Die EU und die Schweiz haben ein Abkommen geschlossen: Ab 2018 soll der automatische Datenaustausch kommen. Das Schweizer Bankgeheimnis ist damit am Ende.
In dem Abkommen ist vorgesehen, dass alle Mitgliedstaaten ab 2018 jährlich Informationen über Konten und Erträge von Bürgern erhalten, die in der Schweiz Konten haben. Diese Informationen umfassen: Namen, Adressen, Steuernummern und das Geburtsdatum des Kontoinhabers, Angaben zu Guthaben, Zins- und Dividendenerträgen. Mit diesem Abkommen wurde ein großer Schritt gemacht.
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Das Schweizer Bankgeheimnis ist damit de facto aufgehoben - zumindest, wenn es um Informationen von EU-Bürgern geht. Dies heißt jedoch auch, dass Steuerbetrüger, die sich bisher noch sicher gewähnt haben, nun endgültig vor der Entdeckung stehen. Wer nun noch keine Selbstanzeige gestellt hat, sollte zeitnah tätig werden.
Steuer-Transparenz durch Informationsaustausch
Das Abkommen ersetzt das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Partnerländer wie die Schweiz. Die EU setzt ihren Kampf gegen Steuerhinterzieher fort: Auch mit Ländern wie Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino werden derzeit ähnliche Abkommen verhandelt. Denn, so beschreibt bereits Springer-Autor Thomas Egner in seinem Buchkapitel "Steuergestaltung und Missbrauchsbekämpfung" (Seite 174): "Es wurde deutlich, dass sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Grenzen der Besteuerung immer dann ergeben, wenn den Staaten die notwendigen Informationen für eine korrekte Besteuerung nicht zur Verfügung stehen."