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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Zur Bedeutung der Produkt- und Markenpiraterie als Quelle des illegalen Handels

verfasst von : Arndt Sinn

Erschienen in: Wirtschaftsmacht Organisierte Kriminalität

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Die Anzahl der beschlagnahmten Waren an den Außengrenzen der Europäischen Union ist seit 1998 um nahezu 1000 % gestiegen. In der öffentlichen Wahrnehmung spielen die im Zusammenhang mit Produkt- und Markenpiraterie stehenden Straftaten und Bußgeldtatbestände aber kaum eine Rolle. Nur dann, wenn mit derartigen Straftaten spürbare persönliche Vermögenseinbußen verbunden sind, weil etwa eine Person über ein Produkt getäuscht wurde oder ein Produkt gesundheitsschädliche Wirkungen hervorruft, wie dies bspw. bei gefälschten Lebens- oder Arzneimitteln der Fall sein kann, erfährt das Thema eine gewisse mediale Beachtung

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Fußnoten
1
Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/1.
 
2
So stehen bspw. Sudanfarbstoffe, die Fälscher verwenden, um bei bestimmten Lebensmitteln deren Echtheit vorzutäuschen, im Verdacht, Krebs hervorzurufen oder zu fördern. Erstmals wurde im Mai 2003 durch ein amtliches Labor in Frankreich, das Importe von Chilipulver und Chiliprodukten aus Indien untersuchte, Sudan I in einem Lebensmittel nachgewiesen. Kurz darauf wurden die Farbstoffe Sudan I–IV auch in verschiedenen anderen Lebensmitteln wie Gewürzen, Tomatensaucen, Teig- und Wurstwaren sowie in Palmöl entdeckt. Im Februar 2005 wurde in Großbritannien eine weite Rückrufaktion von Lebensmittelprodukten durchgeführt, nachdem in Worcestersauce mit Sudanfarbstoffen verunreinigtes Chili aus dem Jahre 2002 gefunden worden war. Die ermittelten Gehalte waren hierbei oft nicht unerheblich und erreichten teilweise Konzentrationen an Sudan I von bis zu 3.500 mg/kg. Vgl. http://​www.​lci-koeln.​de/​deutsch/​veroeffentlichun​gen/​lci-focus/​verbotene-sudanfarbstoffe-in-lebensmitteln-eo-e-faelscher-e-am-werk (zuletzt 1.12.2016).
 
3
Vgl. bspw.: „Zoll vernichtet 10.000 Flaschen gefährlichen Wodkas“, Pressemitteilung der Generalzolldirektion v. 20.10.2016; vgl. auch die Statistik des Zolls zum Gewerblichen Rechtsschutz 2015, S. 5.
 
4
Diekmann, Ralf, Gefälschte Markenartikel können mit Schadstoffen belastet sein, Pressemitteilung v. 19.8.2016, Köln.
 
5
Sogar gefälschte Zahnbürsten stellen ein Gesundheitsrisiko dar, wenn die Borstenenden nicht abgerundet sind und so das Zahnfleisch verletzt werden kann. Vgl. den internen vorliegenden Prüfbericht v. 25.10.2016 zu gefälschten Zahnbürstenaufsätzen. Diese Aufsätze wurden auf einem deutschen Flohmarkt erworben.
 
6
Vgl. Art. 1 Abs. 4 der Verordnungen (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.6.2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (ABl. L 181 v. 29.6.2013, S. 15).
 
7
Vgl. auch Pekala, Markenpiraterie, S. 164.
 
8
Vgl. auch Pekala, Markenpiraterie, S. 167.
 
9
Straftaten nach dem Patentgesetz, dem Gebrauchsmustergesetz, dem Halbleiterschutzgesetz, dem Sortenschutzgesetz, dem Markengesetz, dem Designgesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, der Insolvenzordnung, dem Aktiengesetz, dem Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen, dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dem Handelsgesetzbuch, dem SE-Ausführungsgesetz, dem Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, dem Genossenschaftsgesetz, dem SCE-Ausführungsgesetz und dem Umwandlungsgesetz, nach den Gesetzen über das Bank-, Depot-, Börsen- und Kreditwesen sowie nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz, nach dem Wirtschaftsstrafgesetz 1954, dem Außenwirtschaftsgesetz, den Devisenbewirtschaftungsgesetzen sowie dem Finanzmonopol-, Steuer- und Zollrecht, auch soweit dessen Strafvorschriften nach anderen Gesetzen anwendbar sind; dies gilt nicht, wenn dieselbe Handlung eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz darstellt, und nicht für Steuerstraftaten, welche die Kraftfahrzeugsteuer betreffen, nach dem Weingesetz und dem Lebensmittelrecht, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Bankrott, bei der Verletzung der Buchführungspflicht, der Gläubigerbegünstigung und der Schuldnerbegünstigung, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, bei Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und der Bestechung im Gesundheitswesen, bei Betrug, Computerbetrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Wucher, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und der Bestechung, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
 
10
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.6, 2013 (erschienen 2014), S. 22.
 
11
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 2.6., 2014 (erschienen 2015), S. 22.
 
12
Statistisches Bundesamt, Fachserie 10, Reihe 3, 2014 (erschienen 2015), S. 54.
 
13
Ähnlich auch Pekala, Markenpiraterie, S. 31 mit Verweis auf http://​www.​markenverband.​de/​presse/​archiv2012/​pmvkeundmvzueuzo​llstatistik2012 (zuletzt 5.12.2016); vgl. auch Gedert, Der angemessene Schadensersatz bei der Verletzung geistigen Eigentums, S. 129.
 
14
Gedert, Der angemessene Schadensersatz bei der Verletzung geistigen Eigentums, S. 129.
 
15
Gedert, Der angemessene Schadensersatz bei der Verletzung geistigen Eigentums, S. 129 Fn. 373.
 
16
OECD/EUIPO, Trade in Counterfeit and Pirated Goods: Mapping the Economic Impact, OECD Publishing, 2016, S. 55 ff.
 
17
Europol/OHIM, Situation Report on Counterfeiting in the European Union, 2015, S. 17; vgl. auch OECD, Illicit Trade, S. 30 f.; Ellis, On Tap Europe, Organised Crime and Illicit Trade in Tobacco, Alcohol and Pharmaceuticals, RUSI Whitehall Report 2-17, 2017, S. 15.
 
18
Dok. A 2-115/85 v. 9.10.1985.
 
19
Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/5.
 
20
Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/5.
 
22
VDMA-Studie Produktpiraterie 2016, S. 6.
 
23
VDMA-Studie Produktpiraterie 2016, S. 6.
 
24
VDMA-Studie Produktpiraterie 2016, S. 7.
 
25
VDMA-Studie Produktpiraterie 2016, S. 5.
 
26
IP/02/1163 vom 26. Juli 2002.
 
27
Vgl. dazu Sinn, in: Grenzenlose Sicherheit, S. 197 (215 ff.).
 
28
Vgl. Schmitz, FS Schünemann, S. 235 ff.
 
29
Vgl. auch Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/15.
 
30
Vgl. MüKo/Maske-Reiche § 143 MarkenG Rn. 73.
 
31
Vgl. Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/22.
 
32
Es kommen zwei Formen von Grenzbeschlagnahme in Betracht: 1. Grenzbeschlagnahme nach Unionsrecht (bei der Einfuhr aus Drittstaaten in die EU) und 2. Grenzbeschlagnahme nach nationalem Recht (bei der Einfuhr von Waren aus einem Staat der EU in einen anderen EU-Staat) bspw. § 146 MarkenG. Bei einer Grenzbeschlagnahme nach Unionsrecht gilt die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (ABl. L 181 v. 29.6.2013, S. 15).
 
33
Die Anträge (nach Unionsrecht und nach nationalem Recht) können über das Zentrale Datenbanksystem zum Schutz Geistiger EigentumsRechte online (ZGR-online) gestellt werden. Mit der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 stellt die Kommission den Zollbehörden der Mitgliedstaaten die Informationsplattform COPIS (Anti-Counterfeit and anti-Piracy Information System) zur Verfügung. Ausschließlich über dieses System können die Mitgliedstaaten seit 1. Januar 2014 Antragsinformationen einstellen und abrufen. Das System ist im Wesentlichen für die Mitgliedstaaten konzipiert, die bislang noch über kein elektronisches Informationstool verfügen. ZGR-online ist mit COPIS unmittelbar verknüpft und damit Teil des Systems der Kommission (vgl. https://​www.​zoll.​de/​DE/​Fachthemen/​Verbote-Beschraenkungen/​Gewerblicher-Rechtsschutz/​Information-ZGR-online/​information-zgr-online_​node.​html zuletzt 9.1.2017).
 
34
Die Anträge auf Grenzbeschlagnahme liegen in den letzten Jahren stabil bei ca. 1.000 pro Jahr. Vgl. die Statistik des Zolls zum Gewerblichen Rechtsschutz 2015, S. 21.
 
35
Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/39.
 
36
Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/40.
 
37
Vgl. BT-Drs. 11/4792, S. 24.
 
38
Vgl. Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/23; Pekala, Markenpiraterie, S. 83.
 
39
Vgl. bspw. BGH BeckRS 1953, 31194196.
 
40
Vgl. auch Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/23.
 
41
Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/25.
 
42
Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/25 schlägt vor, den Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie deutlicher in Erscheinung treten zu lassen.
 
47
Möller, in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl., 17/39.
 
Metadaten
Titel
Zur Bedeutung der Produkt- und Markenpiraterie als Quelle des illegalen Handels
verfasst von
Arndt Sinn
Copyright-Jahr
2018
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-55269-8_5