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03.01.2019 | Energienutzung | Schwerpunkt | Online-Artikel

Warum man mit PV-Mieterstrom (noch) kein Geld verdienen kann

verfasst von: Frank Urbansky

2:30 Min. Lesedauer

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Mit dem Mieterstromgesetz sollten Hindernisse für PV-Anlagen als dezentrale und effiziente Variante von Energieerzeugung und -verbrauch ausgeräumt werden. Doch in der Realität lohnt sich das kaum.


Modelle wie Mieterstrom sind ein Grundanliegen der Energiewende, wenn sie dezentral und in Bürgerhand gedacht sein will. "Mieterstrommodelle öffnen für die Wohnungswirtschaft, engagierte private Vermieter sowie für Stadtwerke, Contractoren und Energiegenossenschaften ein neues Tätigkeitsfeld mit alternativen Erlösmöglichkeiten", beschreibt Springer Vieweg-Autor Daniel Paschka in seinem Buchkapitel Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom auf Seite 125 weitere Chancen. 

Empfehlung der Redaktion

2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom

Die Modellrechnung zur Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom analysiert die Deckungsbeiträge von Wohnungsunternehmen und Energiedienstleistern sowie die finanzielle Entlastung von Mietern bei der Durchführung von Mieterstrommodellen. Die Ergebnisse werden in Abhängigkeit verschiedener Teilnehmerquoten verglichen und fallweise analysiert. 


Mit dem neuen Mieterstromgesetz sollten einige Hürden für die Vermarktung solcher Modelle aus dem Weg geräumt werden. Während das etwa bei Varianten mit Blockheizkraftwerken auskömmlich funktioniert, ist mit PV-Anlagen, die sich direkt auf den Dächern der Häuser der jeweiligen Verbraucher befinden, kaum Geld zu verdienen. Allenfalls springen für die Mieter und Teilnehmer relativ stabile Strompreise leicht unter den örtlichen Tarifen heraus.

Kaum Nachfrage

Das sorgt für Zurückhaltung bei den Interessenten. Allein 2018 hätten gut 500.000 kWp an Mieterstrom-Anlagen zugebaut werden können. Bei der Bundesnetzagentur sind bis Oktober jedoch gerade einmal 5.667 KWp registriert worden, also etwas mehr als ein Prozent. Zählt man noch die nichtregistrierten Anlagen hinzu, kommt man vielleicht auf drei bis vier Prozent.
Nun plant die Bundesregierung, die Einspeisevergütung für Anlagen über 40 kWp, die bisher bei 11,50 Eurocent je Kilowattstunde liegt, zu kappen. Außerdem ist für alle Mieterstromprojekte nach wie vor die EEG-Umlage fällig. Eine weitere Hürde: Mieterstrom darf nur in dem Gebäude vermarktet werden, auf oder an dem sich die PV-Anlage befindet. Eine Vermarktung in Nachbargebäuden mit etwa wenig tragfähigen Dächern, die von den Anlagen meist geleistet werden kann, ist nicht möglich.

Deswegen leiden schon realisierte Mieterprojekte unter sehr beschränkten finanziellen Möglichkeiten. Ziel ist es ja immer, den Tarif für die Mieter unter dem der örtlichen Versorger zu platzieren. Doch zunächst sind Produktionskosten von rund 14 Eurocent je Kilowattstunde zu verzeichnen. Hinzu kommen Mess- und Abrechnungskosten, die EEG-Umlage und der Kapitaldienst sowie der nötige Zukauf von Strom aus dem Netz – inklusive Mehrwertsteuer kommt man so schnell auf weitere 10 bis 12 Eurocent. Diese Kosten lassen größere Preisnachlässe für die Mieter unter die üblichen Tarife nicht zu.

Installationskosten höher

Nicht zu vernachlässigen sind die Installationskosten in Zeiten des Handwerkermangels. Investoren klagen darüber, dass diese inzwischen mehr als die Hälfte der gesamten Anlagenkosten ausmachen. Dabei können die Anlagen, wenn sie denn von gesetzlichem Ballast befreit würden, einen wichtigen und effizienten Beitrag für die verbrauchernahe Energieerzeugung leisten – etwa mit Speichern. "Der dezentrale Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Photovoltaikstrom durch Prosumer kann im Übrigen durch Stromspeicher noch gesteigert werden, was mit erheblichen Systemeffekten einhergehen kann", beschreiben diese Varianten die Springer VS-Autoren Jörg Radtke, Weert Canzler, Miranda Schreurs und Stefan Wurster in ihrem Buchkapitel Die Energiewende in Deutschland – zwischen Partizipationschancen und Verflechtungsfalle auf Seite 20. 

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