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02.10.2019 | Digitales Marketing | Infografik | Online-Artikel

Automatisierte Cookies haben ausgedient

verfasst von: Eva-Susanne Krah

2 Min. Lesedauer

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die voreingestellte Zustimmung zu Cookies zur Datenspeicherung auf dem Computer nicht zulässig ist. Vor allem Webseiten-Betreiber und Online-Marketer müssen sich damit umstellen. Surfen wird komplizierter.

Das Urteil des EuGH (C-673/17) hat weitreichende Folgen nicht nur für Internetnutzer und Webseitenbetreiber, sondern auch für die Werbewirtschaft, etwa Entwickler von Online-Marketing-Kampagnen. Denn Cookies können künftig nicht mehr mit Hinweis an Nutzer automatisch gesetzt werden, sondern brauchen die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers. Ein Kästchen mit einem voreingestellten Häkchen, das durch die Betätigung der Schaltfläche für die Teilnahme an einem Gewinnspiel akzeptiert wird, genügt wie im konkreten Fall eines Online-Gewinnspiels des Anbieters Planet49 nicht. Gegen die Voreinstellung hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um gespeicherte Informationen im Endgerät des Nutzers oder abgerufene Informationen wie personenbezogenen Daten handelt. Tracking der Webseitennutzung über automatisierte Cookie-Banner etwa wird damit künftig auch Werbetreibenden erschwert und verschiedene Marketingformen wie Programmatic Advertising, Data Driven Advertising oder Remarketing sind damit nicht oder nur begrenzt umsetzbar.

Erschwerte Webseitenanalyse

Vor allem die Webseitenanalyse wird Anbietern von Online-Shops durch das Urteil erschwert, aber auch das Speichern von Spracheinstellungen oder bedarfsgenaue Angebote für Kunden, die auf den durch Cookies generierten Daren basieren. Cookies registrieren etwa die Verweildauer auf Internetseiten, aufgerufene Unterseiten oder Suchbegriffe. 

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärt zum Cookies-Urteil: "Neben dem nach wie vor hohen Umsetzungsaufwand infolge der Datenschutz-Grundverordnung bedeutet das für unzählige Webseitenbetreiber eine erneute Mehrbelastung." 

Unter Internetnutzern sind Cookies umstritten, wie eine Bitkom-Studie unter mehr als 1.000 Internetnutzern aus 2018 gezeigt hat:

  • 54 der Internet-User gaben an, Cookies in ihren Browser-Einstellungen zu löschen,
  • 39 Prozent zeigten genervt von Cookie-Bannern,
  • 31 Prozent sieht in den digitalen Textdateien allerdings eine wichtige Information.

Datenschutz- und IT-Rechtsexperte Dr. Martin Pflüger, Partner im Münchner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, überrascht die Cookies-Entscheidung nicht. Sie werde jedoch "die Diskussion in Deutschland im Hinblick auf den Umgang mit Cookies und insbesondere wie eine gegebenenfalls notwendige Einwilligung eingeholt werden kann, weiter verschärfen. Spannend wird sein, inwieweit sich die Ausführungen des Gerichts auf andere Mechanismen zur Einholung der Cookie-Einwilligung übertragen lassen." 

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