Dieses Kapitel beantwortet die Frage, mit welchen Methoden Produkte nachhaltig verbessert werden können, und blickt dabei auf die globalen Probleme aus Abschn. 5.2 zurück: Sie gilt es zu lösen. Sie werden in umweltbezogene und sozial-ökonomische Probleme gruppiert und ihnen werden Methoden zur Erfassung von Produktauswirkungen zugeordnet. Es werden sieben Umwelt-Methoden, z. B. der Ökologische Fußabdruck und der Carbon Footprint, hinsichtlich ihrer Ausrichtung, des Vorgehens und ihrer Verbreitung beschrieben. Ergänzend werden die drei großen Prinzipien Effizienz, Konsistenz und Suffizienz erläutert (Abschn. 8.1). Anschließend werden Wirkungsbereiche, Vorgehen und Verbreitung von sieben sozial-ökonomischen Methoden dargestellt. Sie richten sich auf Themen wie Menschenrechtsschutz, faire Geschäftspraktiken und Förderung nachhaltiger Lebensstile. Dabei wird in Methoden des Monitorings und solche unterschieden, die die Verminderung negativer Auswirkungen garantieren sollen (Abschn. 8.2). Abschließend wird eine erweiterte Perspektive entwickelt, die von Methoden zu Modellen führt (Abschn. 8.3).
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Berechnet wird die jährliche Entnahme von Pflanzen, Futter- und Nahrungsmitteln sowie von Holz und Fisch im Vergleich zur Menge, die in Weide- und Ackerflächen sowie in Wald und Gewässern jährlich generiert werden kann, zudem die Menge von CO2-Emissionen, die über die Menge hinausgeht, die in natürlichen Prozessen aufgenommen werden kann (vgl. Germanwatch o. J.).
Häufig wird unterschieden zwischen der Policy eines Unternehmens und dem „Outcome“ der Unternehmensaktivitäten (vgl. z. B. Alliance for Corporate Transparency 2020, S. 4). Die Formulierung “Garantie” soll die Zielgerichtetheit des Outcomes unterstreichen.
Wie oben bezüglich der Menschenrechtsverwirklichung beschrieben, reicht es nicht immer aus, wenn Rechte auf dem Papier verbrieft sind. In vielen Fällen verpflichten sich Unternehmen, Verhaltenskodizes und Gesetze zu erfüllen. Wenn aber, wie im Falle von Arbeitsschutz- oder Arbeitszeitverstößen die Betroffenen keine Möglichkeiten haben, formale Rechtsmittel einzulegen, wenn ihnen keine Beschwerdemechanismen zur Verfügung stehen, wenn auch die betriebliche oder gewerkschaftliche Interessenvertretung nicht vorhanden ist oder nicht funktioniert, dann können Lieferanten zwar formal zur Einhaltung von Rechten verpflichtet werden; sie werden diese Rechte aber nicht unbedingt garantieren können (vgl. Humbert 2014).
Mit den Akteuren der Wertschöpfungskette sind alle Beteiligten am Wertschöpfungsprozess außer den Konsumentinnen gemeint, also z. B. (Vor-)Lieferanten, Wettbewerber und Kunden.
Beispielhaft ist hier die Initiative Food Packaging Forum zu nennen, die auf wissenschaftlichen Forschungs- und politischen Regulierungsbedarf aufmerksam macht (vgl. https://www.foodpackagingforum.org/food-packaging-health. Zugegriffen: 05.05.2020).