1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kann die gem. §479 BGB zulässige Aufrechnung mit einem verjährten Schadenersatzanspruch des Bauherrn durch AGB-Klausel ausgeschlossen werden?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eigenheim hat mit Bauunternehmer Baufix einen Bauvertrag geschlossen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Baufix heißt es, daß die Aufrechnungsmöglichkeit gem. §479 BGB ausgeschlossen sei. Nach Abschluß der Arbeiten sind einige Mängel zu beobachten. Diese zeigt Eigenheim Baufix rechtzeitig an. Die Mangelermittlung kommt zu dem Ergebnis, daß Eigenheim ein Schadenersatzspruch gegen Baufix gem. §639 Abs. 1 BGB zusteht. Da Eigenheim noch einige offene Rechnungen an Baufix zu bezahlen hätte, erklärt er mit seinem Schadenersatzanspruch gegen diese Forderungen die Aufrechnung. Baufix meint, der Schadenersatzanspruch, mit dem Eigenheim aufrechnen möchte, sei längst verjährt. Darüber hinaus wurde die Aufrechnungsmöglichkeit durch AGB ausgeschlossen.