Die Wärmewende hat einen klaren, wenn auch recht langen zeitlichen Korridor. "Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dazu müsse der Energieverbrauch der Gebäude gesenkt und gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung vorangetrieben werden. Die Wärmewende sei mitentscheidend für die Energiewende", beschreibt ihn Springer-Autor Josef Gochermann auf Seite 244 seines Buchkapitels Regional – kommunal – individual.
Dabei ist gerade der Gebäudesektor ein besonderer Problemfall. Gut 13 von 21 Millionen Wärmeerzeugern sind veraltet. Die Sanierungsrate liegt bei etwa einem Prozent. Also wären erst in gut 70 Jahren alle Wärmeerzeuger auf heutigen Standard – und damit dann auch schon wieder überaltert. Um die Ziele bis 2050 zu erfüllen, müsste die Sanierungsrate bei ungefähr 1,7 Prozent liegen.
Schon zweimal gescheitert
Schon zweimal versuchten Bundesregierungen, mit steuerlichen Nachlässen für energetische Sanierungen hier Abhilfe zu schaffen. Doch selbst die aktuelle Koalition konnte dies nicht realisieren, obwohl sie genau diesen Punkt in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten hatte.
Hingegen wurden die Fördertöpfe so gut gefüllt wie nie zu vor. Die entsprechenden Programme werden auch genutzt – allerdings hebt dies, weil vorrangig im Neubau genutzt, keineswegs die Sanierungsrate an. Diese bleibt nach wie vor stabil auf dem beschriebenen niedrigen Niveau. Und wird es in dieser Legislaturperiode auch bleiben.
Denn auch das andere Instrument, mit der die energetische Sanierung hätte gesteuert werden können – eine CO2-Bepreisung – wird von dieser Koalition nicht in Angriff genommen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Mögliche Vorteile einer Umstellung künftiger gesetzlicher Anforderungen auf die CO2-Emissionen werden wir prüfen. Die mögliche Umstellung soll spätestens bis zum 1. Januar 2023 eingeführt werden." Sprich: Erst eine nächste Regierung könnte dieses Instrument, das von vielen Wissenschaftlern und Politikern quer durch (fast) alle Parteien befürwortet wird, in Angriff nehmen.
Einfaches Modell
Doch zurück zur steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit. Die macht auch für das Erreichen der 2050er Ziele durchaus Sinn. Denn bis dahin gibt es noch zwei Intervallzyklen für Heizungstechnik, ausgehend von einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren. Ein breiter Verbund von mehreren Industrieverbänden, aber auch dem Gewerkschaftsverband DGB und der Energieagentur dena, plädiert deswegen für ein sehr einfaches Modell:
30 Prozent der Investitionssumme bei einer energetischen Sanierung sollen von der Steuerschuld für zehn Jahre und ab dem dritten Jahr degressiv absetzbar sein. Der Sanierer muss nur die Handwerkerrechnung beim Finanzamt einreichen, die bisherige, sehr bürokratische Förderung würde drastisch reduziert. Und: Solch ein Verfahren ist sozial gerechter, so die Initiatoren, da durch die individuelle Steuerschuld die Progression variiert.
Die Initiatoren hoffen nun, dass in Sachen steuerlicher Abschreibung das letzte Lied noch nicht gesungen ist und dass sie doch noch Aufnahme findet. Ansonsten wären es wieder vier verlorene Jahre in einem eh schon sehr komplizierten Markt. "Er [der Wärmemarkt – d. Red.] ist durch eine sehr begrenzte Transportentfernung von Wärmeenergie sowie eine große Heterogenität geprägt. Dies bezieht sich auf individuelle Eigentümer und Betreiber, Anlagengrößen und Technologien, Gebäudetypen (Neu-/ Bestandsbauten) und Anwendungsfelder", beschreiben ihn Michael Nelles, Elena H. Angelova und Romann Glowacki auf Seite 5 ihres WASSER UND ABFALL-Beitrags Entwicklung der energetischen Biomassenutzung in Deutschland.