Im Bankensektor werden mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz insgesamt vier europäische Rechtsakte umgesetzt, die die bestehenden Vorgaben ergänzen. Sie sollen die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte verbessern und den Anlegerschutz stärken, berichtet Bernhard Rudolf, Chefredakteur des Versicherungsmagazins, in der Anlage Praxis 9/2016.
Die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie soll zum 3. Juli 2017 abgeschlossen sein, die Anwendung erfolgt aber erst ab dem 3. Januar 2018. Umgesetzt werden neben der IDD auch die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und die Marktmissbrauchsverordnung (MAR), soweit sich diese auf die geltende Finanzmarktrichtlinie Mifid I beziehen, sowie die EU-Verordnung über Zentralverwahrer und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, die so genannten PRIIPs.
Unnötiger Vorgriff auf EU-Vorschriften
Die Spitzenverbände der deutschen Banken kritisieren an den neuen Regeln, dass bereits ein umfassender Rechtsrahmen zur Regulierung der Finanzmärkte in der Europäischen Union (EU) bestehe. Daher sehen die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengefassten Verbände keine Notwendigkeit, nationale Sondervorschriften beizubehalten, die in Deutschland im Vorgriff auf die nun zur Umsetzung anstehenden europäischen Rechtsakte erlassen wurden. Doch auch hier haben die Parlamente der EU-Staaten kaum Handlungsspielraum, eine Eins-zu-eins-Umsetzung ist wahrscheinlich.