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03.01.2017 | Bankenaufsicht | Nachricht | Online-Artikel

Gemeinsame Einlagensicherung stößt auf Gegenwehr

verfasst von: Barbara Bocks

2 Min. Lesedauer

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Mit einer europäischen Einlagensicherung kann sich die deutsche Kreditwirtschaft nicht anfreunden. Banken, genossenschaftliche Institute und Sparkassen fürchten höhere Kosten und Haftungsrisiken.  

Die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Einlagensicherung laufen laut Angaben des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) „auf eine Vergemeinschaftung von Bankrisiken anderer Länder zulasten des deutschen Sparers hinaus“. Gegen das geplante European Deposit Insurance System (EDIS) will die Deutsche Kreditwirtschaft, die im Jahr 2017 unter dem Vorsitz des BVR operiert, nun vorgehen. Bereits Anfang 2016 veröffentlichte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) gemeinsam mit dem BVR ein Positionspapier, in dem sie die Einführung des EDIS unter anderem als „weder notwendig noch angemessen“ bezeichneten.

Ende 2015 hatte die EU-Kommission laut Angaben des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) einen Verordnungsentwurf für eine europäische Einlagensicherung vorgelegt, der von den Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft, der Bundesregierung und der Bundesbank abgelehnt wurde. Dieser Verordnungsentwurf sah eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung bis zum Jahr 2024 in drei Schritten vor. Zunächst war geplant, ab 2017 ein Rückversicherungssystem zu schaffen, das laut Angaben des BdB nur haftet, wenn die Mittel des nationalen Sicherungssystems erschöpft sind. In einem zweiten Schritt sollte das System zu einem Mitversicherungssystem ausgestaltet werden, bei dem die Kosten zwischen der nationalen Einlagensicherung und EDIS geteilt würden.

Nationale Systeme harmonisieren

Jeder weitere Schritt der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung bedingt laut BdB zunächst, dass zum einen die nationalen Einlagensicherungssysteme und das Schutzniveau vollständig harmonisiert werden. Dafür müssen die folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • ein einheitliches Zielvolumen,
  • eine einheitliche Regelung der Kompetenzen der Einlagensicherungssysteme,
  • eine gemeinsame Definition der gedeckten Einlagen und Einleger,
  • eine in allen Mitgliedstaaten einheitliche Ausgestaltung von Zahlungsverpflichtungen sowie 
  • gemeinsame Regelungen zu Aufrechnungsmöglichkeiten der Einlagensicherungssysteme.

Außerdem müssten weitere Rahmenbedingungen harmonisiert werden, darunter „vor allem das anwendbare Insolvenzrecht“, heißt es beim BdB. Neben den Vorschlägen der EU-Kommission zur gemeinsamen europäischen Einlagensicherung werde der BVR im Namen der Deutschen Kreditwirtschaft in diesem Jahr auch die Vollendung von Basel III sowie das Inkrafttreten der Richtlinie "Markets in Financial Instruments" (Mifid II, Mifir) inhaltlich begleiten. Politisch stehe das kommende Jahr unter anderem im Zeichen der Bundestagswahl. Auch die weiteren Entwicklungen rund um die Verhandlungen zum Brexit werden laut BVR von Bedeutung sein.

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