprüfung unter Einbezug der Auswirkungen einer zunehmenden Mandatsdauer bzw. im Umkehrschluss einer externen Pflichtrotation zu modellieren.
Daniela Wiemann
6. Empirische Forschungsergebnisse zur Beurteilung der Auswirkungen der Mandatsdauer und der externen Pflichtrotation auf die Prüfungsqualität
Zusammenfassung
Ein Großteil der formal-analytischen Forschungsarbeiten konnte aufzeigen, dass durch eine externe Rotation die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gestärkt und die Prüfungsqualität erhöht werden kann. Aufgrund der zuvor dargestellten Begrenzungen in der Aussagekraft theoretischer Modelle ist eine Verifizierng durch zusätzliche Erkenntnisse empirischer Ansätze erforderlich.
Daniela Wiemann
7. Empirische Untersuchung des Zusammenhangs zwischen der Mandatsdauer und der Bilanzpolitik
Zusammenfassung
Das theoretische Fundament für die nachfolgende empirische Untersuchung bilden die im Rahmen der Prinzipal-Agenten-Theorie erörterten Informationsasymmetrien, welche aus dem Auseinanderfallen von Eigentum und Verfügungsmacht resultieren. Aufgrund der Unbeobachtbarkeit der Handlungen des Managements ist dieses in der Lage, Einfluss auf die Rechnungslegung zur opportunistischen Zielerreichung auszuüben. Hierdurch besteht die Gefahr, dass die Adressaten des Jahresabschlusses ohne eine weitere Verifizierung der Rechnungslegung verzerrte Informationen über die tatsächliche Lage des Unternehmens erhalten. Ausgehend von bestehenden Anreizen für das Management, Bilanzpolitik zu betreiben, können Maßnahmen entweder ergebniserhöhend oder –mindernd wirken. Diese Maßnahmen können entweder allgemein zu dem Ziel der Ergebnismaximierung bzw. -minimierung oder aber gezielt zur Erreichung bestimmter Schwellenwerte des Jahresergebnisses eingesetzt werden. Beide Aspekte sollen nachfolgend untersucht werden. Die Abschlussprüfung fungiert in diesem Kontext als Institution, um die Rechnungslegung des Managements zu überprüfen. Es ist die Aufgabe des Abschlussprüfers, eine bestmögliche Information der Jahresabschlussadressaten sicherzustellen. Diese Anforderung kann nur durch die Bereitstellung einer hohen Prüfungsqualität gewährleistet werden. Eine Grundvoraussetzung hierfür ist die tatsächliche Urteilsfähigkeit und Urteilsfreiheit des Abschlussprüfers. Sind diese Komponenten nicht gewährleistet, ist das Prüfungsurteil für die Jahresabschlussadressaten wertlos. Eine Ursache für eine schlechte Prüfungsqualität könnte in der Länge der Mandatsdauer des Abschlussprüfers liegen. Ziel der Untersuchung ist es daher herauszufinden, ob die bestehende Regulierung weit genug greift, um eine hinreichend hohe Prüfungsqualität sicherzustellen, oder ob eine weitere Regulierung durch eine Begrenzung der Mandatsdauer angebracht erscheint. Um den nicht unmittelbar beobachtbaren Sachverhalt der tatsächlich geleisteten Prüfungsqualität und Unabhängigkeit messbar zu machen, verwendet die nachfolgende Untersuchung das über die diskretionären Periodenabgrenzungen ermittelte Ausmaß an Bilanzpolitik. Hohe diskretionäre Periodenabgrenzungen induzieren dabei eine eingeschränkte Prüfungsqualität.
Daniela Wiemann
8. Zusammenfassung
Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersuchte empirisch den Zusammenhang zwischen der Mandatsdauer des Abschlussprüfers und dem Ausmaß an Bilanzpolitik im geprüften Jahresabschluss des Mandanten als Maßstab für die Prüfungsqualität. Die aus der Arbeit hervorgehenden Erkenntnisse dienen der Beurteilung des aktuellen Standes der Regulierung der Abschlussprüfung sowie der Bedarfsermittlung für zusätzliche Regulierungsmaßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Prüfungsqualität. Ausgangspunkt für die Analyse waren die Bilanzskandale und Unternehmensschieflagen der letzten Jahre (z.B. Enron, WorldCom, Parmalat), welche zu verstärktem Zweifel an einem normenkonformen Verhalten des Abschlussprüfers und der Funktionsfähigkeit der Abschlussprüfung führten. Bemängelt wurde insbesondere der Umstand, dass diese Unternehmen als Ergebnis der letzten Jahresabschlussprüfung noch einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von dem Abschlussprüfer erhielten. Die hervorgebrachte Kritik ist zum einen auf eine divergierende Bewertung der Ziele und Inhalte der Abschlussprüfung zwischen der Öffentlichkeit und den Vorgaben des Gesetzgebers zurückzuführen (Erwartungslücke). Zum anderen wird dem Abschlussprüfer insbesondere eine mangelnde Urteilsfreiheit vom Mandanten vorgeworfen. Die von den Jahresabschlussadressaten empfundene schlechte Prüfungsqualität hat im Laufe der Zeit zu einer Reihe von Reformvorschlägen für eine Verschärfung der Regulierungen für die Abschlussprüfung geführt.
Daniela Wiemann
Backmatter
Metadaten
Titel
Prüfungsqualität des Abschlussprüfers
verfasst von
Daniela Wiemann
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-6526-4
Print ISBN
978-3-8349-2490-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6526-4