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20.12.2017 | Rechnungswesen | Schwerpunkt | Online-Artikel

Ein Jahreswechsel mit vielen gesetzlichen Änderungen

verfasst von: Sylvia Meier

3 Min. Lesedauer

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Für das Steuer- und Rechnungswesen gehört es zum Alltag, dass ständig Reformen umgesetzt werden müssen. Doch welche Neuregelungen sollten Unternehmen zum Jahreswechsel 2017/2018 beachten?

Mit dem Jahresbeginn 2018 werden zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft treten. Obwohl momentan Koalitionsverhandlungen noch laufen und nicht wie sonst üblich – ein Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht wurde, das im Rundumschlag einen Schwung Neuregelungen quer durchs gesamte Steuerrecht mit sich bringt, ist es doch recht beachtlich, wie viele Reformen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Eine kleine Auswahl informiert, was auf Unternehmen zukommt:

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Schwellenwerte:
Eine einschneidende Neuregelung für die Buchhaltung von Unternehmen ist die Erhöhung der Schwellenwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter und damit die Änderungen bei den Sofortabschreibungen ab 2018. Doch auch in der Prüfung von Unternehmen hat der Gesetzgeber nachgelegt. Gerade bei Firmen, in denen Bargeldgeschäften eine große Rolle spielen, wird das Finanzamt künftig genauer hinschauen. Mit der neuen Kassen-Nachschau müssen Unternehmer mit einer weiteren unangekündigten Prüfung rechnen. Sie ist vergleichbar mit der Lohnsteuer-Nachschau. Springer-Autorin Karin Nickenig erklärt in ihrem Buchkapitel "Die Kassenbuchführung" (Seite 2): "Grundsätzlich ist jeder Unternehmer, der Bargeschäfte tätigt, an gesetzliche Vorschriften in der Abgabenordnung gebunden. Hiernach hat er die Buchungen zum Beispiel vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen." Mit den gesetzlichen Neuregelungen müssen Unternehmen noch mehr darauf achten, dass die Kassenbuchführung sämtlichen gesetzlichen Anforderungen standhält.

Steuerfristen:
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird die Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert. Die allgemeine Frist endet dann am 31. Juli und nicht mehr, wie bisher, am 31.Mai eines jeden Jahres. Unternehmen werden regelmäßig von einem Steuerberater vertreten, sie profitieren daher sowieso von einer Fristverlängerung.

Neue Anzeigepflichten:
Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz müssen Unternehmen außerdem ab dem 1. Januar 2018 neue Anzeigepflichten erfüllen. Beteiligungen und Geschäftsbeziehungen müssen dann offengelegt werden. In Anbetracht der letzten Skandale, wie den Paradise Papers, ist es nur logisch, dass der Gesetzgeber sich um mehr Transparenz bemüht, damit Steuervermeidungsstrategien schneller aufgedeckt werden können. 

Bilanzierung:
Wer nach International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanziert, muss ab 2018 ebenfalls mit einschneidenden Umstellungen rechnen. Die IFRS 15 zu Erlösen aus Verträgen mit Kundenverträgen treten dann beispielsweise in Kraft.

Neue Pauschbeträge ab 2018
Für 2018 sind amtliche Werte und Pauschbeträge bekannt gegeben worden, die für die Buchhaltung relevant sind. So beispielsweise für folgende Beträge:

Mehr steuerliche Förderungen für die betriebliche Altersversorgung 

Mit dem "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung" treten ab 1. Januar 2018 steuerliche Förderungen in Kraft. Die Hintergründe zu dem gesetzlichen Vorhaben erläuterte bereits Meris Neininger in dem Beitrag "Neuer Schub für die betriebliche Vorsorge". Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 6. Dezember 2017 informiert über die wichtigsten Grundsätze.

Weitere wichtige Änderungen für Unternehmen 

  • Die Beiträge zur Künstlersozialkasse sinken ab 2018 auf 4,8 Prozent.
  • Unternehmen, die öffentliche Aufträge übernommen haben und Rechnungen an Behörden stellen müssen, können ab November 2018 E-Rechnungen einsetzen. 
  • Eine schlechte Nachricht für Geschäftskunden der Deutschen Post AG wurde im Herbst 2017 bekannt: Ab Anfang Januar 2018 werden Briefe für sie um drei Prozent teurer. Laut DVPT soll die Deutsche Post hierdurch zwölf Millionen Euro mehr im Monat an Porto erwirtschaften. Betroffen sind Großkunden.
  • Das reformierte Investmentsteuergesetz greift ab 2018 in Kraft mit zahlreichen Neuregelungen. Die Hintergründe erläutern die Springer-Autoren Philipp Karl Maximilian Lindmayer und Hans-Ulrich Dietz in ihrem Buchkapitel "Anlagen in Investmentfonds". 
    Im Interview mit Springer Professional betonten Johannes Lofing und Oliver Rhodius die Bedeutung der Reform für Unternehmern: "Die Investmentsteuerreform ist ein tiefgreifender Systemwechsel".
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