Skip to main content
Erschienen in: List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik 3-4/2022

Open Access 22.08.2023 | Aufsätze

Rüstungsindustrie im Kontext eines nachhaltigen Bankwesens – Finden Rüstungsunternehmen einen Platz im ESG-Universum?

verfasst von: Markus Riegler, Richard Reichel

Erschienen in: List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik | Ausgabe 3-4/2022

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der in der Wissenschaft noch nicht behandelten Fragestellung, ob Rüstungsunternehmen einen Platz im ESG-Universum finden können. Der aktuelle Ausschluss in der gängigen Praxis, als auch die Vorschläge der EU-Sozialtaxonomie, verschärfen die Bedingungen von Rüstungsunternehmen am Finanzmarkt. Gerade aufgrund aktueller geopolitischer Spannungen und im Kontext eines weltweiten Aufrüstens wird die Fragestellung mittels der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring bei Experten des Finanzmarktes, der Rüstungsindustrie als auch der gesellschaftlich-ethischen Vertretung beantwortet. Die Experten bestätigen, dass Rüstung einen Teilaspekt von Sicherheit darstellt und Sicherheit eine Grundbedingung für weitere Nachhaltigkeitsbestrebungen der Gesellschaft ist, jedoch Rüstung als Mittel zur Schaffung von Sicherheit im ESG-Kontext insbesondere von den Sektoren Finanzmarkt und Gesellschaft/Ethik abgelehnt wird. Die gewonnenen Erkenntnisse lassen Rückschlüsse auf Bedingungen zu, wie eine Aufnahme in das ESG-Universum theoretisch möglich wäre, zeigen aber aus Expertensicht auch ablehnende, teils widersprüchliche Attribute auf.

1 Einführung

Forderungen nach einer nachhaltigen Entwicklung haben in der politisch-gesellschaftlichen Diskussion stark an Bedeutung gewonnen. Mit der gesteigerten Besorgnis über die mögliche Verfehlung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung sind Maßnahmen zur Förderung insbesondere eines nachhaltigen Finanzwesens in den Fokus gerückt (Gajewski et al. 2022, S. 547). Ein nachhaltiges Bankwesen lässt sich als eine Kombination von Strategien und Instrumenten beschreiben, die das tägliche Handeln konsequent an sozialen, ökologischen und ökonomischen Belangen ausrichten. Banken sind dahingehend mehr und mehr verpflichtet, ein konsistentes Angebot an nachhaltigen Anlageprodukten anzubieten (Jeucken und Bouma 1999, S. 28; Earhart et al. 2009, S. 4–5; Yip und Bocken 2018, S. 150). Die Europäische Kommission bezieht sich in ihrer Definition eines nachhaltigen Finanzwesens auf die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Erwägungen bei Investitionsentscheidungen, da dies ihrer Ansicht nach zu mehr Investitionen in längerfristige und nachhaltige Aktivitäten führen kann (Europäische Kommission 2018). Aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird dabei das Ziel verfolgt, private Finanzströme in die Finanzierung einer nachhaltigen Transition der Wirtschaft umzuleiten (BaFin 2022). Während sich die EU-Taxonomie heute mit der ökologischen Ausrichtung von Anlageprodukten beschäftigt, ist derzeit die Ausarbeitung der Sozialtaxonomie durch die Europäische Union noch nicht abgeschlossen (Koch 2022). Im Februar 2022 wurde durch die zuständige Untergruppe 4 der durch die Europäische Kommission eingesetzten Plattform für Nachhaltiges Finanzwesen ein Bericht zur möglichen Ausgestaltung einer sozialen Taxonomie vorgestellt. Dieser bringt, in Anlehnung an die Taxonomie-Verordnung, welche grüne, nachhaltige Investitionen klassifiziert, Vorschläge zur Identifizierung von sozial nachhaltigen Investitionen bzw. benennt sozial schädlich angesehene Aktivitäten. Ziel der sozialen Taxonomie soll es sein, vermehrt private Kapitalströme in Wirtschaftsaktivitäten lenken, die als sozial wertvoll erachtet werden (Platform on Sustainable Finance 2022; BaFin 2022) um eine gezielte Lenkung in als nicht zukunftsfähig betrachtete Bereiche zu unterbinden (Hoffmann et al. 2004, S. 5) und bei der Erreichung der SDG zu unterstützen (Widyawati 2020, S. 619).
Um den Zugang zum europäischen Kapitalmarkt nicht zu verlieren bzw. von der Kreditversorgung durch das europäische Bankensystem abgeschnitten zu werden, fordern mehrere innereuropäische nationale Verbände der Verteidigungsindustrie die EU zu einem Umdenken auf, da durch fehlenden Zugang zum Kapitalmarkt die Wettbewerbsfähigkeit und finanzielle Lebensfähigkeit der europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bedroht sei (BDSV 2021).
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rüstungsindustrie einen Platz im ESG-Universum finden kann. Weder die Regulatorik noch die wissenschaftliche Literatur liefern dazu Antworten.
Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird die Problematik eines drohenden, bzw. bereits vorhandenen Ausschlusses des Rüstungssektors am europäischen Kapitalmarkt erörtert. Dazu erfolgt in einem ersten Schritt eine historisch-theoretische Einordnung von Krieg und Rüstung aus einem ethischen/theologischen Blickwinkel. Im zweiten Schritt wird die gängige Ausschlusspraxis anhand einiger ausgewählter Investoren beleuchtet. Zur Beantwortung der Forschungsfrage orientiert sich dieser Beitrag an den Erkenntnissen aus Experteninterviews. Dazu wurden Expertengruppen aus den Bereichen „Finanzmarkt“, „Gesellschaft“ und „Rüstungsindustrie“ zur Kategorisierung der Rüstungsindustrie im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte befragt. Die Auswertung der qualitativen Interviews erfolgt mit der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring.

2 Literaturbefunde

Die aktuelle wissenschaftliche Literatur beschäftigt sich überraschenderweise nicht mit Fragestellungen, ob und unter welchen Voraussetzungen Rüstungswerte ESG-konform sein könnten, sondern untersuchen lediglich die Auswirkungen des Ausschlusses von Sin Stocks auf das erwartete Portfolio- oder Reputationsrisiko (Sagbakken und Zhang 2022; Blitz und Fabozzi 2017) oder auf die Renditeeinflüsse (Blitz und Swinkels 2021; Hong und Kacperczyk 2009).
Weiter beschäftigt sich die Literatur mit den Auswirkungen der Performance bei Veränderung des ESG-Ratings (De Carmine 2020; Paradis und Schiehll 2021; Cayón und Gutierrez 2021).
Weder in der Wissenschaft noch in der Praxis haben sich bis heute standardisierte Attribute und Konzepte einheitlicher ESG-Kriterien durchgesetzt.
Auf supranationaler Ebene wurden, außerhalb von ESG-Bestrebungen, durch die Vereinten Nationen und der Europäischen Union bereits Regelungen und Rahmenwerke beschlossen, welche das Verbot der Finanzierung kontroverser Waffen regeln. Diese wurden durch eine wachsende Zahl von Ländern, insbesondere in Europa, durch nationale Gesetze verabschiedet und umgesetzt (Scarpat und Greer 2022). Mit einiger Verspätung zur Europäischen Union hat die amerikanische SEC nun einen ersten Vorschlag unterbreitet, wie Investmentfonds stärker hinsichtlich ESG-Kriterien reguliert werden könnten. (Kort 2022) Dieser Vorschlag für neue Vorschriften bezieht sich auf eine detailliertere Offenlegung von klimabezogenen Risiken und Treibhausemissionen. Weitere Vorschläge zu den anderen ESG-Aspekten sind bis dato ausstehend (Pérez et al. 2022). Auch für chinesische Unternehmen werden ESG-Ratings wichtiger, jedoch engagieren sich weniger Unternehmen für die ESG-Themen als westliche Unternehmen, zudem stehen die üblichen Nachhaltigkeitsregelungen und Standards im Widerspruch zu den Gegebenheiten und werden als nicht EU-konform eingestuft (White und Lewis 2023).
Aufgrund fehlender Standards in den USA und in China stellt sich die ESG-konforme Betrachtung von Rüstungsunternehmen hauptsächlich in den europäischen Mitgliedsstaaten und insbesondere in Deutschland.
Zur Beantwortung der zentralen Frage, ob Investitionen in Rüstungsgüter in einem sozial verträglichen Kontext stehen können, beschäftigt sich der nachfolgende Abschnitt zunächst mit einem historischen Abriss der Einordnung von Krieg und Rüstungsgütern aus sozialethisch-theologischer Perspektive.

2.1 Krieg und Rüstung im sozialethisch-theologischen Kontext

Mögliche Quellen zum Verzicht des Einsatzes von Waffen in Konflikten können im Alten bzw. Neuen Testament (AT, NT) vermutet werden. Dabei ist vorauszuschicken, dass pazifistische Strömungen in verschiedenen christlichen Kirchen existieren, wobei ein radikaler Pazifismus, also die Ablehnung von Gewalt unter allen Umständen, nie die herrschende Meinung im Katholizismus oder dem Luthertum war. Radikaler Pazifismus hatte nur in der Reformierten Kirche eine große Bedeutung, während die anderen Strömungen, in denen er Verbreitung fand, eher dem Spektrum der (protestantischen) Sekten zuzurechnen sind. Ferner wurde er von prominenten Vertretern der vorkonstantinischen Kirchenväter vertreten, später von Gruppierungen wie den Katharern, Mennoniten oder den Quäkern, sowie von Einzelpersonen wie Martin Luther King. Pazifistische Strömungen könnten erklären, warum Rüstungsgüter eine gesellschaftlich geächtete Stellung einnehmen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Unvereinbarkeit mit den ESG-Kriterien begründbar und verständlich. Deshalb soll zunächst untersucht werden, ob die pazifistischen Strömungen eine hinreichende Unterstützung durch die Texte finden. Eine getrennte Betrachtung wichtiger Stellen im AT und NT liefert folgende Erkenntnisse:
Das Alte Testament mit der Tora (den fünf Büchern Mose, Pentateuch) und den Büchern zur Geschichte des Volkes Israel ist in seinen Grundaussagen kaum als pazifistisch zu bezeichnen, auch nicht in einem „weniger radikalen“ Sinne. Vielmehr ist die Geschichte des Volkes Israels und sein Existenzkampf über die Jahrhunderte ein Beispiel für das „gewaltsame“ Eingreifen Gottes. Einige Beispiele mögen zur Verdeutlichung genügen. In Psalm 144,1 heißt es: „Gelobt sei der Herr, mein Fels, der meine Hände kämpfen lehrt, und meine Fäuste, Krieg zu führen.“ Vor der Eroberung Jerichos durch Josua erscheint der „Fürst über das Heer des Herrn“, der von Josua angebetet wird. Der Hinweis auf das Kommen des Messias in Jesaja 9,6 („Auf dass seine Herrschaft groß werde und des Friedens kein Ende auf dem Thorn Davids und in seinem Königreich“) kann nicht im Sinne eines radikalen Pazifismus angesichts von Konflikten zwischen Staaten interpretiert werden. Er bezieht sich eindeutig auf „seine Herrschaft“ in „seinem Königreich“. Vielfach, besonders durch die Friedensbewegung der 1980er Jahre, wird auch auf Jesaja 2,4 verwiesen. Hier sollen „Schwerter zu Pflugscharen“ geschmiedet werden. Keine Stelle ist in diesem Kontext wohl häufiger missbraucht worden. Der Wirtschaftsnobelpreisträger des Jahres 2005, der Spieltheoretiker und Rabbiner Robert Aumann hat gezeigt, dass sich diese Stelle nicht auf einseitige, pazifistische Vorleistungen bei Konflikten zwischen real existierenden Staaten bezieht, sondern dass die Anweisung, die Waffen umzuarbeiten erst dann erfolgt, wenn alle Nationen unter dem gemeinsamen Regiment Gottes stehen (Aumann 2006). Aumann weist darauf hin, dass einseitige Abrüstung nicht zur Verhinderung von Kriegen führt, sondern das Gegenteil bewirken kann. Völker müssen weiterhin lernen, Krieg zu führen, um nicht kämpfen zu müssen. Dementsprechend vertritt die jüdische Tradition keinen absoluten Pazifismus. Krieg soll vermieden werden, wo es möglich ist, kriegerische Gewalt als „ultima ratio“ ist aber zulässig und moralisch nicht verwerflich. Dabei soll die Wahl der Gewaltmittel „angemessen“ sein.
Im Neuen Testament werden die Schwerpunkte scheinbar etwas anders gesetzt. Zum einen wird von Jesus das Postulat der Feindesliebe (Matthäus 5,44) und der Friedfertigkeit (Matthäus 5,9) in den Mittelpunkt gestellt. Dies wird von Paulus in der Frühzeit des Christentums bekräftigt (Römer 12,18). Im Sinne einer Forderung nach einem absoluten Pazifismus könnte auch das Jesuswort (Matthäus 26,51) „Stecke dein Schwert an seinen Ort! Denn wer das Schwert nimmt, der soll durchs Schwert umkommen“ interpretiert werden. Allerdings sind die Dinge doch etwas komplizierter. Nicht der Gebrauch des Schwerts (durch Petrus) an sich wird gerügt, sondern sein sinnloser Gebrauch. Die Verteidigung Jesu durch seinen Jünger hätte einen Eingriff in den Lauf der Heilsgeschichte bedeutet. Auch wenn Jesus darauf hinweist, dass gewaltsame Auseinandersetzungen mit Todesopfern verbunden sind, geht es hier nicht um gewaltsame Konflikte zwischen Staaten. Dass Jesus nichts gegen den Gebrauch von Waffen zu Verteidigungszwecken hatte, wird bei Lukas 22,36 deutlich. Hier ergeht die Aufforderung an die Jünger, ein Schwert zu kaufen, worauf diese gleich zwei kaufen. Im damaligen Judäa unter römischer Besatzungsherrschaft war der private Besitz von Schwertern eine schwere staatsgefährdende Straftat, was Jesus sicherlich wusste. Jesus selbst war auch nicht völlig gewaltfrei, wie die in allen vier Evangelien berichtete Geschichte von der Reinigung des Tempels zeigt. Bei Johannes jagt er die Händler mit einer Geißel aus dem Tempel, was nach heutigem Rechtsverständnis den Straftatbestand einer gefährlichen Körperverletzung erfüllen würde. Auch die Interpretation von Matthäus 5,9 im Sinne eines modernen Pazifismus ist irreführend. Die „Friedfertigen“ werden im lateinischen Text „pacifici“ genannt; wörtlich übersetzt sind dies die, „die Frieden machen“. Der Zustand des Friedens ist also das Ziel, über die Mittel der Zielerreichung wird nichts gesagt. Aus heutiger Perspektive können die alliierten Truppen im II. Weltkrieg als „pacifici“ bezeichnet werden, weil sie Europa von der nationalsozialistischen Herrschaft befreiten, gänzlich unpazifistisch. In welchen Fällen Gewalt angewendet werden darf, wird zumindest in allgemeiner Form in Römer 13, 1–7 geklärt. Hier geht es um die Anerkennung weltlicher Institutionen und weltlicher Gewalt. Abgelehnt wird nicht „gute“, sondern „böse“ Gewalt. Die Motive hinter der Gewaltanwendung sind also entscheidend.
Fasst man die Befunde aus dem Alten und Neuen Testament zusammen, so lässt sich folgendes festhalten:
1.
Es besteht die Pflicht, Konflikte friedlich zu lösen. Krieg ist nach Gottes Willen nicht gewollt.
 
2.
Es gibt dennoch Situationen, in denen kriegerische Aktionen gegen böse Mächte notwendig werden. Gewalt ist nicht unter allen Umständen abzulehnen.
 
3.
Aus diesem Grund ist die Verwendung von Waffen legitim und in bestimmten Situationen angemessen. Dann sind Waffen an sich nicht moralisch verwerflich; es kommt auf den Gebrauch an.
 

2.2 Gerechter Krieg und gerechter Friede

Zur Herausbildung einer einheitlichen Linie der Kirche zu Fragen von Krieg und Frieden kam es in der nachkonstantinischen Epoche. Aurelius Augustinus (354–430) formulierte erstmals die Lehre vom „gerechten Krieg“, die von Thomas von Aquin (1225–1274) weiterentwickelt wurde (Angel 2005). Diese Lehre stellte bis in die Neuzeit die herrschende Lehre der Kirche dar und wurde auch vom Luthertum anerkannt. Für Martin Luther ist der Krieg als „ultima ratio“ zu sehen und darf dann geführt werden, wenn es sich um einen Verteidigungskrieg handelt, welcher nach gescheiterten Verhandlungen unabdingbar ist. Dieser bleibt aus der religiösen Perspektive für Christen ohne Schuld, wenn die Waffengewalt der Wahrnehmung des staatlichen Gewaltmonopols dient, da die Nothilfe für die Angegriffenen zum Gebot der Nächstenliebe zählt (Stümke 2017, S. 265).
Kernelemente der Lehre vom gerechten Krieg sind die „legitima auctoritas“ („Kriege dürfen nur von autorisierten Herrschern, nicht von Privatpersonen geführt werden“), der „causa justa“ („Es muss einen gerechten Grund für den Krieg geben“) sowie der „recta intentio“ („Ziel soll die Herstellung des Friedens sein“). Die Lehre besagt, dass militärische Gewalt letztlich dem Frieden dient, im Sinne einer „ultima ratio“ (Beestermöller 1990, 226f.; Huber 2004). In heutiger Perspektive kann ein „gerechter Krieg“ ein Verteidigungskrieg sein, aber auch ein legitimierter Interventionskrieg. Die Lehre vom gerechten Krieg war über Jahrhunderte die offizielle Lehre der Kirche(n), wurde im 20. Jahrhundert aber vielfach kritisiert. Zum einen wurde erklärt, dass die Gesamtheit aller Voraussetzungen wohl nur selten erfüllt sei, zum anderen könne die Lehre missbräuchlich als Kriegslegitimation verwendet werden (Huber 2004). Friedensforscher distanzieren sich von der Theorie, da die Geschichte zeige, dass Völkerrechtsverstöße, Kriegsverbrechen und Gräueltaten begleitend in jeder kriegerischen Auseinandersetzung erfolgen, auch in „gerechten“ Kriegen (Moseley 2022).
Nach dem II. Weltkrieg wurde im Zuge dieser Kritik das Konzept vom „gerechten Frieden“ entwickelt, das im Kern auf Karl Barth zurückgeht (Huber 2004). Friede ist dabei kein Zustand, sondern ein gesellschaftlicher Prozess abnehmender Gewalt, zunehmender Gerechtigkeit und der Herrschaft des Rechts. Das Ziel ist ein Zusammenleben in Gerechtigkeit und bedient sich der Grundelemente des Schutzes vor Gewalt, der Förderung der Freiheit und der Kooperation (Evangelische Kirche in Deutschland 2022). Die Gewaltfreiheit stehe dabei an erster Stelle, wird aber nicht absolut gesetzt (Werkner 2021, S. 27). Im Extremfall sind aber auch bewaffnete Auseinandersetzungen denkbar (Jäger 2017). Allerdings wird die Theorie des gerechten Friedens vielfach absolut pazifistisch interpretiert (Huber 2004). Vereinfachend lässt sich im Vergleich sagen, dass das Konzept des gerechten Friedens absolut pazifistischen Vorstellungen mehr Raum lässt als das Konzept des gerechten Krieges. Die „Blütezeit“ dieser Theorie war in den 1990er Jahren, nach dem Zusammenbruch der Diktaturen des Ostens. Recht schnell stellte sich aber heraus, dass ein gerechter Friede in der Praxis vielfach schwer herstellbar ist. Insbesondere dann, wenn Gewaltanwendung zum Schutz elementarer Menschenrechte alternativlos erscheint, oder die Aufrechterhaltung des Friedens mit zentralen Gerechtigkeitsforderungen kollidiert (Werkner 2021, S. 7). Pereversev beschreibt dies als ein Pazifismus-Paradoxon und stellt fest, dass wenn Konfliktlösung das Ziel ist, Friedensstiftung sinnvoll und nützlich sei. Besteht das Ziel der Gegenpartei jedoch aus Aggression und Annexion, wird der Versuch der Friedensstiftung gefährlich und schädlich (Pereversev 2020). Diese Problematik wurde in den 2010er Jahren drastisch deutlich (IS-Terror in Syrien und dem Irak, russische Expansion in die Ukraine). Deshalb findet gegenwärtig, insbesondere in der Evangelischen Kirche, eine kontroverse Diskussion um eine Modifikation bzw. Korrektur des Konzepts des gerechten Friedens statt (Frey 2022).
Zusammenfassend lässt sich zu den Theorien des „gerechten Krieges“ und des „gerechten Friedens“ festhalten, dass sie in der Tradition der Heiligen Schrift stehen, aber jeweils andere Schwerpunkte setzen.
1.
Kriege können unter bestimmten Voraussetzungen legitim und notwendig sein. Das Konzept des gerechten Krieges ist mit radikalem Pazifismus inkompatibel.
 
2.
Gerechter Friede lässt auch radikal pazifistische Interpretationen zu. Dann ist Rüstung in jeder Hinsicht abzulehnen.
 
3.
Folgt man dem Konzept des gerechten Krieges, ist Rüstung nicht per se abzulehnen, sondern kann ethisch auch geboten sein.
 

2.3 Völkerrechtliche Einordnung in der Neuzeit

In der heutigen Zeit wird die Sicherheit der eigenen Nation den Grundfunktionen demokratischer Staaten zugerechnet. Regelungen dazu sind heute in der UN-Charta zu finden und sind grundsätzlich im Einklang mit den sozialethisch-theologischen Argumenten. Zu den tragenden Säulen der internationalen Ordnung und des Völkerrechts zählt zum einen das Gewaltverbot (Art. 2, UN-Charta), welches grundsätzlich die Ausübung von Gewalt und Krieg untersagt (Schaller 2021). Jedoch regelt die UN-Charta (Art. 51) auch das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, was wiederum eine gewaltsame militärische Gegenwehr bzw. Angriffsabwehr erlaubt (Vereinte Nationen 2022). Auch im Völkerrecht gilt, dass Kriege lediglich als ultima ratio gerechtfertigt sind und nur dann geführt werden sollen, wenn alle friedlichen Mittel ausgeschöpft wurden und eine vernünftige Aussicht auf Erfolg besteht.
Aus der sozialethisch-politischen Perspektive bleibt festzuhalten, dass kriegerische Auseinandersetzungen grundsätzlich als ultima ratio zu sehen sind. Erst wenn alle friedlichen Bemühungen erfolglos bleiben, ist nach internationaler Ordnung der Einsatz von Waffen zu rechtfertigen. Der Einsatz von Waffen ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie Recht und Frieden sichern, bzw. diesen wieder herstellen. Staaten haben das Recht und die Pflicht, sich im Falle externer Aggressionen mittels Waffeneinsatz zu wehren, um den Schutz der eigenen Nation zu gewährleisten.
Der russische Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022, der den ersten großflächigen Krieg in Europa nach dem II. Weltkrieg darstellt, hat zu einem Paradigmenwechsel in der europäischen und insbesondere der deutschen Rüstungs- und Sicherheitspolitik geführt. Über Sicherheitsfragen, die Bedeutung der Streitkräfte und die Rolle der Rüstungsunternehmen wird nunmehr viel ergebnisoffener diskutiert als vor der russischen Aggression. Vormalige Pazifisten, vor allem bei Vertretern der Grünen und der Sozialdemokraten haben ihre Meinung geändert und Waffenlieferungen an die Ukraine zugestimmt, mitunter eingeschränkt auf sogenannte Defensivwaffen. Huber hat bereits 2014 darauf hingewiesen, dass die Verfolgung ethisch-politischer Ziele wie Einhaltung des Völkerrechts, Selbstbestimmung der Völker, politische und wirtschaftliche Freiheit und Einhaltung der Menschenrechte einerseits und absoluter Pazifismus andererseits inkompatibel sind (Huber 2014). Hingewiesen werden muss schließlich noch auf zwei fundamentale Irrtümer des absoluten Pazifismus. Auch die Abwesenheit jeglicher „Verteidigungsgewalt“ sichert kein Ende der Gewalt des Angreifers. Diese nimmt nur andere Formen an, im Regelfall Unterdrückung und Terror im Innern.1 Auch die vielfach vertretene These, militärischen Aktionen sei ziviler Widerstand entgegen zu setzten und dieser könne erfolgreich sein, ist empirisch widerlegt wie die jüngsten Erfahrungen in Belarus, Hongkong oder auch Russland zeigen (Frey 2022).
Unabhängig der historischen und aktuellen Einordnung von Rüstung und Auseinandersetzungen ist der europäische Kapitalmarkt spätestens seit den Empfehlungen der „Platform on Sustainable Finance“ im Februar 2022 damit beschäftigt, Ausschlusskriterien für Investments im Sinne einer „Sustainable Finance“ zu implementieren. Das folgende Kapitel untersucht daher die aktuellen Ausschlusskriterien für Rüstungsunternehmen.

2.4 Ausschluss der Rüstungsindustrie in der Praxis

Der Ausschluss von Sünden-Aktien, insbesondere der Rüstungsindustrie, aus der Liste nachhaltiger Investments beruht aktuell auf keiner direkten regulatorischen Vorgabe, sondern erfolgt eher aus der Perspektive der Bewertung der produzierten Güter im Hinblick auf einen positiven Beitrag für eine nachhaltige Welt (Triodos Bank 2022). Der Ausschluss von Rüstung wird damit begründet, dass die ESG-Vorgabe „do no harm“ nicht mit der Produktion und der Verbreitung von Waffen kompatibel ist. Ebenso wird argumentiert, dass Waffen im Kontext kriegerischer Auseinandersetzungen keinen wesentlich positiven Beitrag auf die Gesellschaft ausüben können (Koch 2022).
Bereits heute legen Vermögensverwalter und Fondsmanager unternehmensweite und unternehmensindividuelle Ausschlussmandate fest, welche Investments in sogenannte „Sin-Stocks“ ausschließen (Jones und Bedell 2021; Eurosif 2018). „Sin-Stocks“ umfassen Investments in Unternehmen, welche Umsätze aus Alkohol‑, Tabak‑, Glücksspiel‑, Pornografie- und der Waffenindustrie generieren (Sagbakken und Zhang 2022). Insbesondere im Kontext eines nachhaltigen Bankwesens werden unter den Ausschlusskriterien im Segment „Soziales“ Investments in Waffen und Rüstung aufgeführt (Forum Nachhaltige Geldanlagen 2022).
Eine Eurosif Studie aus dem Jahr 2018 bestätigt, dass Waffen als häufigster Ausschluss aus nachhaltigen und verantwortungsvollen Anlageportfolios aufgeführt werden (Eurosif 2018).
Geldhäuser in der EU sind angehalten, sowohl bei der Kreditvergabe als auch bei Investmententscheidungen ESG-Kriterien berücksichtigen, was dazu führt, dass die Rüstungsindustrie Gefahr läuft, zukünftig vom europäischen Kapitalmarkt faktisch ausgeschlossen zu werden (Hegmann 2021). Bereits heute stellen erste Landesbanken in vorauseilendem Gehorsam die Finanzierung von Waffenherstellern ein und treffen damit nicht nur die großen Unternehmen (Radwan 2022), sondern vielmehr eine Reihe von Unternehmen, die in unterschiedlichen Industriegruppen und deren Untergruppen der Produktion und des Handels von Rüstungsgütern tätig sind (Taylor 2012, S. 46).
Spricht man in diesem Zusammenhang von Rüstungsgütern, sind Waren und Produkte gemeint, die zur Verwendung durch Streitkräfte in militärischen Auseinandersetzungen vorgesehen sind. Zu ihnen gehören Waffen, die unmittelbar zur Herbeiführung massiven Schadens geeignet sind, sowie Güter, die der Unterstützung militärischen Handelns dienen, wie etwa speziell konstruierte militärische Transportfahrzeuge (Werkner und Ebeling 2017, S. 756), als auch sonstige Technologie und Software für nationale und internationale militärische Dienste (Auer und Aurast 2016, S. 321).
Die Entstehung des Begriffs nachhaltiger Geldanlagen kann auf die religiöse Tradition der Quäker Anfang des 20. Jahrhunderts zurückgeführt werden, welche damit begannen, Geldanlagen nach sittlichen Kriterien zu bewerten und dabei Aktien von Unternehmen der Rüstungs‑, Glücksspiel-, oder Suchtmittelindustrie ablehnten. Diese Praxis der Geldanlage wurde im Zuge der Protestbewegungen gegen den Vietnamkrieg in den 1970er Jahren einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich und ist unter der Bezeichnung SRI (für Socially Responsible Investment bzw. auch Sustainable and Responsible Investment) bereits etabliert (Deutsche Bischofskonferenz 2010, S. 9; Eurosif 2018, S. 22; Blitz und Swinkels 2021, S. 1).
Der gegenwärtige Ausschluss von Rüstungsgütern basiert jedoch auf keiner direkten regulatorischen Vorgabe. Weder die Offenlegungsverordnung noch die EU-Taxonomie nehmen Bezug auf den Ausschluss diverser Branchen, sondern nehmen Bezug auf ökologische Risiken und die Vermeidung von Wirtschaftstätigkeiten, die sich negativ auf die Umwelt und Soziales auswirken (Europäische Union 2019, 2020). Die Offenlegungsverordnung klassifiziert verschiedene Anforderungen zur transparenten Veröffentlichung von Merkmalen und differenziert dabei Produkte nach Artikel 8 und Artikel 9, gibt jedoch keine rechtliche bzw. EU-weite Vorgaben zu Ausschlusskriterien vor.
Folgt man der Argumentation des Vorschlages zur Sozialtaxonomie, sind bei nachhaltigen Geldanlagen sämtliche Tätigkeiten auszuschließen, die erheblichen Schaden anrichten, wie zum Beispiel bestimmte Arten von Waffen (Platform on Sustainable Finance 2022, 8, 70). Der Ausschluss kontroverser Waffen findet aufgrund mehrerer internationaler Konventionen und der jeweiligen nationalen Gesetze bei allen Banken und Fondsgesellschaften statt (Betz 2022). Unter kontroversen Waffen sind dabei Streumunition, Antipersonenminen, Atomwaffen, sowie biologische und chemische Waffen zu verstehen. Ebenfalls dazu gezählt wird abgereichertes Uran (das in Projektilen zur Panzerbekämpfung verwendet wird), Brandwaffen und Waffen, die nicht entdeckbare Splitter verwenden (Swiss Sustainable Finance 2017). Abgesehen vom Umgang mit kontroversen Waffen ist es für Investoren schwierig zu differenzieren, nach welchen Maßstäben das Engagement in bestimmte Aktien oder Sektoren forciert oder ausgeschlossen werden soll (Taylor 2012, S. 46). Produkthersteller orientieren sich in der Praxis oft an einem do-no-harm Ansatz, welcher besagt, dass Investitionen nach ihrer ESG-Leistung bewertet werden und nicht in Konflikt mit Nachhaltigkeitszielen stehen und grundsätzlich keinen Schaden anrichten (Wagner 2021). Der Nachweis, dass Investitionen keinen nennenswerten Schaden anrichten, ist ein Eckpfeiler des neuen EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen und bezieht sich im Kern auf ökologische und soziale Auswirkungen von Geldanlagen, liefert aber keine Details im Umgang mit Rüstungsfragen (Humphreys 2022).
Produktlieferanten definieren daher im do-no-harm Kontext eigene Kriterien zum Ausschluss möglicher sozial unverträglichen Investments im ESG-Produktuniversum.
Die Investmentstrategie der Flossbach von Storch Vermögensverwaltung klassifiziert ihre Artikel 8 Produkte im Sinne der SFDR und schließt direkte und indirekte Investitionen in Bezug auf Finanzprodukte aus, deren Umsatzschwelle größer 10 % in Bezug auf die Herstellung und den Vertrieb von Rüstungsgütern beträgt (Flossbach von Storch Invest S.A 2022). Eine wissenschaftliche Grundlage hierfür gibt es nicht. Die Union Investment AG definiert Ausschlusskriterien für nachhaltige Geldanlagen, sofern Unternehmen mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit Rüstung generieren (Union Investment 2021). Auch die Deka Investment definiert Ausschlusskriterien für Aktienanlagen und Unternehmensanleihen, sofern der Umsatzanteil an Rüstungsgütern mehr als fünf Prozent beträgt (DekaBank 2022). BlackRock und die UBS arbeiten primär mit einem Baseline-Screen und schließen Investments in Unternehmen, welche kontroverse Waffen und zivile Schusswaffen produzieren, aus (BlackRock 2022; UBS 2021). Nachhaltige Banken wie die Triodos Bank sehen grundsätzlich davon ab, Investitionen in Unternehmen zu tätigen, die in der Herstellung oder im Vertrieb von Waffen tätig sind, da Waffenhersteller nicht als Spekulationsobjekte an der Börse dienen sollen. Die Bank positioniert sich zwar dahingehend, dass demokratische Staaten in der Lage sein müssen, eine Verteidigungsfähigkeit in Zusammenarbeit mit privaten Rüstungsanbietern herzustellen, lehnt aber Investitionen in Rüstungsunternehmen ab (Triodos Bank 2022). Hier entsteht ein logischer Widerspruch. Wenn Rüstungsanbieter als private Unternehmen Aktiengesellschaften sind, deren Anteile prinzipiell handelbar sind und man es unterstützt, dass diese für demokratische Staaten Rüstungsgüter bereitstellen, es gleichzeitig aber ablehnt, dass diese Unternehmen Kapital akquirieren, ist diese Haltung intransitiv.
Ähnlich positioniert sich der Vermögensverwalter Candriam. Rüstung ist aus der Perspektive der Bank im Kontext der Nachhaltigkeit auszuschließen, da die Komplexität der Industrie nicht sicherstellen kann, dass produzierte Güter nicht in den Wirkungsbereich zukünftiger Aggressoren gelangen (Van Hyfte 2022).
Insbesondere aus der Rüstungsindustrie werden, ausgelöst durch die aktuellen kriegerischen Entwicklungen, weltweit Forderungen laut, Hersteller von Rüstungsgütern von der schwarzen Liste nachhaltiger Investoren zu streichen, um den Zugang zu Kapital zu ermöglichen (Sindreu 2022). In der Vergangenheit wurden die Ausgaben für Rüstung und Verteidigung als konträr zu sozialem Wohlstand und Wohlfahrt betrachtet. Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage scheint sich jedoch die öffentliche Meinung, auch durch die ESG-Linse betrachtet, von den potenziell schädlichen Umweltauswirkungen der Industrie auf die potenziell positiven sozialen Auswirkungen im Sinne der Schaffung von mehr Sicherheit zu verlagern (Webb 2022).
Kritiker wiederum sind der Ansicht, dass es kontraintuitiv und opportunistisch ist, Investments in die Rüstungsindustrie als ESG-Titel zu propagieren, da die Debatte über die Verteidigungsindustrie erst im Zusammenhang mit dem Ukraine-Russland-Konflikt entstanden ist (Arons und Ainger 2022).
Halten wir als Zwischenergebnis fest: Anlagen in Rüstungstitel sind gegenwärtig nicht ESG-konform, weil die Produkte dieser Firmen destruktiv sind und nicht zu einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung beitragen. Als Investments bei gemischten Firmen sind sie nur zulässig, wenn deren Rüstungsanteil eine Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Diese Praxis folgt aber nicht aus regulatorischen Vorgaben, sondern den Eigeneinschätzungen der Investmentfirmen, deren Argumente gegenwärtig mit pazifistischen Vorstellungen kompatibel sind.

3 Qualitative Analyse

3.1 Qualitative Analyse: Methodik

Zur Beantwortung der Forschungsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rüstungsindustrie einen Platz im ESG-Universum finden kann, nutzt die vorliegende Arbeit die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring (Mayring 2022). Die Studie basiert auf sieben qualitativen Experteninterviews, welche den Bereichen „Finanzmarkt“, „Rüstung“ und „Gesellschaft/Ethik“ zugeordnet werden können (Tab. 1).
Tab. 1
Übersicht der befragten Experten
Expertengruppe Finanzmarkt
Expertengruppe Rüstung
Expertengruppe Gesellschaft/Ethik
Experte 1F: ESG-Verantwortlicher einer großen deutschen Fondsgesellschaft
Experte 3R: Hochrangiger Vertreter der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
Experte 5G: Hochrangiges Mitglied der evangelischen Kirche in Deutschland
Experte 2F: ESG-Verantwortlicher einer großen deutschen Bank
Experte 4R: Finanzvorstand eines deutschen Rüstungsunternehmens
Experte 6G: Forschungsdirektor für Recht und Ethik im bewaffneten Konflikt
Experte 7G: Senior Research Fellow,
Ehem. Wissenschaftlicher Direktor, Experte für Friedensforschung
Die gewählten Experten wurden per E‑Mail mit der Vorstellung des Forschungsgegenstandes und durch die Zurverfügungstellung eines groben Fragebogens kontaktiert. Sämtliche Experten verfügen über einen umfangreichen Bezug zum Thema, sei es durch Forschungsschwerpunkte oder große Erfahrung in der praktischen Anwendung. Sechs von sieben Experten wurden promoviert.
Der induktive Ansatz der Analyse legt den Schwerpunkt auf die Argumentation der Experten. Dazu wurde ein halbstrukturierter Interviewleitfaden entwickelt, welcher situativ und flexibel nach Gesprächsverlauf und nach Akteur angepasst wurde, um mehr Hintergründe der Expertenargumentation zu erhalten. Zielstellung der Interviews war, die jeweiligen Haltungen, Expertisen und Lösungsvorschläge der Forschungsfrage herauszufinden, um diese anschließend zu kategorisieren und zu analysieren.
Die Experteninterviews wurden im Zeitraum von 27.08.2022 bis 15.10.2022 via Videokonferenzsysteme (Skype, Zoom oder MS-Teams) online durchgeführt und vollständig mit Video- und Audioübertragung aufgezeichnet und anschließend in MAXQDA transkribiert. Die Daten wurden anonymisiert, Namen und persönliche Informationen pseudonymisiert.
Im Anschluss an die Transkription der Experteninterviews erfolgte eine Reduktion des Textkörpers, wobei sprachlich oder aktzentbedingte Äußerungen geglättet wurden, als auch eine Form der Zusammenfassung, welche eine induktive Kategorienbildung beinhaltet (Mayring 2022, S. 68 ff.). Die Bildung von Kategorien wurde nach den ersten drei Interviews überarbeitet, um das Abstraktionsniveau heraufzusetzen und nach Hauptkategorien zu ordnen (Mayring 2022, S. 89). Im Anschluss daran wurden die ersten drei Interviews nochmals überarbeitet und die Neukonsolidierung der Kategorien durchgeführt, ehe die Fertigstellung der Codierung und Überarbeitung aller Interviews nach Expertengruppen erfolgte.

3.2 Qualitative Analyse: Ergebnisse

3.2.1 Finanzmarkt

Beide Experten sind in verantwortlicher Position und treten als Investor in Form von Produktlieferanten hauptsächlich am deutschen Finanzmarkt auf. Angesprochen auf die von der Rüstungsindustrie geschilderten, Kapitalbeschaffungssorgen, können die befragten Experten dieses Problem nicht bestätigen. So sei der Kapitalmarkt nicht ein rein nachhaltiger Kapitalmarkt, sondern auch in der Zukunft ein konventioneller und ein nachhaltiger. Am Gesamtkapitalmarkt ist die übergroße Mehrheit ein konventioneller Markt und somit gibt es auch weiterhin einen Zugang für den Rüstungssektor.
Argumente, dass durch eine positive Hinterlegung der Rüstungsindustrie in der Sozial-Taxonomie eine Verbesserung der Wehrfähigkeit hergestellt werden kann, weisen die Finanzmarktexperten zurück. Denn auch vor den Überlegungen zur Taxonomie bestand ausreichend Zugang zum Kapitalmarkt, weswegen ein von der Industrie prognostizierter Fremdfinanzierungsmangel und mögliche Investitionszurückhaltungen von Investoren in keinem Zusammenhang mit den aktuellen Ausstattungsproblemen der deutschen Bundeswehr stehen.
Aktuelle regulatorische Bestrebungen forcieren kein Verbot von Investments in Rüstung, sondern versuchen zu deklinieren, welche Branchen nicht zur sozialen Nachhaltigkeit beitragen.
„Die aktuelle ESG-Diskussion rund um die Rüstungsindustrie steht nicht im Zusammenhang mit der Ausstattung der Soldat:innen. Dies hängt allein am Regierungsbudget, welches für die Bundeswehr zur Verfügung gestellt wird, nicht aber im Kontext der EU-Taxonomie.“ Experte 1F
Die Zurverfügungstellung von Sicherheit war, ist und bleibt elementare und exklusive Aufgabe des Staates und ist nur indirekt unter Beteiligung des Finanzmarktes zu betrachten.
Im Sinne der Landesverteidigung, als Durchsetzung des Gewaltmonopols einer Demokratie ist aus Sicht der Finanzmarktexperten Rüstung durchaus legitim.
„Langfristig ist Rüstung im Sinne der Landesverteidigung für die deutsche Bundeswehr enorm wichtig, um im Fall der Fälle Menschenleben zu retten.“ Experte 2F
Perspektivisch muss sich die Menschheit jedoch Gedanken machen, welche Vorteile eine stetige Aufrüstung in aller Welt hat. Bei realistischer Betrachtung erzeugt Gewalt in der Regel eine Gegengewalt, was nicht hilfreich ist. Weltweite Rüstungsspiralen führen zu keinen Verbesserungen.
Beide Experten unterzogen die eigenen unternehmensspezifischen Ausschlusskriterien im Zusammenhang mit dem Ukraine-Russland Konflikt einer Revision. Mit dem Ergebnis, dass die jeweiligen Unternehmen weiter an den bisherigen Ausschlusskriterien, bezogen auf einen fünfprozentigen bzw. zehnprozentigen Umsatzanteil in Rüstungsgüter, festhalten.
Es besteht Einigkeit in der Einschätzung, dass Sicherheit ein wichtiges Basisattribut für alle weiteren Nachhaltigkeitsbestrebungen darstellt.
„Die Verfolgung von Nachhaltigkeit als Ziel fußt auf Grundbedingungen wie die Sicherheit, diese ist mit Nachhaltigkeit allein aktuell nicht herzustellen.“ Experte 1F
„Menschen stehen dem Bestreben nach mehr Nachhaltigkeit grundsätzlich nur dann aufgeschlossen zu, wenn andere Rahmenbedingungen, sowohl materielle als auch eingebettet in einer friedlichen Gesellschaft vorhanden sind.“ Experte 2F
Beide Experten schreiben dem Finanzmarkt, durch dessen intermediäre Rolle in der Gesellschaft, eine hohe Verantwortung bei der Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen zu, stellen aber auch fest, dass das Thema Rüstung im Kontext der Nachhaltigkeit in der Gesellschaft stark polarisiert. Es herrscht Konsens, dass Sicherheit ein Element der Basisvoraussetzungen für weitere Nachhaltigkeitsbestrebungen ist, Rüstung aber dennoch nicht im Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen kann.
„Waffen sind notwendig, aber nicht nachhaltig, denn nachhaltig kann nur sein, was nicht mit wesentlich negativen Nebenwirkungen einhergeht. Es gibt keine sachlogische Möglichkeit, wie Waffen nicht mit negativen Nebenwirkungen einhergehen.“ Experte 1F
„Sicherheit ist eine der notwendigen Grundbedingungen für nachhaltige Entwicklungen. Somit sind Rüstungsgüter für die Bundeswehr und somit für die Landesverteidigung ein Argument für Rüstungsgüter, jedoch wäre es Gesellschaftlich nicht nachvollziehbar, wie Rüstung unter dem Thema Nachhaltigkeit subsumiert werden soll.“ Experte 2F
Aus der Perspektive des Finanzmarktes sollten Notwendigkeit und Nachhaltigkeit nicht gleichgesetzt werden, denn Nachhaltigkeit speist sich aus Sicht der Experten in erster Linie aus einer Überzeugung, wofür man ist und weniger wogegen man ist, weswegen aus Expertensicht Nachhaltigkeit während, vor und nach der politischen Zeitenwende das Gleiche ist. Die Begrifflichkeit sollte weder aufgeweicht, noch missbraucht werden.
Die Begründung der Experten fußt dabei im Kern auf dem Exportverhalten der Rüstungsindustrie. So entstehe als Außenstehender der Eindruck, dass Exportgenehmigungen der Vergangenheit von Willkür und Doppelmoral geprägt waren. Auch gäbe es zahlreiche Beispiele, dass Rüstungsgüter aus NATO-Beständen am Ende von Konflikten über Schwarzmärkte in den Händen der Gegner landen oder Exportgenehmigungen durch die Bundesregierung getroffen werden, ohne die dafür notwendige Transparenz in der Öffentlichkeit zu schaffen.
Ohne öffentliche Diskussionen mit klar abgewogenen Mehrheitsentscheidungen fehlt es an Akzeptanz und an subjektiven Argumenten für eine Verbindung von Rüstung und Nachhaltigkeit.
Im Laufe der Interviews erfolgte eine Befragung, unter welchen Voraussetzungen eine mögliche Vereinbarkeit von Rüstung und Nachhaltigkeit stattfinden könnte, da Rüstungsgüter als notwendiger Baustein für Sicherheit bereits bestätigt wurde.
Ein Experte sieht eine theoretische Möglichkeit, Rüstung unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit zu akzeptieren nur dann, wenn eine klare Differenzierung, sowohl organisatorisch in der Industrie als auch vom Produktsortiment erfolgen würde.
„Eine ESG-Klassifizierung ist nur dann vorstellbar, sofern man die produzierenden Unternehmen klar nach Zweck und Empfänger der produzierten Güter ausdifferenzieren kann. Erfolgt die Produktion von Rüstungsgütern ausschließlich für die Bestückung der deutschen Bundeswehr als Verteidigungsarmee zu Verteidigungszwecken und handelt es sich bei dem produzierenden Unternehmen um ein ausgegründetes Tochterunternehmen, das nichts anderes macht, wäre eine ESG-Klassifizierung vorstellbar. Exporttätigkeiten in Drittländern müssen damit vollständig ausgeschlossen sein.“ Experte 2F
Experte 1F hingegen kann sich keine Vereinbarkeit vorstellen, sieht jedoch den Finanzmarkt insbesondere in Deutschland dennoch indirekt in der Pflicht:
„Wenn Rüstungsinvestitionen von freiheitlichen Staaten getätigt werden, erfolgt dies über den Staatshaushalt, welcher schuldenfinanziert ist. Staaten müssen dafür zweckgebundene Schulden aufnehmen. Dafür bedarf es wiederum Investoren. Aus der Perspektive eines nachhaltigen Investors ist es daher vertretbar, dass Staatsanleihen von freiheitlichen, demokratisch gewählten Staaten, gegen die keine anderweitigen Nachhaltigkeitsausschlüsse vorliegen akzeptiert werden und Bestandteil von nachhaltigen Geldanlagen sein können.“
Im Kern der Befragung herrschte bei den Finanzmarktexperten jedoch Skepsis, was im Kern an den ökonomischen Herausforderungen der Industrieunternehmen begründet liegt, als auch im perspektivischen Kontrollverlust über die produzierten Güter, als auch in der Differenzierung der Waffengattungen.
„Der Konsens ist eine Theorie, die es jedoch zu bezweifeln gibt, da eine Differenzierung nach interner Verwendung und Export kaum vorstellbar ist. Würden Aufträge ausschließlich für die Bundeswehr erfolgen und nicht mehr für den Export würden Skaleneffekte verloren gehen und die Produktion verteuern. Dadurch müssten Rüstungskonzerne auf Geld verzichten, im Zweifel auch auf Arbeitsplätze.“ Experte 2F
Weiter zeige die Geschichte, dass Waffen, auch dann, wenn sie für NATO-Staaten zu reinen Verteidigungszwecken produziert und durch die staatliche Exportkontrolle genehmigt wurden, am Ende doch in den Händen von Gegnern landen können. Dies sei am Beispiel des NATO-Truppenabzuges in Afghanistan zu beweisen. Dies allein zeigt, dass auch dann der mögliche Konsens delegitimiert wird, da Waffen früher oder später einem Kontrollverlust unterliegen (Experte 1F).
Auch die Waffengattungen selbst stellen laut den Finanzmarktexperten keine Differenzierungsmöglichkeit dar.
„Die Deklination der einzelnen Gattungen zeigte, dass bis auf Cyber-Security und Radartechnologie kaum eine Differenzierung zwischen Offensiv- und Defensivwaffen möglich ist und somit keine Unterscheidung zwischen ’guten’ und ’schlechten’ Waffen darstellbar ist, da auch Defensivwaffen am Ende als Angriffswaffen einsetzbar sind und somit Schaden anrichten können.“ Experte 1F

3.2.2 Gesellschaft/Ethik

Die befragten Teilnehmer der „Akteure des Sektors Gesellschaft/Ethik“ sind Experten im Bereich der Friedens- und Militärforschung bzw. verfügen über eine langjährige berufliche Erfahrung in der Analyse militärischer Konflikte. Sie stellen fest, dass die derzeitigen Rufe nach mehr Rüstung aus Sicherheitsaspekten folgen, welche als Resultat der aktuell herrschenden europäischen Ängste vor weiteren geopolitischen Eskalationen entstehen. Die Lage der Landes- bzw. Bündnisverteidigung spielt aktuell eine größere Rolle als in den letzten Dekaden (Experte 7).
Die Experten beobachten das weltweite Aufrüsten und bestätigen die Notwendigkeit, dass sich insbesondere Deutschland, aber auch das gesamte NATO-Bündnis rückversichern muss, dass die europäische Verteidigung funktioniert.
„Die Europäische Union sollte nicht in die Situation geraten, dass eine Kriegswahrscheinlichkeit so stark wird, dass man sie mit Abschreckung nicht mehr aufhalten kann. Insofern bedarf es einer Stärkung der deutschen Bundeswehr.“ Experte 7G
Sowohl im Völkerrecht als auch in kirchlichen Denkschriften wird auf das Verteidigungsrecht Bezug genommen, welches besagt, dass sowohl Menschen als auch der Staat an sich das Recht auf Gegenwehr hat, sofern eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Militärische Konflikte und Gewaltanwendung sind jedoch gemäß der Lehre vom gerechten Krieg grundsätzlich illegitim, jedoch mit der Ausnahme eines reinen Verteidigungskriegs, der auch in der Theorie des gerechten Friedens als Extremfall vorgesehen ist (Evangelische Kirche in Deutschland 2007).
Diese Perspektive legitimiere einen aktuell gestiegenen Rüstungsbedarf innerhalb Europas und insbesondere in Deutschland. Experte 7G stellt fest, dass:
Unsere europäische Sicherheit aktuell ohne Rüstung nicht gewährleistet werden kann.“
Auch außerhalb aktueller politischer Herausforderungen zeige die menschliche Geschichte, dass der Mensch grundsätzlich zu Gewalt bereit ist und diese in bestimmten Situationen auch ausübt. Dieses Faktum führt auch aus einer pazifistischen Perspektive heraus zur Folgerung, dass zur Wahrung innerstaatlicher Sicherheit Waffen für die Polizei erforderlich sind.
„Innerstaatliche Sicherheit hat ein normatives, als auch ein ethisches Gewicht. Dafür bedarf es Waffen für die Polizei zur Wahrung der Aufgaben. Gewisse Argumente pro Rüstung im Sinne der Verteidigung, als auch zur Wahrung der nationalen Sicherheit sind in der gesellschaftlichen Wahrnehmung vorhanden.“ Experte 6G
Es ist unumstritten, dass insbesondere demokratische Staaten einen gewissen Grundbedarf an Rüstungsgütern haben, welcher perspektivisch jedoch abgebaut werden sollte, anstelle von Aufrüstungstendenzen.
„Rüstungsgüter selbst schaffen keine Zukunftsaussichten. Es bedarf Kontakt und Dialog zwischen Staaten, aber auch innerhalb der jeweiligen Zivilgesellschaften.“ Experte 5G
„Eine weltweite Aufrüstung bringt keinen Nutzen, vor allem dann nicht, wenn potenzielle Gegner in gleicher Art und Weise aufrüsten. Dies bindet nur Ressourcen, ohne dass ein Mehrwert an Lebensqualität entstehen kann. Rüstungsspiralen werden gefördert, diese schaffen aber keine Sicherheit, sondern ständig neuen Rüstungsbedarf.“ Experte 6G
Das Argument der Sicherheit durch Rüstung muss aus Expertensicht differenziert betrachtet werden. So spricht man einerseits von innerstaatlicher Sicherheit, als auch von einer militärischen Sicherheit. Beides begründet einen gewissen Rüstungsbedarf.
Sicherheit sollte perspektivisch nicht durch Rüstung herbeigeführt werden, denn Sicherheit und Frieden sind komplementär.
„Sicherheit hat das Ziel sich selbst überflüssig zu machen und Frieden, der nicht als Zustand begriffen wird, sondern als Prozess, zu fördern.“ Experte 7G
Langfristige Sicherheit entsteht durch Vertrauen, durch vertrauensbildende Maßnahmen, aber auch durch Verträge und wirtschaftliches Handeln. Kriegerische Auseinandersetzung und Drohgebärden im Gleichgewicht des Schreckens durch Aufrüstung gelten aus ethischer Perspektive heraus als nicht zielführend.
Die Experten sind sich einig, dass Krieg nicht als ultima ratio zu sehen ist, sondern das Ende von ratio darstellt. Denn bei Auseinandersetzungen mit Waffen fehlt oft die Fantasie, wie Kriege enden sollen. Dies widerspreche jeglicher Lehre vom gerechten Krieg und vom gerechten Frieden. Für Frieden gibt es keinen anderen Ansatz als Dialog. Die aktuellen Spannungen zeigen der Gesellschaft die ganze Thematik von Rüstung, Militarisierung und Aufrüstung auf und verdeutlichen, was sie für Einbußen von Lebensqualität mit sich bringen.
Sicherheit selbst ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Die Geschichte zeigt, dass auch nach Ende des zweiten Weltkrieges Deutschland als ehemaliger Angriffsgegner in eine Sicherheitspartnerschaft mit den Nachbarn hineingewachsen ist. Dies wurde durch die Schaffung internationaler Strukturen wie den Vereinten Nationen ermöglicht, welche heute letztlich nicht ernstgenommen werden (Experte 5G). Die UN-Vollversammlung wäre das richtige Gremium zur Schaffung einer internationalen Sicherheitsordnung, welche Rüstungsspiralen verhindert, ist in Summe jedoch machtlos gegenüber den nationalstaatlichen Interessen (Experte 6G).
Einstimmigkeit herrscht bei der Betrachtung der Exportperspektive. So stellt die Rüstungsexportwirtschaft eine moralische Last für den deutschen Staat dar. Länder, die nicht durch deutsche Rüstungsgüter bestückt werden, beschaffen sich den Bedarf auf anderen Märkten (Experte 6G). Problematisch sei das Exportverhalten der Vergangenheit, da der Drittlandexport oft zweifelhaft bleibt und willkürliche, intransparente Sekundäreffekte impliziert. Die Exportpolitik gilt es massiv zu verändern und vorrangig die Landes- bzw. die Bündnisverteidigung zu bedienen.
„Im europäischen Kontext ist ein größerer Markt ein Mittel, um ökonomischen Druck von Rüstungsunternehmen zu nehmen, um überall exportieren zu müssen. Es bedarf einer europäischen Lösung, sich auf den europäischen Markt zu verpflichten.“ Experte 7G
Ein Kernproblem der Delegitimation von Rüstung im Allgemeinen ist die Tatsache, dass Waffen stets in die falschen Hände gelangen.
„Wenn deutsche Waffen aus der Hand gegeben werden, sind die Exportentscheidungen aus heutiger Sicht vielleicht richtig, insbesondere in Drittländern kann es aber auch zu politischen Führungswechseln kommen, dann sind eben diese Waffen in den falschen Händen.“ Experte 6G
Ethisch betrachtet stellen die produzierten Waffen in den falschen Händen eine Art der Beihilfe oder Mitwirkung dar, sofern damit illegitime Handlungen durchgeführt werden. Somit müsste bei Exportgenehmigungen sichergestellt sein, dass Rüstungsgüter menschenrechtskonform eingesetzt werden, um eine Mitverantwortung oder Mitschuld bei falschem Einsatz zu vermeiden.
Der bisherige ökonomische Druck der Industrie bedingt ein Exportverhalten, welches durch Lobbyismus in Regierungskreisen beeinflusst ist (Experte 7G). Ursprüngliche Vereinbarungen aus 1971 jedoch besagen, dass die Bundesrepublik in keine Krisen- und Kriegsgebiete exportiert, was aber im Hinblick auf die Exporte der Vergangenheit nicht zweifelsfrei bestätigt werden kann, da Exportgenehmigungen intransparent im Geheimen erfolgen (Experte 5G; Experte 6G).
Die Experten bestätigen, dass Rüstung ein Teilaspekt von Sicherheit darstellt und Sicherheit eine Grundbedingung für weitere Nachhaltigkeitsbestrebungen der Gesellschaft ist.
„Sicherheit ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer Nachhaltigkeitsstrategie. Neben Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit ist das Sicherheitsargument ein Element aus einem Kranz von Elementen im Kontext der Nachhaltigkeit.“ Experte 7G
Langfristige Sicherheit soll aus Sicht der Experten durch Frieden, Handel und Verbindung geschaffen. Somit wird eine Verbindung von Rüstung und Nachhaltigkeit faktisch ausgeschlossen.
„Rüstung ist nicht nachhaltig und keine Zukunftsinvestition.“ Experte 5G
Experte 7G hingegen kann sich Rüstung, die ausschließlich für das Verteidigungsbündnis zur Steigerung der Verteidigungsfähigkeit sorgen soll, als Element einer Nachhaltigkeitsstrategie eingeschränkt vorstellen, sieht es perspektivisch dennoch zweifelhaft und fordert eine zielgerichtete weltweite Politik, um Rüstung langfristig überflüssig zu machen und einen Übergang von einer Sicherheits- in eine Friedensordnung zu schaffen.
„Eine Kategorisierung der Rüstungsindustrie in das ESG-Umfeld würde eine Schwächung des Nachhaltigkeitslabels mit sich bringen. Dieses Label soll der Transparenz dienen. ESG-Investments, die Rüstung beinhalten würden die Transparenz verschleiern.“ Experte 6G
Ferner sieht Experte 7G auch trotz innerdeutschen Milliardenprogrammen zur Aufrüstung der Bundeswehr Teile der Industrie argumentieren, dass der weitere Ausbau der Kapazitäten und des Exportes notwendig sei, um die Produktion ökonomisch zu halten. Somit ist eine flächendeckende Gegenbewegung zur Reduktion des Exportes und ein Umdenken bei der Rüstungsindustrie nicht erkennbar und damit die Konsequenzen für die Sozialtaxonomie gerechtfertigt.

3.2.3 Rüstungsindustrie

Die befragten Rüstungsexperten legitimieren den Bedarf für Rüstung damit, dass es in der Gesellschaft grundsätzlich Böses gibt und gewisse Gruppierungen zur Gewaltbereitschaft neigen, um eigene Interessen durchzusetzen.
„In der menschlichen Geschichte gibt es in den letzten 4000 Jahren Gewalt. Bereits in der Bibel wird der erste Brudermord von Kain und Abel beschrieben.“ Experte 4R
Aktuell und nicht erst seit der Eskalation im Ukraine-Russland Konflikt ist eine geopolitische Aufrüstung feststellbar.
„Diese Aufrüstung findet nicht nur zu Verteidigungsabsichten statt, sondern in manchen Staaten durchaus mit perspektivischen Angriffsabsichten. Die jüngeren Ereignisse zeigen, dass das Einvernehmen einer regelbasierten Ordnung verloren geht.“ Experte 4R
„Es ist erforderlich und legitim, dass europäische Staaten durch Rüstung eine Gegenposition darstellen, die einem Gegner signalisiert, dass extern einwirkende Gewalt keinen Sinn macht, da keine Gewinnaussicht besteht.“ Experte 4R
Aus Sicht der Rüstungsexperten unterstützt Rüstung das öffentliche Gut der Sicherheit. Insbesondere in demokratischen, westlichen Staaten zählt es zu den Fundamentalaufgaben eines Staates mit größtmöglichen Anstrengungen seine Bevölkerung zu schützen und ausreichend Sicherheit zur Verfügung zu stellen.
Jedoch steht die Rüstungsindustrie in Summe und insbesondere in Deutschland massiv in der Kritik.
„In der öffentlichen Wahrnehmung tragen fundamental pazifistische Positionen zur Meinungsbildung bei, obwohl auch die Kirchen in Deutschland selbst in Ihrer Meinung zu Rüstungsgütern tief gespalten sind.“ Experte 3R
„In der gesellschaftlichen Diskussion werden dogmatische Sichtweisen der letzten Jahrzehnte der Friedensaktivisten in den Vordergrund gestellt. Eine sachliche, neutrale Beurteilung zu Sicherheit, Verteidigung und Waffen findet nicht statt.“ Experte 4R
Dies sieht man auch in aktuellen Überlegungen zur Sozial-Taxonomie. Ging man in der EU bis vor Monaten noch davor aus, dass sich Frieden auch ohne Waffen bewahren lässt, z. B. mit „zivilem Konfliktmanagement“ hat der Ukraine-Russland-Konflikt hier ebenso neue Perspektiven geschaffen und gezeigt, dass Rüstung ein essenzielles Gut für Sicherheit und Verteidigung darstellt.
Seitens der Rüstungsgegner wurde das Exportverhalten in Drittländer öffentlich kritisiert. Jedoch handle es sich bei der Rüstungsindustrie um eine vollregulierte Branche und nur die deutsche Bundesregierung kann über Exportgenehmigungen entscheiden.
Neben dem grundlegenden Exportverhalten an Drittländer ist ein weiteres delegitimierendes Argument zu Rüstungsgütern, dass diese perspektivisch in den falschen Händen landen.
„Waffen sind leider immer in den falschen Händen, aus diesem Grund ist der Bedarf für unsere Sicherheitsorgane da.“ Experte 4R
Angesichts der weltweiten Aufrüstung und der Tatsache, dass Rüstungsgüter in nicht kontrollierten Staaten oder anderen Organisationen vorhanden sind, ist der Bedarf an Sicherheit für Westeuropa von hoher Bedeutung.
„Gerade Sicherheit ist die Gewähr für Freiheit. Sie ist die Lebensgrundlage unserer Zukunft.“ Experte 3R
In diesem Kontext stellen die Experten der Rüstungsindustrie einen bedeutenden Zusammenhang zwischen Sicherheit und Nachhaltigkeit her.
„Sicherheit ist die Mutter aller Nachhaltigkeit.“ Experte 3R
Wie der BDSV (2021) proklamieren auch die befragten Rüstungsexperten, dass das Thema Sicherheit als grundlegend betrachtet werden muss. In Ländern, welche unter dem Einfluss von Warlords stehen, oder auch in anderen Kriegsgebieten sei weder das Thema Umwelt noch das Thema Soziales existent.
„Dies legitimiert die Zurverfügungstellung von Rüstungsgütern an Sicherheitsorgane und Streitkräfte innerhalb der EU und der NATO in verfassungsrechtlich gesicherte Staaten. Diese Güter, welche als Defensivgüter geliefert werden sind somit ein positiver Beitrag für die Sicherheit und bilden damit eine Basis für die anderen Werte der Nachhaltigkeit.“ Experte 3R
„Aktuell ist insbesondere die deutsche Bundeswehr kaum in der Lage sich zu verteidigen, da sie jahrelang staatliche Finanzierungszurückhaltung erlebte. Freiheit bedingt Sicherheit und Sicherheit bedingt auch, dass bestimmte Werte verteidigt werden müssen.“ Experte 3R
Die Überlegungen zur Sozial-Taxonomie sehen die Experten daher äußert kritisch, da sie eine Schlechterstellung der eigenen Industrie befürchten. Weiter argumentieren die Experten, dass es sich bei den Überlegungen um eine Fehlsteuerung handeln würde.
Auf der einen Seite wird die Defence-Industrie in Europa einer strategischen Bedeutung zugesprochen.“ ,auf der anderen Seite „führt der Ausschluss bzw. die Neutralität der Eingruppierung gemäß Sozial-Taxonomie zur Diskreditierung der ganzen Branche.“ Experte 3R (Experte 4R)
Die Rüstungsindustrie sieht eine Finanzmarktvorgabe mittels Branchendiskredition aufgrund der produzierten Güter als nicht sinnvoll an. Die Thematik der Nachhaltigkeit wird dabei von zwei Seiten angegangen. Bei ökologischen Themen hat die Industrie zahlreiche Maßnahmen unternommen, um den CO2-Abdruck zu reduzieren. Die Governance-Perspektive sei im Rüstungssegment so ausgeprägt wie in kaum einer anderen Branche, einen Ausschluss aufgrund einer „do-no-harm“ Klausel sehen die Experten als nicht angebracht an. Vielmehr fordern sie eine öffentliche Diskussion anstelle eines pauschalen Urteils. Die heute gängigen Ausschlusskritierien, welche seitens der Investmentgesellschaften als „state-of-the-art“ bezeichnet werden, bringen laut den Experten perspektivische Gefahren.
Dadurch, dass Banken und Investmentfonds heute nach eigenen Systematiken entscheiden, was nachhaltig ist und was nicht, führt das dazu, dass es für immer mehr Rüstungsproduzenten problematischer werden könnte, sich am deutschen Kapitalmarkt zu finanzieren. Zwar sei dies heute noch nicht der Fall, aber bei einer Verschärfung der Kapitalmarktvorgaben könne dies dazu führen, dass deutsche oder auch europäische Rüstungsunternehmen sich Banken aus Drittmärkten unterwerfen müssen (Experte 4R).
Dies führt dann dazu, dass Banken und Investoren aus Middle-East oder auch aus China Zugang und Einfluss haben, was langfristig einen schleichenden Prozess des Kontrollverlustes mit sich bringen kann (Experte 3R).
Auch heutige europäische Regulatorien, wie sie aus der MiFID II-Verordnung heraus entstehen, führen dazu, dass private Investoren verstärkt dazu veranlasst werden sollen vermeintlich nachhaltige Investments zu erwerben, ohne die genauen Details und Hintergründe zu kennen.
„Private Investoren lesen sich die Ausschlusskriterien kaum durch und sind sich ihrer Entscheidung dahingehend auch nur selben bewusst. Eine Verbindung, dass der Ausschluss der Landesverteidigung inbegriffen ist, ist nicht transparent genug.“ Experte 3R
Ebenso argumentieren die Experten, dass die gängigen fünfprozentigen Umsatzhürden oft dazu führen, dass mittelständische Rüstungsunternehmen, welche ihren Kernumsatz mit Rüstung erzielen, ausgeschlossen werden, wohingegen große Konzerne, welche eher der Automobilbranche zuzuordnen sind, absolut betrachtet höhere rüstungsabhängige Umsätze erzielen als der Mittelständler, zugerechnet werden.
Im Laufe der Interviews forderten die Rüstungsexperten mehrfach öffentliche Diskussionen um Vorverurteilungen, insbesondere der deutschen Rüstungsindustrie, aus dem Weg zu räumen. Auch hinsichtlich der Exportargumentation fordert die Branche mehr öffentliche Transparenz. So dürfen Exportgenehmigungen, insbesondere an Drittländer außerhalb der NATO und EU, nicht willkürlich getroffen werden. Exportgenehmigungen sollen von transparenten politischen Grundsätzen abhängen und nachvollziehbar für alle sein.
Dies trägt aus Sicht der Rüstungsexperten auch maßgeblich dazu bei, dass die Industrie eine Berechtigung im ESG-Universum finden soll.
„Es bedarf Transparenz und eine Politik, die sich dem Dialog mit der Industrie nicht verschließt. Einer Diskussion, die auf allen Ebenen geführt wird und keinen dogmatischen Einflüssen unterliegt. Die Politik muss die Unternehmen überwachen, dies auch gerne öffentlich, aber auch Einsicht in politische Entscheidungen bieten.“ Experte 4R
„Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit ist im europäischen Kulturraum ein öffentliches Gut. Rüstung kann dazu beitragen dies zu sichern. Im europäischen Kontext sollte Rüstung kein nationalstaatliches Individualthema sein, sondern im Europäischen Verbund als Ganzes gesehen werden.“ Experte 3R
Um einen Weg in die Nachhaltigkeitsbewertung zu finden, sehen die Experten neben öffentlicher Transparenz innerhalb der Branche, als auch bei politischen Entscheidungen, ebenso eine europäische Verbundsystematik, die nationalstaatliche, ökonomische Interessen in den Hintergrund stellt. Exporte in Drittländer seien oft notwendig, um Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen, können aber durch eine Definition eines engeren Kreises an Exportstaaten durchaus eingegrenzt werden. Eine perspektivische Trennung von Produkten, welche für einen engeren Kreis produziert werden und welche für den Export in Drittländer gefertigt werden, wäre theoretisch möglich, wenn auch nicht trivial. Gegenwärtig sei die Industrie darauf nicht ausgelegt, wenn es jedoch einer Nachhaltigkeitsperspektive hilfreich wäre, wäre eine perspektivische Lösung zu diskutieren.
Es lässt sich zusammenfassen, dass sich die Rüstungsindustrie durchaus bereits heute im ESG-Universum wiederfindet, da Umwelt- und Governance-Themen vollumfänglich umgesetzt werden. Einen Generalausschluss aufgrund einer bestimmten Branchenzugehörigkeit sieht die Industrie aufgrund des gestiegenen Sicherheitsbedarfes in Europa als ungerechtfertigt an. Ein Lösungsansatz zur Aufnahme ins ESG-Universum und einer Vermeidung einer Verschlechterung der Situation am Finanzmarkt stellen klare und öffentliche Diskussionen dar, als auch eine verstärkte Transparenz im Bereich der produzierten Güter und deren Zielmärkte.

4 Zusammenfassung, Synthese und kritische Würdigung

Fassen wir zunächst die wichtigsten Ergebnisse der Expertenbefragung zusammen. Die Inhaltsanalyse der geführten Interviews zeigt ein differenziertes Bild, wobei die Sektoren „Finanzmarkt“ und „Gesellschaft/Ethik“ ähnliche Einschätzungen teilen.
Der „Finanzmarkt“ sieht die Zurverfügungstellung, Wahrung und Verteidigung der europäischen Sicherheit als elementare und exklusive Aufgabe des Staates. Und somit auch die Gewährleistung der Verteidigungsfähigkeit der deutschen Bundeswehr. Die aktuelle geopolitische Bedrohungslage wurde bei beiden Finanzmarktunternehmen aufgrund der bestehenden Ausschlusskriterien für Rüstungsgüter einer Revision unterzogen. Im Ergebnis halten beide Institute an den bisherigen Kriterien fest. Es besteht Konsens, dass Sicherheit eine Grundvoraussetzung für weitere Nachhaltigkeitsbestrebungen ist, Rüstung aber nicht im Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung steht. So sei Rüstung in der gegenwärtigen Form nach der Mehrheit der Experten zwar notwendig, aber nicht nachhaltig. Eine theoretische Möglichkeit einer ESG-Konformität wurde in einer perspektivischen Aufspaltung der Rüstungsunternehmen diskutiert. Diese solle eine Trennung der Produktion zu inländischen Verteidigungszwecken und Exportgütern vorsehen, da die Lieferung von Defensivwaffen für eine deutsche oder europäische Verteidigungsarmee grundsätzlich vorstellbar wäre. Delegitimiert wurde dieser Konsens dahingehend, da eine Aufspaltung und Produktionsdifferenzierung ökonomischen Anforderungen nicht standhalten würde. Wegen der Problematik, dass Rüstungsgüter in der Zukunft einem perspektivischem Kontrollverlust unterliegen können, aber auch wegen einer schwierigen Differenzierbarkeit von Waffengattungen im Sinne von Defensiv- und Offensivwaffen2 sehen die Finanzmarktakteure die Rüstungsindustrie nicht im ESG-Universum.
Die Expertenvertreter der gesellschaftlich-ethischen Akteure sehen das weltweite Aufrüsten aufgrund geopolitischer Spannungen mit großer Sorge. Es ist unbestritten, dass demokratische Staaten einen gewissen Bedarf an Rüstungsgütern haben und dass die europäische Sicherheit aktuell ohne Rüstungsgüter nicht gewährleistet werden kann. Auch zur innerstaatlichen Wahrung von Sicherheit sind Waffen notwendig. Perspektivisch schaffen Rüstungsgüter jedoch keinerlei Zukunftsaussichten. Aufrüstung bringt keinen Nutzen, wenn potenzielle Gegner in gleicher Art und Weise aufrüsten. Dies führt zu Rüstungsspiralen, die der Menschheit nicht dienlich sind und die unsinnigerweise Ressourcen verbrauchen. Sicherheit soll nicht durch Rüstung geschaffen werden, sondern durch Dialog, Zusammenarbeit und Handel. Nur so entstehe Vertrauen und Vertrauen fördere Frieden und mache Sicherheitsbedenken obsolet. Der wirtschaftliche Druck auf die Rüstungsindustrie zwinge die Industrie zu Exporttätigkeiten, welche durch Lobbyismus verstärkt werden. Exporttätigkeiten wiederum führen langfristig zu einem gewissen Kontrollverlust, da die Waffen, wie die Geschichte zeigt, oft in falschen Händen landen. Dies würde aus einer ethischen Perspektive heraus zu einer Art Beihilfe oder Mitwirkung führen, sofern damit illegitime Handlungen durchgeführt werden. Die Experten bestätigen, dass Rüstung ein Teilaspekt von Sicherheit darstellt und Sicherheit eine Grundbedingung für weitere Nachhaltigkeitsbestrebungen der Gesellschaft ist, Investitionen in Rüstungsgüter langfristig aber keine Zukunftsinvestition darstellen. Eine Kategorisierung der Rüstungsindustrie in das ESG-Umfeld würde das ESG-Label schwächen und Transparenz verschleiern.
Die Argumentation der Experten aus der Rüstungsindustrie betont, dass europäische Staaten durch die Beschaffung einer ausreichenden Menge von Rüstungsgütern auf die aktuellen geopolitischen Bedrohungen reagieren sollten. Eine gute Ausrüstung der europäischen Armeen zu Verteidigungszwecken stelle ein Signal dar, dass Gewaltanwendung keine Gewinnaussicht für den Gegner mit sich bringen kann. Es herrscht Einigkeit, dass es zu den Fundamentalaufgaben eines Staates gehört, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Rüstung ist ein elementarer Baustein für Sicherheit und Sicherheit ist die Voraussetzung aller weiteren Nachhaltigkeitsbestrebungen. Weiter stelle Sicherheit ein hohes soziales Gut dar. Diese Argumente finden sich ebenfalls bei den Vertretern der Sektoren „Finanzmarkt“ und „Gesellschaft/Ethik“. Die Rüstungsindustrie sieht einen Widerspruch in der EU-Argumentation. Auf der einen Seite sei die Defence-Industrie von hoher strategischer Bedeutung, auf der anderen Seite soll sie durch die Finanzmarktregulatorik am Finanzmarkt schlechter gestellt werden als andere Unternehmen, obwohl die Bestrebungen hinsichtlich Umweltmaßnahmen und Governance-Verpflichtungen oft höher seien. Aus Sicht der Rüstungsexperten wird die Diskussion rund um Rüstungsgüter von Dogmen bestimmt. Eine Schlechterstellung oder gar Ausgrenzung führe langfristig zu einem Kontrollverlust, da Investoren aus Drittländern einsteigen könnten, sofern der Zugang zu einer europäischen Bankenfinanzierung eingeschränkt werden würde. Die Rüstungsindustrie begründet ihren Anspruch auf einen Platz im ESG-Universum sowohl aus den Umwelt- und Governanceanstrengungen als auch aus dem Sicherheitsargument heraus. Der vorherrschende Einwand der anderen Akteure hinsichtlich der Exporttätigkeiten bestätigt die Industrie in Teilen, da seitens der Bundesregierung zu wenig Transparenz in der Entscheidungsbegründung erkennbar sei. So ist die Rüstungsindustrie vollständig reguliert und Export erfolgt nur nach ausdrücklicher Genehmigung einer demokratisch gewählten Bundesregierung. Eine stärkere Konzentration der Exporttätigkeit auf EU und NATO-Staaten, eine verstärkte Transparenz bei den Exportgenehmigungen durch den Staat, und eine gemeinsam mit der Öffentlichkeit geführte Diskussion soll die Aufnahme in das ESG-Universum ermöglichen. Vor dem Hintergrund dieser (in Teilen kontroversen) Aussagen soll nun abgeleitet werden, unter welchen Bedingungen Investitionen in Rüstungsfirmen ESG-konform sein könnten. Dies soll thesenartig erfolgen.
Zunächst ist festzuhalten, dass der Ansatz des gerechten Friedens in seiner pazifistischen Variante eine ungeeignete, weil empirisch widerlegte Diskussionsbasis ist. Dieser Ansatz führt nur dann zum gewünschten Ergebnis, wenn die folgenden Annahmen zutreffend sind:
  • Die Akteure verhalten sich regelgebunden und
  • Durch politischen und wirtschaftlichen Austausch wird ein Prozess hin zu „immer mehr Frieden“ eingeleitet.
Beide Annahmen sind offenkundig gegenwärtig unzutreffend bzw. sie waren auch in der Vergangenheit nicht erfüllt. Als Beispiel seien hier nur der russische Einmarsch in die Ukraine im Frühjahr 2022, der Terror des IS ab 2014, die russischen Interventionen in der Krim und in Syrien sowie die völlige Missachtung internationalen Rechts durch China im Indopazifik und die Drohung mit einer Besetzung Taiwans angeführt. Hier wird eindeutig auf Erpressung und die Anwendung von Gewalt gesetzt. Aus diesem Grund ist die Sicherstellung eines hinreichend großen militärischen Abschreckungspotenzials gegen alte und neue Diktaturen erforderlich. Im Extremfall müssen die Streitkräfte befähigt sein, einen Verteidigungskrieg im Sinne eines „gerechten Kriegs“ zu führen und zu gewinnen, falls die Abschreckung versagt.
Voraussetzung für äußere Sicherheit sind gut ausgerüstete Streitkräfte. Dies impliziert die Forderung nach einer leistungsfähigen und innovationsstarken Rüstungsindustrie. Erst dann kann es Nachhaltigkeit in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung geben. Sicherheit ist eine Bedingung erster Ordnung für Nachhaltigkeit (notwendige Bedingung). Rüstung kann in diesem Sinne als abgeleitete Bedingung erster Ordnung betrachtet werden. Sicherheit durch Rüstung allein bewirkt aber noch keine Nachhaltigkeit. Deshalb kann „Sicherheit durch Rüstung“ nicht als Bedingung zweiter Ordnung (hinreichende Bedingung) angesehen werden.
Allerdings ist die Sichtweise einiger Experten, Sicherheit sei zwar Voraussetzung für Nachhaltigkeit, die Mittel zu ihrer Schaffung aber nicht, logisch widersprüchlich. Akzeptiert man das eine, muss das andere auch akzeptiert werden. Erkennt man deshalb Rüstung, auch wenn die Rüstungsgüter „an sich“ nicht nachhaltig sind, als notwendig für Sicherheit und damit für Nachhaltigkeit an, stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen Rüstungsfirmen als ESG-konform angesehen werden können. Hierzu kann unter Rückgriff auf die Ergebnisse der Experteninterviews ein Kriterienkatalog aufgestellt werden.
Zunächst muss auf die Bedeutung der Demokratie als Regierungs- und Staatsform hingewiesen werden. In der Literatur wurde herausgearbeitet, dass Demokratien eine geringere „Kriegsneigung“ besitzen als autoritäre Regime (Saperstein 1992). Empirisch wurde dies im Kern bestätigt, da Kriege zwischen Demokratien sehr selten sind (Weede 1992, 2005; Chenoweth 2017). Dies gilt auch für Konflikte unterhalb der Schwelle eines offenen Krieges.
Die erste Bedingung sollte daher sein, dass ein solches Siegel nur an Unternehmen vergeben werden kann, die in demokratischen Ländern beheimatet sind und die unter der Letztkontrolle von demokratischen Regierungen stehen. Da der Übergang von einer demokratischen Regierungsform zu einer autoritären Regierungsform fließend ist, kann eine Abgrenzung beispielsweise anhand des „Democracy Index“ der Zeitschrift „Economist“ erfolgen.3
Die zweite Bedingung ist die Beschränkung der Produktion auf nicht-kontroverse Waffen. Hersteller, die kontroverse Waffen produzieren, sind unter keinen Umständen ESG-fähig.
Die dritte Bedingung besteht in der Belieferung ausschließlich demokratischer Staaten bzw. Staaten demokratischer Verteidigungsbündnisse. Lieferungen in Drittstaaten (beispielsweise zur Sicherung von Skalenerträgen in der Produktion) darf es nur geben, wenn es über diese Lieferungen transparente Diskussionen und demokratische Abstimmungen gegeben hat. Dies zu organisieren ist eine staatliche Aufgabe. Rüstungsunternehmen sind zu vollständiger Transparenz zu verpflichten. Viertens ist mit der Vergabe von Lizenzen restriktiv umzugehen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, erfüllen Rüstungsunternehmen ihre „Sicherheitsfunktion“ in demokratischen Staaten und leisten damit einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Eine Aufnahme in die Liste ESG-konformer Investments kann dann erfolgen.
Abschließend soll noch zu einigen Thesen der Experten Stellung genommen werden, die gegen ein mögliches ESG-Siegel sprechen.
Das erste Problem betrifft die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Produktion der Rüstungsunternehmen demokratischer Staaten, ohne dass die Unternehmen exportieren müssen, um Skalenerträge zu realisieren. Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist eine langfristig angelegte Beschaffungsstrategie der Abnehmerländer von Rüstungsgütern, wobei ein international funktionierender Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern sichergestellt sein muss, ohne dass Staaten eine Beschaffungsplanwirtschaft einführen. Hier kann auf die Erfahrungen aus der Zeit des „kalten Kriegs“ zurückgegriffen werden. Sollte eine solche Strategie mit der Schrumpfung von Anbietern aufgrund verringerter Produktionsmengen verbunden sein, ist das hinzunehmen.
Ein weiterer kritischer Punkt besteht in der Weitergabe von Waffen an Gruppierungen, die sie missbräuchlich verwenden könnten. Hier sind insbesondere Staaten, aber auch paramilitärische Gruppierungen und Milizen zu nennen. Im Extremfall können Waffen auch in die Hände von Gegnern fallen (Afghanistan). Allerdings kommt letzteres relativ selten vor und ist meist eine Folge operativen Missmanagements. Alternativ kann das Problem auch bei zerfallenden Staaten entstehen (Libyen). Es betrifft aber in den weitaus meisten Fällen nichtdemokratische Staaten und lässt sich insofern durch die Unterbindung von Waffenexporten in diese Länder verhindern. Das Problem der Existenz von Waffenschwarzmärkten ist schwerwiegender und als solches wohl kaum aus der Welt zu schaffen. Besonders für autoritär regierte, aber politisch instabile Entwicklungsländer entfaltet es empirische Relevanz. Zwar sind meist nur leichtere Infanteriewaffen Gegenstand solcher Schwarzmarktgeschäfte, aber auch Sturmgewehre können beträchtliche Schäden an Menschen und Material verursachen und Konflikte perpetuieren. Inwieweit das Sekundärmarktargument ausreichend ist, generell eine Inkompatibilität mit dem ESG-Universum zu begründen, ist letztlich eine politisch-normative Entscheidung.
Das Argument, es gäbe für Rüstungsgüter bzw. -firmen einen funktionierenden konventionellen Kapitalmarkt, weswegen ESG-Gütesiegel unnötig seien, ist gegenwärtig durchaus zutreffend. Allerdings dürfte die Bedeutung des ESG-Sektors in der Zukunft stark wachsen und dann dürfte es zu massiven Reallokationen der Finanzierungsströme kommen, verbunden mit indirekt politisch gesteuerten differenzierten Finanzierungskonditionen. Es ist dann damit zu rechnen, dass ein „Crowding-out“ von Rüstungsfirmen stattfindet. Auf jeden Fall handelt es sich um eine Diskriminierung, die im Hinblick auf die positiven Externalitäten einer funktionierenden Verteidigung nicht nachvollziehbar ist. Aus diesen Gründen ist das Argument „ESG ist unnötig, weil der Finanzmarkt nur indirekt beteiligt ist“ langfristig nicht haltbar. Inkonsistent ist weiterhin die These, nur der Staat sei für die Zurverfügungstellung des öffentlichen Gutes „äußere Sicherheit“ zuständig. Solange dieser Rüstungsgüter bei privaten Kapitalgesellschaften beschafft, deren Eigentumsanteile am Kapitalmarkt gehandelt werden, müssen nicht-diskriminierende Finanzierungsmodalitäten sichergestellt sein.
Schließlich werfen einige Experten noch zwei grundsätzliche Fragen auf, nämlich die nach der Problematik von Rüstungswettläufen bzw. des Fehlens von „Fantasie, wie Kriege enden sollen“. Letzteres lässt sich mit den Erfahrungen der Geschichte beantworten. Entweder durch eindeutige Siege bzw. Niederlagen (napoleonisches Frankreich nach Waterloo; Deutschland nach Ende des II. Weltkriegs) oder durch eine Verhandlungslösung, die durch die militärischen Realitäten determiniert wird. Mit der Frage nach einem möglichen ESG-Siegel für Rüstungsunternehmen hat diese Problematik direkt nichts zu tun. Es ist auch nicht anzunehmen, dass die Aufnahme von Rüstungsfirmen in das ESG-Universum das Wettrüsten verschärft, nur weil aufgrund nicht-diskriminierender Finanzierungskonditionen mehr Rüstungsgüter hergestellt werden. Diese werden dann höchstens preisgünstiger produziert. Ein demokratischer Staat wird aber nicht nur deswegen Rüstungsgüter kaufen, die über den Bedarf für eine funktionierende Abschreckung hinausgehen, weil sie billiger sind. Die Analyse von Rüstungswettläufen selbst ist nicht Zweck dieser Abhandlung.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.
Fußnoten
1
Aus diesem Grund ist die Vorstellung, die Alliierten hätten sich auch 1939 um einen „gerechten Frieden“ mit dem nationalsozialistischen Deutschland bemühen können, absurd.
 
2
Eine Einteilung in Defensivwaffen und Offensivwaffen ist „produktbezogen“ durchaus möglich. So kann man mit Antipanzerminen, Panzerabwehr-Lenkwaffen, mit Flakpanzern oder Jagdpanzern sowie mit reinen Abfangjägern kaum jemanden vernünftig angreifen. Kampfpanzer, Maschinengewehre und Jagdbomber sind hingegen Waffen, die offensiv und defensiv eingesetzt werden können. Interkontinentalraketen mit Nuklearsprengköpfen sind wiederum Offensivwaffen, deren Zweck es ist, den Feind auszuschalten, bevor er zurückschlagen kann. Betrachtet man lediglich diese Gütereigenschaften, so ist eine grobe Differenzierung durchaus möglich. Diese wird allerdings obsolet, wenn es um den Einsatz dieser Waffen im operativen bzw. strategischen Gesamtzusammenhang geht. Dann kann eine Minensperre dazu dienen, den Feind an einer Stelle aufzuhalten, während man an einer anderen Stelle angreift.
 
3
Der Democracy Index misst den Grad der Demokratie auf einer Ordinalskala von 0 (vollkommen autoritäres Regime) bis 10 (perfekte Demokratie). Vgl. https://​www.​eiu.​com/​n/​campaigns/​democracy-index-2021/​.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Angel, H. (2005). Vom „Gerechten Krieg“ zum „Gerechten Frieden“. Köln: Impulse. Angel, H. (2005). Vom „Gerechten Krieg“ zum „Gerechten Frieden“. Köln: Impulse.
Zurück zum Zitat Beestermöller, G. (1990). Thomas von Aquin und der gerechte Krieg (1. Aufl.). Theologie und Frieden, Bd. 4. Köln: J.P. Bachem. Beestermöller, G. (1990). Thomas von Aquin und der gerechte Krieg (1. Aufl.). Theologie und Frieden, Bd. 4. Köln: J.P. Bachem.
Zurück zum Zitat Blitz, D., & Fabozzi, F. (2017). Sin stocks revisited: resolving the sin stock anomaly. Journal of Portfolio Management, 44(1), 2017.CrossRef Blitz, D., & Fabozzi, F. (2017). Sin stocks revisited: resolving the sin stock anomaly. Journal of Portfolio Management, 44(1), 2017.CrossRef
Zurück zum Zitat DekaBank (2022). Europäischer Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds Version 4.0 Deka-Nachhaltigkeit Aktien. Frankfurt: Deka Bank Deutsche Girozentrale. DekaBank (2022). Europäischer Transparenz Kodex für Nachhaltigkeitsfonds Version 4.0 Deka-Nachhaltigkeit Aktien. Frankfurt: Deka Bank Deutsche Girozentrale.
Zurück zum Zitat Deutsche Bischofskonferenz (2010). Mit Geldanlagen die Welt verändern? Eine Orientierungshilfe zum ethikbezogenen Investment; eine Studie der Sachverständigengruppe „Weltwirtschaft und Sozialethik“. Bonn: Wissenschaftliche Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz. Deutsche Bischofskonferenz (2010). Mit Geldanlagen die Welt verändern? Eine Orientierungshilfe zum ethikbezogenen Investment; eine Studie der Sachverständigengruppe „Weltwirtschaft und Sozialethik“. Bonn: Wissenschaftliche Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz.
Zurück zum Zitat Evangelische Kirche in Deutschland (2007). Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen: Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (2. Aufl.). Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus. Evangelische Kirche in Deutschland (2007). Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen: Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (2. Aufl.). Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus.
Zurück zum Zitat Hoffmann, J., Scherhorn, G., & Busch, T. (Hrsg.). (2004). Darmstädter Definition Nachhaltiger Geldanlagen. Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. https://d-nb.info/974304689/34. Zugegriffen: 5. Aug. 2022. Hoffmann, J., Scherhorn, G., & Busch, T. (Hrsg.). (2004). Darmstädter Definition Nachhaltiger Geldanlagen. Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie. https://​d-nb.​info/​974304689/​34. Zugegriffen: 5. Aug. 2022.
Zurück zum Zitat Hong, H., & Kacperczyk, M. (2009). The price of sin: The effects of social norms on markets. Journal of Financial Economics, 93, 15–36.CrossRef Hong, H., & Kacperczyk, M. (2009). The price of sin: The effects of social norms on markets. Journal of Financial Economics, 93, 15–36.CrossRef
Zurück zum Zitat Jeucken, M. H. A., & Bouma, J. J. (1999). The changing environment of banks. Greener Management International, 27, 21–35. Jeucken, M. H. A., & Bouma, J. J. (1999). The changing environment of banks. Greener Management International, 27, 21–35.
Zurück zum Zitat Mayring, P. (2022). Qualitative Inhaltsanalyse: Grundlagen und Techniken (13. Aufl.). Weinheim, Basel: Beltz. Mayring, P. (2022). Qualitative Inhaltsanalyse: Grundlagen und Techniken (13. Aufl.). Weinheim, Basel: Beltz.
Zurück zum Zitat Saperstein, A. M. (1992). Are democracies more or less prone to war? A dynamical model approach. Mathematical and Computer Modelling, 16(819), 213–221.CrossRef Saperstein, A. M. (1992). Are democracies more or less prone to war? A dynamical model approach. Mathematical and Computer Modelling, 16(819), 213–221.CrossRef
Zurück zum Zitat Weede, E. (1992). Some simple calculations on democracy and war involvement. Journal of Peace Research, 29(4), 377–383.CrossRef Weede, E. (1992). Some simple calculations on democracy and war involvement. Journal of Peace Research, 29(4), 377–383.CrossRef
Zurück zum Zitat Weede, E. (2005). Balance of power, globalization and the capitalist peace. Berlin: Liberal. Weede, E. (2005). Balance of power, globalization and the capitalist peace. Berlin: Liberal.
Zurück zum Zitat Werkner, I. J. (2021). Gerechter Frieden: Im Spannungsfeld zwischen ziviler Konfliktbearbeitung und rechtserhaltender Gewalt. Wiesbaden: Springer VS.CrossRef Werkner, I. J. (2021). Gerechter Frieden: Im Spannungsfeld zwischen ziviler Konfliktbearbeitung und rechtserhaltender Gewalt. Wiesbaden: Springer VS.CrossRef
Metadaten
Titel
Rüstungsindustrie im Kontext eines nachhaltigen Bankwesens – Finden Rüstungsunternehmen einen Platz im ESG-Universum?
verfasst von
Markus Riegler
Richard Reichel
Publikationsdatum
22.08.2023
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik / Ausgabe 3-4/2022
Print ISSN: 0937-0862
Elektronische ISSN: 2364-3943
DOI
https://doi.org/10.1007/s41025-023-00249-y

Weitere Artikel der Ausgabe 3-4/2022

List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik 3-4/2022 Zur Ausgabe