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09.07.2018 | Zahlungsverkehr | Nachricht | Online-Artikel

Sparkassen starten Echzeit-Überweisungen

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

1:30 Min. Lesedauer

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Ab dem 10. Juli 2018 können die rund 50 Millionen Sparkassen-Kunden Überweisungen in Echtzeit erledigen. Das sogenannte Instant Payment ist sowohl beim Online wie beim Mobile Banking möglich und schickt binnen Sekunden einen Betrag von einem auf ein anderes Konto.

Diese Überweisungsform ermöglicht es, Geld innerhalb von zehn Sekunden auf das Konto des Zahlungsempfängers zu übertragen. Sie kann rund um die Uhr an jedem Tag für Zahlungen bis zu einer aktuellen Betragsgrenze in Höhe von 15.000 Euro genutzt werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Überweisung ist, dass auch das empfangende Finanzinstitut an dem neuen Verfahren teilnimmt. Allerdings weist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) darauf hin, das die Teilnahme am Sepa-Echtzeit-Überweisungsverfahren für die europäischen Zahlungsdienstleister nicht verpflichtend ist.

Institute aus 34 Ländern gehören zum Sepa-Raum

Laut DSGV haben derzeit fast 1.100 Zahlungsdienstleister aus 15 Ländern des Sepa-Raumes ihren Beitritt erklärt und nehmen bereits heute oder mittelfristig an diesem Verfahren teil. Hierzu gehören insgesamt 34 Länder. Neben 28 EU-Ländern sind das auch die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island, Monaco und San Marino. "Die Sparkassen-Finanzgruppe ist die erste Institutsgruppe in Deutschland, die Echtzeit-Überweisungen anbietet", erklärt DSGV-Präsident Helmut Schleweis. 

Bereits seit Dezember 2017 können Sparkassen-Kunden mit dem Handy-zu-Handy-Zahlverfahrens Kwitt innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe in Echtzeit Geld überweisen. Seit Anfang Juni beteiligen sich auch die Genossenschaftsbanken an dieser mobilen Bezahllösung. Derzeit bietet sonst nur die Hypovereinsbank Instant Payment in Deutschland an. Bis spätestens im kommenden Frühjahr sollen aber weitere Institute folgen.

Kritik von Verbraucherschützern

Eine Verbraucherschützerin monierte gegenüber dem Sender MDR, dass es sich bei Echtzeit-Überweisungen nicht um eine Lastschrift handele, die man bei Fehlerhaftigkeit zurückbuchen könne. Der Kunde müsse sich in einem solchen Fall direkt an seine Bank wenden und eine individuelle Regelung finden. 

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