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01.09.2022 | Plattformökonomie | Interview | Online-Artikel

"Self Custody wird zu einem dominierenden Trend werden"

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

4:30 Min. Lesedauer

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Mit der Insolvenz der Beliner Kryptobank Nuri im August stellt sich die Frage nach der Zukunft solcher Geschäftsmodelle in der Finanzbranche. Rechtsanwalt Wolfgang Richter beleuchtet die rechtlichen Auswirkungen sowie die Chancen, die Self-Custody-Strukturen solchen Konzepten bieten.

Springer Professional: Am 9. August hat das Berliner Fintech Nuri Insolvenz angemeldet. Als Gründe gibt die Kryptobank - ohne eigene Banklizenz - die aktuell schwierigen Marktentwicklungen und die Folgen für die Finanzmärkte an. Als Auslöser gilt aber die Pleite des US-Unternehmens Celsius Network, an das Nuri Kunden im Rahmen des sogenannten Bitcoin-Ertragskonto vermittelt hatte. Was ist da aus Ihrer Sicht konkret schiefgelaufen?

Wolfgang Richter: Aus den wenigen verfügbaren Informationen lässt sich gesichert nur ableiten, dass die Erträge den angehäuften Kostenblock nicht abdecken konnten. Inwieweit das zentrale Ereignis die Schieflage und in der Folge das Einfrieren der Assets bei Celsius war, kann auch deshalb nicht mit Sicherheit gesagt werden. Natürlich hat dies aber zumindest dazu beigetragen. Wenn andere Quellen nun behaupten, der Grund sei ein Scheitern geplanter Finanzierungsrunden, dann wäre eventuell selbst ohne die gegenwärtigen Marktverhältnisse die Insolvenz eingetreten. Allerdings dürfte die aktuelle Lage auch einen Einfluss auf den Finanzierungappetit der Investoren gehabt haben.

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Nun ist der Kryptomarkt schon immer hochgradig volatil, der Kurs von Bitcoin hat seit Jahresbeginn fast die Hälfte an Wert eingebüßt. Hätte das Nuri-Management hier schon deutlich früher gegensteuern müssen und wenn ja, was wäre aus Ihrer Sicht ein rechtssicheres Vorgehen gewesen? 

Niemand sollte überrascht sein, dass der Kurs von Kryptowährungen, sprich der Zahlungstoken, noch einige Zeit sehr volatil sein wird. Geschäftsmodelle, die sich an die Halter von Zahlungstoken wenden, wie bei Nuri, müssen das in ihre Überlegungen einbeziehen. Konkret geht es darum, ob bei einem kräftigen Kursabschwung die damit einhergehenden Verhaltensänderungen der Nuri-Kunden in der Liquiditätsrechnung berücksichtigt waren. Ob das bei der Kryptobank in ausreichendem Maß erfolgt ist, kann aus der Entfernung nicht seriös beurteilt werden. Dazu müsste man Details kennen.

Nuri zufolge ist die Insolvenz ein notwendiger Schritt, um den Weiterbetrieb der
App und die Erfüllung der Verbindlichkeiten sicherzustellen. Die auf den Nuri- Konten verwalteten Einlagen in Höhe von rund 325 Millionen Euro seien durch die Partnerschaft mit der Solarisbank gesichert. Müssen die betroffenen Kunden trotz dieser Aussage den Verlust ihres Geldes fürchten? 

Ob Kundengelder gefährdet sind, kann erst die genaue Analyse der Vertragsverhältnisse zeigen. Hierbei stellt sich die Frage, ob Solaris seinen Einlegern Kostenpositionen aus dem Geschäftsverhältnis zu Nuri entgegenhalten kann. Grundsätzlich spricht aber viel dafür. Sollte es sich um ein 'normales' Kunden- beziehungsweise Verwahrerverhältnis handeln, beschränkt die Insolvenz die Rechte der Kunden aus den Einlagen nicht. Ausgenommen davon sind natürlich die in den sogenannten Ertragskonten eingefrorenen Mittel.

Was bedeutet das konkret? 

Aus meiner Sicht werden in zentralisierten Geschäftsmodellen Sicherheitsoptionen, die Blockchain-basierte Tokenstrukturen bieten, nicht genutzt. Bei Business-Konzepten, bei denen nicht der Kunde, sondern das Unternehmen selbst oder ein von diesem eingeschaltetes Drittunternehmen wie Celsius die Verfügungsmacht über die Kundenmittel hat, droht bei Insolvenz immer der Totalverlust. Heute ist es jedoch möglich, über sogenannte Self-Custody-Strukturen die gegen Insolvenz gesicherte Verfügungsmacht bei den Kunden zu belassen. Da ihre Errichtung aufwendig ist, bot der Kryptomarkt bislang nur vergleichsweise wenige solcher Möglichkeiten. Es existieren aber erste Lösungen und ich erwarte, dass sich Self Custody in den nächsten Jahren zu einem dominierenden Trend entwickelt.

Nun werden klassische Banken im Pleitefall nach zum Teil strengen Vorgaben
abgewickelt. Der neu errichtete Bankenabwicklungsmechanismus sieht eine
sogenannte Haftungskaskade vor, die durch eine Gläubigerbeteiligung den Steuerzahler vor einer Inanspruchnahme schützen soll. Würde das auch in dieser Konstellation greifen oder gibt es rechtliche Unterschiede, etwa durch die Kryptoregulierung?

Hier gilt das allgemeine Insolvenzrecht. Kunden müssen ihre Forderungen im Insolvenzverfahren von Nuri anmelden und werden am Ende mit der Quote bedient. Sollten die nicht eingefrorenen Kundenmittel bei Solaris insolvenzfern liegen und jederzeit dort abgezogen werden können, besteht kein Anspruch gegen Nuri. Inwieweit Einleger eigene Ansprüche gegen Celsius geltend machen können und dieses Recht nicht nur beim Insolvenzverwalter von Nuri liegt, wäre zu prüfen. Selbst wenn ein solcher Schritt für Kunden möglich ist, dürfte fraglich sein, ob einzelne Kontoinhaber gut beraten wären, eigene Mittel aufzuwenden, um gegen Celsius vorzugehen. Hier müsste sinnvollerweise eine Bündelung von Kundenansprüchen erfolgen.

Nun werden laut Branchenexperten Finanzangebote, die einen Mix aus Online-
Bankkonto, Krypto-Wallet und Wertpapierhandel beinhalten, trotz negativer Schlagzeilen von vielen Kunden nachgefragt. Haben solche innovativen Geschäftsmodelle also noch eine Chance? Wie müsste der (rechtliche) Rahmen aussehen, um den Kunden und dem Markt mehr Sicherheit zu bieten?

Moderne Kunden werden Assets künftig auch mit Kryptowerten wie etwa Zahlungstoken, Security Token und Utility Token anreichern. Das steht außer Frage. Eine Herausforderung ist es, dabei die Schnittstelle zur Verwaltung dieser Assets kundenfreundlich zu gestalten. Aus meiner Sicht haben Geschäftsmodelle, die dafür Lösungsansätze bieten, eine große Zukunft. Die Kundensicherheit wird, wie gesagt, dabei vor allem durch die erwähnten Self-Custody-Strukturen signifikant erhöht werden. Natürlich stellt sich die Frage, wie Self Custody mit dem Wunsch von Kunden kombiniert werden kann, dass Verwalter das tägliche Management der Assets übernehmen und keine eigene Aufmerksamkeit abverlangt wird. Hier bieten allerdings Treuhandstrukturen Lösungsmöglichkeiten.

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