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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

22. Elektroaltgeräte

verfasst von : Matthias Heinen, Dr. Hans-Bernhard Rhein

Erschienen in: Praxishandbuch der Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die qualitativ hochwertige Erfassung und Behandlung von Elektro‐ und Elektronikaltgeräten ist von großer umwelt‐ und industriepolitischer Bedeutung. Durch eine am Stand der Technik orientierte, qualitätsgesicherte Schadstoffentfrachtung möglichst aller in Deutschland als Abfall anfallenden Altgeräte kann die Gefährdung der menschlichen Gesundheit abgewendet, ein unkontrolliertes Eindringen von Schadstoffen in die Umwelt verhindert und damit ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Rückgewinnung von Wertstoffen reduziert einerseits den Bedarf für Umwelteingriffe zur Gewinnung von Primärrohstoffen und ist in einem rohstoffarmen, aber industrieintensiven Land wie Deutschland ein unverzichtbares Element zur Rohstoffversorgung der verarbeitenden Betriebe und zur wirksamen Steigerung der Ressourceneffizienz.
Mit weitergehenden Anforderungen an den Betrieb von Erstbehandlungsanlagen und die darin durchgeführten Verfahren zur Schadstoffentfrachtung und Wertstoffrückgewinnung sollen für alle Beteiligten ambitionierte und vollzugstaugliche Anforderungen formuliert werden, sodass ein fairer Wettbewerb möglich ist. Entscheidend wird sein, dass sich die Anforderungen dabei auf Zielvorgaben konzentrieren, um die Weiterentwicklung der Behandlungstechnik, die für das Recycling sich stetig weiterentwickelnder Elektrogeräte unverzichtbar ist, und den Einsatz innovativer Recyclingverfahren nicht zu behindern.

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Fußnoten
1
ElektroG vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1739).
 
2
Erstbehandlung umfasst nach § 3 Nr. 24 ElektroG die erste Behandlung von Altgeräten, bei der die Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe aus den Altgeräten separiert werden, einschließlich hierauf bezogener Vorbereitungshandlungen. Behandlung (ugs. Folgebehandlung) umfasst nach § 3 Nr. 23 ElektroG Tätigkeiten, die nach der Übergabe von Altgeräten an eine Anlage zur Entfrachtung von Schadstoffen, zur Demontage, zum Schreddern, zur Verwertung oder zur Vorbereitung der Beseitigung durchgeführt werden, sowie sonstige Tätigkeiten, die der Verwertung oder Beseitigung der Altgeräte dienen.
 
3
Nach einer eigenen, von der Umweltkanzlei Rhein im Jahr 2016 durchgeführten Untersuchung der örE in Schleswig‐Holstein nahm die Optierung der Sammelgruppe 3 gegenüber 2015 um etwa 40 % ab.
 
4
Die Zuführung zum Batterierecycling aufgrund des Batteriegesetzes erfordert die Differenzierbarkeit in Primärzellen (Batterien) und Sekundärzellen (Akkumulatoren) sowie nach chemischen Systemen.
 
5
Persönliche Information aus Gesprächen mit Vertreter eines japanischen Herstellers.
 
Literatur
Zurück zum Zitat AG-Protokolle (2016) Protokolle aus den UBA-Arbeitsgruppen des AK Behandlungsverordnung. unveröffentlicht AG-Protokolle (2016) Protokolle aus den UBA-Arbeitsgruppen des AK Behandlungsverordnung. unveröffentlicht
Zurück zum Zitat Fact-Sheets (2016) Information zur Schadstoff- und Ressourcenrelevanz von Werkstoffen und Bauteilen von EAG. UBA-Dokumentation 05/2016 Fact-Sheets (2016) Information zur Schadstoff- und Ressourcenrelevanz von Werkstoffen und Bauteilen von EAG. UBA-Dokumentation 05/2016
Zurück zum Zitat Gallenkemper B, Breer J, Böning T (2008) Stoffstrommanagement nach ElektroG. Praxishilfe Erstbehandlung nach ElektroG. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau Gallenkemper B, Breer J, Böning T (2008) Stoffstrommanagement nach ElektroG. Praxishilfe Erstbehandlung nach ElektroG. Umweltbundesamt Dessau-Roßlau
Zurück zum Zitat Hornberger M, Schneider R, Dully S (2012) Zertifizierung und Monitoring ElektroG – Harmonisierung und Weiterbildung. Texte 05/2012, Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau Hornberger M, Schneider R, Dully S (2012) Zertifizierung und Monitoring ElektroG – Harmonisierung und Weiterbildung. Texte 05/2012, Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau
Zurück zum Zitat LAGA‐M31A (2017) Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes; Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ vom 23.01.2017, von der LAGA verabschiedet LAGA‐M31A (2017) Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes; Anforderungen an die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ vom 23.01.2017, von der LAGA verabschiedet
Zurück zum Zitat LAGA‐M31B‐Entwurf (2017) Entwurf der Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall „Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ vom 15.03.2017 (Anhörungsversion) LAGA‐M31B‐Entwurf (2017) Entwurf der Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall „Technische Anforderungen an die Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ vom 15.03.2017 (Anhörungsversion)
Zurück zum Zitat Rhein HB, Leiser J (2014) Überprüfung von Sammelstellen für Elektro- und Elektroniksammelstellen in Baden-Württemberg. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.), Karlsruhe Rhein HB, Leiser J (2014) Überprüfung von Sammelstellen für Elektro- und Elektroniksammelstellen in Baden-Württemberg. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Hrsg.), Karlsruhe
Zurück zum Zitat Rhein HB, Meyer T, Bilitewski B (2008a) Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG, Teil 1: Anforderungen an die Zertifizierung der Erstbehandler nach ElektroG. Im Auftrag des Umweltbundesamtes. Texte 12/2008. Dessau-Roßlau Rhein HB, Meyer T, Bilitewski B (2008a) Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG, Teil 1: Anforderungen an die Zertifizierung der Erstbehandler nach ElektroG. Im Auftrag des Umweltbundesamtes. Texte 12/2008. Dessau-Roßlau
Zurück zum Zitat Rhein HB, Meyer T, Bilitewski B (2008b) Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG, Teil 2: Anforderungen an die Dokumentation beim Erstbehandler und die Meldevorgänge zum Erstbehandler für das Monitoring der Quoten. UBA-Texte 13/2008. Dessau-Roßlau Rhein HB, Meyer T, Bilitewski B (2008b) Rechtliche und fachliche Grundlagen zum ElektroG, Teil 2: Anforderungen an die Dokumentation beim Erstbehandler und die Meldevorgänge zum Erstbehandler für das Monitoring der Quoten. UBA-Texte 13/2008. Dessau-Roßlau
Zurück zum Zitat USV e.V. (Hrsg.) (2015) USV-Eckpunkte EBA-Zertifizierung – Stellungnahme des USV e. V. im Rahmen der Anhörung beteiligter Kreise zum Arbeitsentwurf einer Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung einer abfallrechtlichen Überwachung. Sarstedt USV e.V. (Hrsg.) (2015) USV-Eckpunkte EBA-Zertifizierung – Stellungnahme des USV e. V. im Rahmen der Anhörung beteiligter Kreise zum Arbeitsentwurf einer Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung einer abfallrechtlichen Überwachung. Sarstedt
Metadaten
Titel
Elektroaltgeräte
verfasst von
Matthias Heinen
Dr. Hans-Bernhard Rhein
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-17045-5_22