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10.01.2018 | IFRS | Schwerpunkt | Online-Artikel

Welche Prüfungsschwerpunkte die DPR 2018 gesetzt hat

verfasst von: Sylvia Meier

3 Min. Lesedauer

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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte 2018 bekannt gegeben. Die Information ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen sehr hilfreich. So können sie auf diese Punkte in der Bilanzierung ein besonderes Augenmerk legen.

Die so genannte Bilanzpolizei prüft die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen. Wer geprüft wird, hofft darauf, dass eine einwandfreie Rechnungslegung bestätigt wird, denn Fehler werden veröffentlicht. Und kein Unternehmen möchte durch eine fehlerhafte Rechnungslegung von sich reden machen. Worauf achten die Prüfer 2018?

Empfehlung der Redaktion

2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Grundsachverhalte

Die Beschäftigung mit den Grundlagen und Zielsetzungen von Rechnungslegung im Allgemeinen bietet einen ersten Einblick in die Thematik und verdeutlicht die Zielkonflikte bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. 


In den Fokus der Abschlussprüfungen rücken die Anhangangaben. Die DPR will demnach die zu erwartenden Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr genau unter die Lupe nehmen. Warum gerade der Anhang so wichtig ist, erklären  Prof. Dr. Stefan Müller und Patrick Saile in ihrem Buchkapitel "Bestandteile von IFRS-Abschlüssen" (Seite 77): "Der Anhang (notes and disclosures) ist integraler Bestandteil eines IFRS-Abschlusses." Für Unternehmen ist dieser Prüfungsschwerpunkt Fluch und Segen zugleich: Einerseits ist die Umsetzung neuer Standards immer auch mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Andererseits: Wird im ersten Jahr bereits alles auf Richtigkeit geprüft, werden keine möglichen Folgefehler in die nachfolgenden Abschlüsse übertragen.

Genauer prüfen will die DPR außerdem ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3, Unternehmenszusammenschlüsse, und Einzelheiten zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen. Immer wieder wichtig ist auch das Thema Rückstellungen. Die DPR will deren Ansatz und Bewertung gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben unter Berücksichtigung folgender Einzelaspekte kontrollieren:

  • Verzicht auf Ansatz wegen Unmöglichkeit einer verlässlichen Schätzung unter Beachtung der Angabepflichten (IAS 37.26 und 37.86) 
  • Verzicht auf die reguläre Berichterstattung wegen Inanspruchnahme der Schutzklausel unter Beachtung der Mindestangaben (IAS 37.92) 
  • Angaben zu Schätzungsunsicherheiten (IAS 37.85(b), IAS 1.125 und 1.129)
  • Gruppierung der Rückstellungen (IAS 37.87)
  • Angabe rückstellungsspezifischer Ertrags- und Aufwandsposten (IAS 1.97 und 1.98(b), (f) sowie (g))

Brexit und Rechnungslegung

Als letzten Prüfungsschwerpunkt nennt die DPR den Konzernlagebericht und die Konzernerklärungen. Hier soll vor allem die Berichterstattung über alternative Leistungskennziffern als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren (§ 315 Abs. 1 Satz 3 HGB) betrachtet werden. 

Auch der Brexit und seine möglichen Auswirkungen beschäftigt die DPR: Sie wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (§ 315 Abs. 1 HGB) achten. Erforderlich ist außerdem, dass Angaben zum Diversitätskonzept im Rahmen der Konzernerklärung zur Unternehmensführung und die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§ 315b HGB) vorhanden sind.

Fehlerquellen identifizieren

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen ist die Bekanntgabe der Prüfungsschwerpunkte entscheidend. Denn einerseits zeigt es, wo die DPR mit möglichen Stolperfallen im Jahresabschluss rechnet. Auch die Springer-Autoren Carsten Ernst,Thomas Amann und Philipp Krais erklären in ihrem Buchkapitel "Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR)" (Seite 245): "Bei der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte werden grundsätzlich zum einen Sachverhalte in Betracht gezogen, die sich in der Vergangenheit als besonders fehleranfällig erwiesen haben. Zum anderen werden Themengebiete aufgegriffen, die in künftigen Abschlüssen ein bestimmtes Fehlerpotential erwarten lassen." Andererseits können Firmen, die vorausschauend planen, bereits jetzt ihr Rechnungswesen genau zu diesen Themen auf Vordermann bringen, um spätere Prüfungsfeststellungen zu vermeiden. 

Nicht immer wird es jedoch gelingen, dass die DPR und das geprüfte Unternehmen einer Meinung sind. Gerade bei den komplexen Abschlussthemen kann es vorkommen, dass die fachliche Einschätzung nicht übereinstimmt. Dann tritt in der Regel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf den Plan. Denn ist ein Unternehmen nicht mit der Feststellung der DPR einverstanden, prüft die BaFin den Sachverhalt. Bestätigt die Aufsichtsbehörde das Ergebnis der DPR, kommt das geprüfte Unternehmen nicht um die Fehlerveröffentlichung herum.

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR)

Vorgehensweise und Prüfungsschwerpunkte
Quelle:
Internationale Rechnungslegung und Internationales Controlling

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