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03.04.2017 | Automatisiertes Fahren | Nachricht | Online-Artikel

Bundestag beschließt Gesetz zum autonomen Fahren

verfasst von: Benjamin Auerbach

1:30 Min. Lesedauer

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Der Bundestag hat Regelungen zum Fahren von Autos mit hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion verabschiedet. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen.

Am 30. März 2017 haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in der durch den Verkehrsausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Die Oppositionsparteien lehnten die Vorlage ab.

Der Gesetzentwurf stellt klar, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen mittels hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion "im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung" zulässig ist. Wenn etwa die automatisierte Fahrfunktion nur für den Einsatz auf Autobahnen konstruiert ist, dürfe das Auto nicht zum Verkehr auf anderen Straßen eingesetzt werden, heißt es in der Vorlage.

Fahrer muss wahrnehmungsbereit bleiben

Weiterhin wird durch das Gesetz geregelt, dass im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung die automatisierte Fahrfunktion zur Fahrzeugsteuerung verwendet werden kann. Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen folgend hat der Verkehrsausschuss klargestellt, dass der Fahrzeugführer sich im Falle, dass die hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktion die Kontrolle über das Auto übernommen hat, "vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugführung abwenden" darf. Er müsse aber so wahrnehmungsbereit sein, dass er die Steuerung wieder übernehmen kann, wenn er vom System dazu aufgefordert wird.

Haftung im automatisierten Modus liegt beim Hersteller

Geregelt sind in dem Gesetz auch Haftungsfragen. Damit zusammenhängend ist die Frist für die Speicherung von Daten des Fahrgeschehens von geplant drei Jahren auf sechs Monate abgesenkt worden, es sei denn, das Auto war in einen Unfall verwickelt. Mit dem Gesetz wolle man zeigen, dass automatisiertes Fahren möglich ist, sagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zu Beginn der Debatte. "Wir schaffen eine rechtliche Gleichstellung zwischen dem menschlichen Fahrer und dem Computer als Fahrer", sagte Dobrindt. Zudem würden die Haftungsfragen geklärt: "Wenn der automatisierte Modus das Fahrzeug steuert, liegt die Haftung beim Hersteller", machte der Minister deutlich.

Dobrindt sprach von einer grundlegenden Veränderung der Mobilität. Die Folge seien unter anderen weniger Unfälle und weniger Stau. "Wir wollen, dass Deutschland bei dieser technologischen Revolution an der Spitze steht", sagte der Minister.

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Quelle:
Autonomes Fahren

01.04.2015 | Auf Der Agenda

Wie das Recht automatisiertes Fahren hemmt

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