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31.10.2016 | Kapitalertragsteuer | Schwerpunkt | Online-Artikel

Initiative will die Abgeltungsteuer abschaffen

verfasst von: Sylvia Meier

2:30 Min. Lesedauer

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Seit 2009 werden bestimmte Kapiteleinkünfte der Abgeltungsteuer unterworfen. Eine aktuelle Gesetzesinitiative setzt sich jedoch nun für deren Abschaffung ein.

Das Land Brandenburg informiert aktuell, dass es im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer starten wird. Statt dem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent sollen Kapitaleinkünfte dem persönlichen Einkommensteuersatz unterworfen werden. 

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Abgeltungsteuer im Kurzüberblick

Zum 01.01.2009 wurde eine Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Wertpapierveräußerungsgewinne eingeführt. Die Abgeltungsteuer ersetzt die bislang geltenden Regeln zur Kapitalertragbesteuerung und die grundsätzliche Deklarationspfiicht für pr

Bei vielen gut betuchten Steuerbürgern liegt der persönliche Steuersatz wesentlich höher. Kritiker der Abgeltungsteuer empfinden die momentane Besteuerung der Kapitaleinkünfte als ungerecht und meinen, dass hier eine Privilegierung der Besserverdienenden stattfinden würde. So fassen Clemens Fuest, Christoph Spengel, Désirée I. Christofzik, Lars P. Feld, Uwe Scheuering, Margit Schratzenstaller, Manfred Gärtner und Gerhard Schick in ihrem Beitrag "Abschaffung der Abgeltungsteuer – gerechter und steuersystematisch einheitlicher?" die Bedenken zusammen: "Erstens sei es ungerecht, dass auf Kapitalerträge nur 26,4 Prozent Einkommensteuer anfallen, Arbeitseinkommen aber einschließlich Solidaritätszuschlag mit bis zu 44,3 Prozent – bei Geltung des Spitzensteuersatzes sogar mit 47,5 Prozent – belastet werden. Zweitens nehme der internationale Austausch von Informationen unter Steuerbehörden in Europa und weltweit zu." 

Reform statt Abschaffung? 

Die Autoren weisen deshalb darauf hin, dass immer mehr Politiker für die Abschaffung der Abgeltungsteuer plädieren. Ein Vorhaben, das die Autoren nicht für sinnvoll halten. Sie empfehlen (Seite 87): "Statt die Abgeltungsteuer abzuschaffen, sollte die Politik sie verbessern, indem ein zentraler Makel der geltenden Regelungen – die steuerliche Diskriminierung des Eigenkapitals gegenüber dem Fremdkapital – korrigiert wird."

Informationsaustausch sorgt für neue Überlegungen 

Basis für das aktuelle Gesetzesvorhaben aus Brandenburg ist der automatische Informationsaustausch von Steuersachen. Denn mit der Einführung des Datenaustausches hält Brandenburg ein Festhalten an der Abgeltungsteuer nicht für sinnvoll. Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski meint: "Seitdem feststeht, dass künftig ein automatischer Datenaustausch zwischen einer Vielzahl von Staaten etabliert wird, ist der Begründung für die Einführung der Abgeltungsteuer gänzlich der Boden entzogen worden. Daher ist es höchste Zeit, die Abgeltungsteuer abzuschaffen." Der gemeinsame Kampf gegen Steuerhinterziehung ermöglicht einen automatischen Datenaustausch ab 2017 von über 100 Staaten. Nun sehen viele Politiker es an der Zeit, Kapitalerträge nicht länger pauschal zu besteuern. 

Anleger, Banken und Unternehmen vor Umstellungsaufwand? 

Was würde eine Abschaffung der Abgeltungsteuer bewirken? Die Gesetzesinitiative hofft auf gerechtere Besteuerung und entsprechende Steuereinnahmen. Für Banken und Anleger stünde ein großer Umschwung bevor. Anleger müssten rechtzeitig informiert werden. Da Banken verpflichtet sind, Steuerbescheinigungen auszustellen, müssten neue Anforderungen an diese formuliert werden. Der Umstellungsaufwand ist nicht zu unterschätzen. Das jetzige Verfahren ist für alle Beteiligten momentan einfach und transparent. Schlussendlich wären Bank- und Steuerberater gefordert, Anleger zu unterstützen. Die Abschaffung der Abgeltungsteuer hätte auch für Unternehmen Auswirkungen. Die Besteuerung von Erträgen, beispielsweise Dividenden, würde sich vermutlich auch hier grundlegend ändern. Letztendlich bleibt abzuwarten, ob die Initiative im Bundesrat Unterstützung findet.

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