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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

Polizei im/unter Protest erforschen

Polizeiforschung als Entdeckungsreise mit Hindernissen

verfasst von : Peter Ullrich

Erschienen in: Polizei und Gesellschaft

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Polizei im Protest Policing ist ein schwer zugänglicher Untersuchungsgegenstand, dessen Widerständigkeit gegenüber der Forschung anhand von fünf „Barrieren auf dem Weg zur Polizei“ analysiert wird: 1) polizeiliche Zugangskontrolle zum Feld, 2) die doppelt asymmetrische Forschungsbeziehung, 3) polizeiliche Steuerungsversuche, 4) die skeptische Haltung potenzieller Interviewpartner*innen und 5) das gebremste Diskussionsverhalten. Was sich als schwierige Beziehung zwischen Forschenden und Feld darstellt, erlaubt jedoch zugleich die Rekonstruktion von Strukturen des Gegenstandes selbst und wird u. a. als Resultat organisationaler und polizei- sowie polizist*innenkultureller Charakteristika erklärt. Zu diesen gehören verbreitete Narrative über polizeiliche „Harmlosigkeit“ und „Machtlosigkeit“, mit denen die Abwehr von externen Kontrollaspirationen untermauert wird, denn insbesondere die Bereitschaftspolizei sieht sich, aus ihrer Perspektive zu Unrecht, in steter öffentlicher Kritik. Die tendenziell forschungsunfreundliche Grundhaltung führt dazu, dass sich die Definitionsmacht der Polizei in ihrem Handlungsfeld teilweise auch auf die Forschung überträgt. Die Einflussnahme hat allerdings Grenzen und es gibt Gegenstrategien, die abschließend dargelegt werden.

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Fußnoten
1
Ich danke Judith Muster, Nathalie Hirschmann, Niklas Creemers, Clemens Arzt, David Bebnowski, Astrid Jacobsen und den Herausgeber*innen für die kritische Kommentierung früherer Fassungen sowie den Polizist*innen, die meine Forschungen auch gegen Widerstände unterstützt haben.
 
2
Ein eindrucksvolles Beispiel aus Polizeisicht verdanken wir Ingmar Weitemeier (2002, S. 4), der sich zwar durchaus mehr Forschung wünscht, zugleich jedoch eine Einschränkung der zu erwartenden Ergebnisse und Interpretationsspielräume auf das, was für die „Polizeipraxis handhabbar“ ist, fordert. Dieser rigorose Instrumentalismus ist der Logik sozialwissenschaftlicher Grundlagenforschung fremd.
 
3
Vgl. beispielhaft dafür Picks (1995; s. a. Reichertz 2003, S. 415 f.) wortgewaltigen Rundumschlag eines leitenden Polizisten gegen die Polizeiforschung.
 
4
Es handelt sich um das von der DFG geförderte Projekt „Videoüberwachung von Versammlungen und Demonstrationen. Praxis und Wissensformen von Polizei und Protestierenden“ (ViDemo, GZ: UL 389/3-1), vgl. dazu Ullrich (2011, 2014, 2017; sowie Arzt und Ullrich 2016). Dank für die hervorragende Zusammenarbeit gebührt meinem studentischen Mitarbeiter und Mit-Forscher Clemens Jakob Poldrack.
 
5
„Antisemitismus als Problem und Symbol. Phänomene und Interventionen in Berlin“ (Kohlstruck und Ullrich 2015).
 
6
Diskussionsstimulus war jeweils ein Video aus dem Protestgeschehen, auf dem verschiedene Kameras zu sehen waren, verbunden mit der Aufforderung an die Teilnehmenden, die Situation zu interpretieren und in Bezug zum eigenen Arbeitsalltag im Protest Policing zu setzen. Die dann im Gelingensfall selbstläufige Diskussion wurde nach Erschöpfung durch Nachfragen zu wenig detaillierten Aspekten vertieft und mit reflektierenden Fragen abgeschlossen.
 
7
Bedo (oder Besi) steht im Polizeijargon für Beweissicherung und Dokumentation (Videoaufnahmen). BFEs sind Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, also Spezialkräfte, die gemäß PDV 100 insbesondere gegen „unfriedliche Störer*innen“ vorgehen. Sie sind nach Rafael Behr der strukturelle Ort einer „Krieger-Männlichkeit“ (Behr 2008, S. 92 ff.) innerhalb der Polizist*innenkultur.
 
8
Eine mittlerweile reichhaltige Literatur thematisiert Kontrollhoheit und Sicherung der eigenen Autorität als zentrale Rationalität polizeilichen Handelns (Wilson 1968; Feest und Blankenburg 1972; Behr 2008; Wilz 2012; Bettermann 2015), während Angriffe auf dieses Autoritätsideal, beispielsweise durch Respektlosigkeiten starke Rollenunsicherheit und in der Folge sogar Übergriffe und „Overpolicing“ auslösen können (Bettermann 2015; vgl. Behr 2008, S. 96; Feest und Blankenburg 1972, S. 70 ff.).
 
9
Demonstrationsbeobachter*innen wurden in den Interviews mehrfach kritisch erwähnt und explizit als illegitime Störer*innen charakterisiert. Die Problematik wird auch in einer Reihe von Gerichtsurteilen deutlich, die polizeiliche Behinderungen von Demonstrationsbeobachtungen rügen (vgl. a. http://​www.​buerger-beobachten-polizei.​de/​index.​php/​beobachter-rechtlicher-status, Zugegriffen: 22.04.2016).
 
10
Eine ähnliche Samplingstrategie über Umwege verfolgten Ohlemacher et al. (2002 S. 133) und Tränkle (2015).
 
11
Die Quellenangabe der Primärquellen verzeichnet immer zuerst die Dokumentnummer und dann ein Kürzel. Dabei steht INT für Expert*inneninterview, GD für Gruppendiskussion und FP für Feldprotokoll. Betonungen sind fettgedruckt, Schwer- oder Unverständliches in doppelten Klammern.
 
12
Anscheinend gibt es zwischen den Bundesländern und zwischen Polizeibereichen und Dienststellen innerhalb der Polizei unterschiedliche Offenheit für Forschung, was auch andere Forschende bestätigen.
 
13
Dies wurde auch mehrfach von interviewten Beamt*innen angesprochen, die nachträglich die Erfahrung des Gedankenaustauschs und der Reflexion der eigenen Arbeit sehr positiv bewerteten bzw. beklagten, dass sonst dafür keine Zeit ist.
 
14
Eine Parallele dazu bilden Abwehrstrategien gegenüber Auskunftsersuchen im Versammlungsgeschehen, die häufig als illegitim abgeschmettert werden, beispielhaft der lapidare Kommentar in einer Gruppendiskussion: „Ich muss denen gar nichts sagen“ (056_GD).
 
15
Fox und Lundmann (1974, S. 58) gehen deshalb prinzipiell davon aus, dass Ansprüche beider Seiten nur „ausbalanciert“ werden können und so entstehende Kompromisse mit einem Verlust an externer Validität erkauft werden.
 
16
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/2292, 06.08.2014.
 
17
Sie verfügen über umfassendere juristische Kenntnisse, haben oft ein weiterführendes Studium absolviert und sind mehr mit Repräsentationsaufgaben vertraut.
 
19
Der Topos des „Widerstandsbeamten“ dient im Polizeijargon dazu, unangemessen konfliktsuchende oder gar gewaltaffine Polizist*innen als Abweichung von der Organisationsnormalität zu typisieren (Tränkle 2015).
 
20
Dieses Zitat ist auch noch eine Bestätigung für eine der in Abschn. 2.2 angesprochenen Asymmetrien. Es deutet darauf hin, dass Interviewte es dem Befrager zugetraut haben, dass er sie „in die Ecke treibt“. Auch dass durch „Herauspicken“ und „Zusammenschneiden“ ungünstige Interpretationen entstehen, wurde befürchtet (024_GD).
 
21
Eine Teilnehmerin (037_GD) äußerte, dass sie schon glaube, dass Videokameras von bestimmten Verhaltensweisen abschrecken würden. Eine andere Person, übrigens eine der wenigen auch privat an Demonstrationen Teilnehmenden, antwortete darauf, dass es sich bei dieser Annahme um eine implizite kriminologische Theorie der anderen Befragten handele, gegen die verschiedene empirische und theoretische Befunde sprächen und erläuterte dies ausführlich an Untersuchungen zur Videoüberwachung öffentlicher Räume in Großbritannien und der (Nicht-) Nutzbarkeit der so gewonnenen Daten durch die Polizei.
 
22
Dies bestätigt im Umkehrschluss Befunde, die betonen, dass die berufliche Praxis und die hier wirksamen Normen der Cop Culture einen so prägenden Einfluss haben, dass sie in Ausbildung und im Studium erreichte Zustimmung zu Idealen der Polizeikultur verdrängen können (Fekjær et al. 2014; Wortley und Homel 1995).
 
23
Dass dieses Empfinden von Feindschaft auch etwas mit dem Auftreten von Polizei (man denke hier besonders an die Schutzkleidung von Einsatzhundertschaften, die an Robocops erinnert, an das oft barsche Auftreten usw.) oder eben auch mit der Präsenz von Kameras zusammenhängen kann, wird in den Gruppendiskussionen nicht vertieft oder mithilfe legalistischer und interaktionsindifferenter Argumentationen im Stile des Allgemeinplatzes „Wer nichts zu verbergen hat, den stört auch keine Überwachung“ zurückgewiesen: „für mich ist eine Kamera ein Einsatzmittel, wie meine Handfesseln, wie meine Pistole, […] das habe ich halt dabei. Und wenn der andere nichts macht, dann brauch ich ihn auch nicht filmen, macht mir nur viel Arbeit. […] Ich nehme sie [die Kamera, d. A.] einfach mit und wenn einer gereizt ist, dann ist das einfach so. Das ist mein Arbeitsmittel und das brauch ich und wenn der sich korrekt verhält, nichts macht, dann brauch ich ihn auch nicht filmen“ (022_GD).
 
24
Eine Forschungsarbeit, die die Praxis der Kleinen Anfragen hinsichtlich in ihr enthaltener Polizeikritik am Beispiel Hamburgs untersucht (Frische 2015), reproduziert diese Art Polizeisicht fast 1:1 in ihrer Analyse. Sie unterscheidet binär „negative“ und „unterstützende“ Kritik und verwendet dabei ein einfaches polizeiliches Freund-Feind-Schema. Auf eine explizite Operationalisierung der Kategorien wird verzichtet, aber die Ankerbeispiele sprechen Bände. „Negative Kritik“ impliziert bspw. das Hinterfragen polizeilicher Maßnahmen, „unterstützende Kritik“ impliziert die Forderung nach mehr Personal (und ist somit ohnehin an einen ganz anderen Adressaten gerichtet).
 
25
Als Beispiel dafür wird eine Praxis „von früher“ berichtet: „Wenn es hieß, heute Abend gehen wir in die Kneipe, hätte ich nie nein gesagt, selbst wenn ich persönliche Termine hatte.“ (039_FP).
 
26
Ähnlich Tränkle, die in Interviews herausfand, dass es zwar ein hohes Maß an Kritik innerhalb der Polizei gibt, dass aber in den Dienstgruppen verbleibt und dort reguliert wird, aber sowohl gegenüber Vorgesetzten als auch gegenüber der Öffentlichkeit abgeschottet wird (Tränkle 2015, S. 144).
 
27
Zur Aufrechterhaltung dieser Deutung verbinden sich institutionelle und individuelle Verarbeitungsmuster in der Polizei mit der Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften (Singelnstein 2014).
 
28
Zu einer ähnlichen Entwicklung im sich professionalisierenden privaten Sicherheitsgewerbe vgl. Hirschmann (2016).
 
29
Wahlström (2011, S. 12) gelangt zu dem Eindruck, dass bei den meisten Arbeiten zur Polizeiforschung starke Standpunkte deutlich werden, unabhängig davon, ob man sie expliziert werden oder nicht.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Polizei im/unter Protest erforschen
verfasst von
Peter Ullrich
Copyright-Jahr
2019
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-22382-3_7

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