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12.01.2022 | Steuerrecht | Nachricht | Online-Artikel

Maschinen- und Anlagenbau zögert bei der Forschungszulage

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

2:30 Min. Lesedauer

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Um Mittelständler bei der Entwicklung innovativer Ideen zu fördern, gibt es seit Frühjahr 2021 die sogenannte Forschungszulage. Laut einer Studie nutzen vor allem Maschinen- und Anlagenbauer diese Steuererleichterung. Doch viele Unternehmen fühlen sich nicht ausreichend informiert.

Die staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in der deutschen Wirtschaft gewährt Unternehmen eine Steuererleichterung von 25 Prozent auf die für die Vorhaben nötigen Personalaufwände sowie auf 60 Prozent der Kosten für Forschungsaufträge. Der maximal beantragbare Betrag liegt bei vier Millionen Euro. Viele Anträge für diese Forschungszulage stammen aus dem Anlagen- und Maschinenbau, jeder Dritte aus dem verarbeitenden Gewerbe, ermittelte eine im Januar veröffentlichte Umfrage des ZEW Mannheim und des Branchenverbands VDMA. Fast alle Unternehmen wollen mit den zusätzlichen Mitteln ihre Forschungsaktivitäten stärken, heißt es in der Studie.

Antragsverfahren wird als aufwändig empfunden

Dennoch stellt die Studie fest, dass eine Reihe förderfähiger Unternehmen von den Steuervorteilen bislang allerdings keinen Gebrauch macht. Wie die Befragung von rund 350 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus im September und Oktober 2021 und eine Datenauswertung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) belegt, zögern diese vor allem wegen fehlender Informationen über das Instrument (39 Prozent), Unsicherheiten über die Förderfähigkeit der eigenen FuE-Projekte (40 Prozent) sowie wegen dem als zu aufwändig empfundenen Antragsverfahren (35 Prozent).

Im Anlagen- und Maschinenbau sind Studienangaben zufolge insgesamt rund 3.400 Unternehmen förderfähig. Allerdings hatten im Herbst vergangenen Jahres rund 60 Prozent beziehungsweise 2.150 Betriebe aus den genannten Gründen noch keinen Antrag auf die Forschungszulage in Erwägung gezogen. Laut ZEW lagen bei der Bescheinigungsstelle erst Anträge von knapp 500 Maschinen- und Anlagenbauern vor, rund 200 weitere Unternehmen befanden sich im Antragsprozess und etwa 600 waren im Herbst 2021 zumindest in der Planungsphase für einen Antrag. 83 Prozent der gestellten Anträge seien bereits bewilligt worden. Insgesamt haben die Unternehmen bis zu vier Jahre Zeit, um die Förderfähigkeit eines Projekts bei der Bescheinigungsstelle und dann die Zulage beim Finanzamt zu beantragen. 

Unternehmen brauchen Informationen und konkrete Hilfe

"Der Maschinen- und Anlagenbau liegt vorn, wenn es darum geht, die neue Innovationsförderung zu nutzen", resümiert Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer. Damit die Forschungszulage bestmöglich in der Praxis ankommt, müsse aber die Informationsarbeit verstärkt und konkrete Hilfestellungen für Unternehmen im Antrags- und Genehmigungsverfahren angeboten werden. "Die derzeitigen Hemmnisse werden zurückgehen, je mehr Informationen über die konkrete Umsetzung des Instruments vorliegen und je mehr Erfahrung förderfähige Unternehmen sammeln", ergänzt Projektleiter Christian Rammer, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik. 

"Die derzeitige Ausgestaltung der Forschungszulage muss konzeptionell verbessert werden, um ihre innovationspolitische Wirkung voll zu entfalten", fordert ZEW-Forscher Rammer. Der administrative Aufwand für die Antragstellung müsse deutlich reduziert werden. So wäre eine praxiskonformere Abgrenzung von FuE ebenso wünschenswert wie eine summarische Darstellung der FuE-Aktivitäten. 

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