Skip to main content
Erschienen in: Organisationsberatung, Supervision, Coaching 1/2023

Open Access 05.12.2022 | Praxisberichte

Gruppensupervision mit Skype for Business® im behördlichen Kontext

verfasst von: Volker Jörn Walpuski, M.A.

Erschienen in: Organisationsberatung, Supervision, Coaching | Ausgabe 1/2023

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Dieser Beitrag reflektiert kritisch Erfahrungen mit der spezifischen Kollaborationssoftware mit Videokonferenzfunktion Microsoft Skype for Business® in Gruppensupervisionen im behördlichen Kontext. Darin werden Besonderheiten sowohl der Software als auch der organisationalen Setzungen sowie der Dominanz der IT für das supervisorische Setting herausgearbeitet. Im Ergebnis zeigt sich, wie diese organisationalen Setzungen wesentlich stärker als in präsenten Settings die Supervision beeinflussen und die Supervisionsgruppe – sowohl Supervisor wie Supervisand:innen – depotenzieren. Zudem wird ein erheblicher Mehraufwand an Kontraktierung erkennbar.

1 Einleitung

Die Corona-Pandemie hat seit 2020 einen gewaltigen Schub für die Computer Mediated Communication (CMC) gebracht. Plötzlich ging, was kurz vorher noch unvorstellbar war: mobiles Arbeiten für viele Büroarbeitsplätze, sogar in Behörden, auf gesetzlicher Grundlage.1 In der Folge mussten neue Kommunikationswege implementiert werden, die auch Beratungssettings erreicht haben. Über die Bedingungen, Chancen und Grenzen der Online-Supervision wird aktuell und bedingt durch die Pandemieerfahrungen viel publiziert (u. a. Rohr 2022; Baur und Pattmöller 2022; Walpuski 2020; Walpuski und Bredemann 2021; Kühne und Hintenberger 2020; Hartmann-Strauss 2020), allerdings mit sehr unterschiedlichen Foki zwischen Umsetzungsanleitungen, Praxistipps und theoretischer Verortung. Dieser Beitrag fokussiert nicht die Phänomene der Online-Supervision im Allgemeinen, sondern nimmt sehr spezifisch die Besonderheiten anhand der Kollaborationssoftware mit Videokonferenzfunktion Microsoft Skype for Business® (im Folgenden: SfB) in Gruppensupervisionen im behördlichen Kontext in den Blick.
In fast jeder Supervisionsweiterbildung werden die physischen Räume mit ihren Rahmenbedingungen, in denen Supervision stattfindet, thematisiert. Die Ausführungen zu Onlinesupervision wurden bisher aber überwiegend unabhängig von der Betrachtung der genutzten Software geschrieben. Eine Ausnahme ist hier vor allem die CAI-World® (Berninger-Schäfer 2018; Deplazes und Künzli 2020). Im Vergleich zu anderen Videokonferenzsoftwaren, mit denen der Autor ebenfalls supervisorisch arbeitet, fallen hinsichtlich der Videokonferenzsoftware SfB in Gruppensupervisionen im behördlichen Kontext einige Besonderheiten auf, die im Folgenden genauer analysiert werden sollen. Dafür gilt es, zunächst den Ausgangspunkt zu beschreiben.

1.1 Ausgangssituation für Gruppensupervisionen mit SfB in Behörden

Verschiedene Landes- und Bundesbehörden, für die der Autor als Supervisor tätig ist, nutzen SfB als internes Videokonferenzsystem. In der Folge der Pandemie wurden ab Frühjahr 2020 sowohl bereits laufende Supervisionsprozesse im Sinne eines blended counselling von Präsenzsupervisionen in CMC-Supervisionen umgestellt als auch neue Supervisionsprozesse direkt und ausschließlich als CMC-Supervision begonnen.2 Dabei wurde seit Anbeginn durch die Supervisand:innen immer wieder in Form von unbestimmten Gerüchten berichtet, SfB solle innerhalb der Behörde als Software abgelöst werden;3 in einigen der untersuchten Behörden begann diese Umstellung auf Microsoft Teams® ab Frühjahr 2022.

1.2 Zur Methodologie: Supervision als qualitatives Forschungsinstrument

Die hier dargestellten qualitativen Erkenntnisse beruhen auf sieben Supervisionsprozess(fragment)en, die der Autor in vier verschiedenen Behörden durchgeführt hat. Validiert und ergänzt werden die Erkenntnisse durch die Reflexionen eines weiteren Supervisors in der kollegialen Beratung. Er war im gleichen Zeitraum ebenfalls mit SfB supervisorisch in anderen Behörden tätig, und der Autor hat ihn als Kontrollsupervisor begleitet. Die Ergebnisse sind als explorativer Zugang zu verstehen. Was zunächst als Erfahrungsbericht oder ethnographischer Zugang einer teilnehmenden Beobachtung erscheint, ist mehr, denn die Rolle des Supervisors ist nicht nur eine zurückhaltende Beobachtung (vgl. Walpuski 2022): Anhand der gemeinsamen „Untersuchung von Fragestellungen bzw. Problemlagen aus dem professionellen Kontext der Supervisanden“ (Gaertner 2010, S. 442) entsteht in der Supervision ein Reflexions- und Verhandlungsraum und somit „eine Institution zur Herstellung von Konsens und Verstehen“ (Gröning 2013, S. 40). Eine zusätzliche Reflexions- und Verstehensebene ergibt sich im Spiegel der Kontrollsupervision des Supervisors. Insgesamt ist dieser Zugang methodologisch dem interpretativen Paradigma unterzuordnen, und Supervision wird im Folgenden als pädagogische Beratung verstanden, die durch Analyse und Aufklärung zum Verstehen beitragen will.

1.3 Einleitung der supervisorischen Prozesse

Im Rahmen der Auftragsklärung und Kontraktierung wird der Supervisor für den jeweiligen Supervisionsprozess gefragt, ob die Supervision auch „online“ oder „per skype“ stattfinden bzw. umgestellt werden könne. Dieser organisatorische Teil der Auftragsklärung wird von Assistenzkräften der Behörde ausgeführt, denen Supervision als Beratungsformat wenig bis gar nicht vertraut ist und die an der Supervision selbst nicht teilnehmen. Für sie ist es eine Veranstaltung unter vielen, die pragmatisch zu organisieren ist. Die Supervisand:innen sind an dieser Auftragsklärung nicht beteiligt; sie werden später in Kenntnis gesetzt. Auch die verantwortlichen Führungskräfte bleiben im Hintergrund und haben den Prozess an die Assistenz delegiert. Eine Auftragsklärung mit den Führungskräften ist von der Organisation gar nicht vorgesehen und müsste vom Supervisor also gesondert eingefordert werden. Den Supervisor motivieren unterschiedliche Aspekte, sich auf das Experiment einzulassen. Einerseits ist es der Gedanke, den mit fortdauernder Pandemie belasteten Beschäftigten durch Supervision Entlastungsräume zu schaffen und aufgrund der äußeren Zwänge eine pragmatische Flexibilität zu zeigen. Auch die Neugier, in den CMC-Settings selbst etwas zu lernen und in einer Weiterbildung in Onlineberatung Gelerntes direkt praktisch zu erproben, wirkt ebenso mit wie eigene ökonomische Interessenslagen.
SfB wird von der jeweiligen Behörde als BDSG-/DSGVO-konform bewertet, auch wenn andere Behörden zu abweichenden Einschätzungen kamen. Welche Argumente und technischen Konfigurationen der jeweiligen Einschätzung zugrunde liegen, ist weder transparent noch für diesen Beitrag relevant, muss aber in der Widersprüchlichkeit markiert werden, weil dieser Widerspruch in die Supervisionen hineinwirkte. Dieser scheinbare Widerspruch ist möglicherweise auch der unzureichenden Sachkenntnis und dem diesbezüglichen Desinteresse der Nutzer:innen, der ungenügenden Kommunikation und Aufklärung der Behörden-IT sowie der Ähnlichkeit von Software-Namen geschuldet: Während SfB auf organisationseigenen Servern gehostet werden kann, wird Skype® für Privatnutzende ebenso wie Skype for Business online® auf Servern von Microsoft gehostet und bietet keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE). Die drei namensähnlichen Skype-Dienste nutzen unterschiedliche Softwarearchitekturen und Clients und sind nur bedingt untereinander kompatibel (vgl. Schüler 2020). Für User:innen sind sie kaum auseinanderzuhalten, und es ist bislang keine Aufgabe des Supervisors, umfassend in die Technik einzuführen, zumal es nicht die von der Supervisorin gewählte Kommunikationstechnologie ist, sondern die durch die Organisation vorgegebene. Sofern sich eine solche Einführung als notwendige Kompetenz erweist, bedeutet dies, einerseits zusätzliches IT-Fachwissen zu erwerben, das dann andererseits mit der IT-Abteilung der Organisation rückzukoppeln wäre. Wo sich im physischen Raum durch das Schließen der Tür Vertraulichkeit herstellen lässt, wird dies im virtuellen Raum erheblich komplexer, und die Aushandlung darüber lenkt von den eigentlichen Inhalten ab.
Die Videokonferenzen für die Supervision werden dann in der Regel von den organisierenden Assistenzkräften, die selbst nicht an der Supervision teilnehmen, eingerichtet („gehostet“). Von ihnen geht die Einladung mit der Übersendung des Links aus. In manchen Einladungen war explizit folgender Hinweis auf Wunsch der Supervisand:innen eingefügt: „Als Teilnehmer:in haben Sie kein Recht dazu, ein Zoom-Meeting oder andere Meeting-Teilnehmer:innen über Zoom bzw. mit Hilfe anderer Geräte (z. B. Kamera, Handy etc.) in Bild und/oder Ton aufzuzeichnen oder abzufotografieren. Verstöße gegen diese Vorgaben stellen Verletzungen des Persönlichkeits- und Urheberrechts der Betroffenen dar.“4 Die Vorerfahrungen des Supervisors und der Supervisand:innen mit SfB sind in der Regel unterschiedlich ausgeprägt. Für die Supervisand:innen hängt dies in erheblichem Maße davon ab, wie sehr sie im Arbeitsalltag diese Software nutzen (müssen), aber auch, wie offen sie der Technik gegenüberstehen.
Nach Beschreibung der grundlegenden Rahmenbedingungen sollen nun die spezifischen Phänomene untersucht werden.

2 Beobachtete Phänomene in der Nutzung von SfB von Behörden in Gruppensupervisionen

Zunächst ist SfB unter anderem eine Videokonferenzsoftware, die mit ähnlichen Software-Produkten vergleichbar ist und überwiegend identische Funktionen bietet. Einerseits gibt es all die Phänomene, die zu Videokonferenzsoftwaren gehören und die aktuell Elisabeth Rohr (2022; Walpuski 2020; Engelhardt und Gerner 2017) beschreibt. In diese Kategorie fallen alle Phänomene, die durch nichtfunktionierende Technik, unzulängliches Wissen über die Nutzung der Technik, nicht-ausreichende Nutzungsrechte in der Software sowie die computervermittelte Kommunikation (CMC) ausgelöst werden. Dazu gehören z. B. Stress, Ablenkung, Unterbrechung, Beschäftigung mit dem Medium statt dem Inhalt oder Unsicherheit. Ebenso fallen in diese Kategorie auch all die Phänomene der Angstabwehr, die in Gruppensupervisionen sonst auftreten. Im Vergleich zu anderen Softwaren bringt eine Videokonferenz mit SfB auf den Behördenservern darüber hinaus jedoch weitere Besonderheiten mit sich, die im Folgenden dargestellt werden sollen.

2.1 Besonderheiten der Software SfB

Mangels vertiefter IT-Expertise insbesondere in den IT-Konfigurationen der Behörden – der Autor nutzt als profunder User lediglich die Software und ist kein IT-Experte, sondern schlicht Anwender – werden im Folgenden Phänomene beschrieben, die wiederholt in den unterschiedlichen Settings in den Jahren 2020 bis 2022 auftraten. Möglicherweise gibt es Konfigurationsoptionen, die dem Autor nicht bekannt oder – als Gast-User und Nicht-Host – nicht zugänglich sind. Ähnliches wird für die Hosts gelten. Den User:innen unbekannte Optionen und Funktionen lassen sich nur schwer erfragen. Möglicherweise gibt es zudem andere Versionen und Funktionalitäten von SfB, die von den Behörden nicht genutzt wurden. Die Beobachtungen beziehen sich also auf unbekannte Versionen und Konfiguration von SfB. Diese Intransparenz ist jedoch kein Spezifikum dieser Software.5 Die Entscheidungen hierüber liegen in einer zentralen IT-Abteilung oder/und beim Softwarehersteller und damit außerhalb der Reichweite der User:innen, die davon betroffen sind. Diese Machtverhältnisse werden selten im Fachdiskurs reflektiert, sind im Gegensatz zu den folgenden Aspekten jedoch ebenfalls kein Spezifikum dieser Software:
Zuallererst ist „skypen“ ein etabliertes Verb für CMC-Videotelefonie und zeugt als Deonym für die Bekanntheit der Software. Zugleich täuscht es darüber hinweg, dass Skype eine Software-Familie mit Unterschieden ist, die nicht annähernd so bekannt sind wie das Deonym. Während das einerseits für eine niedrige Schwelle bei der Nutzung von SfB sorgt, führt es gleichzeitig zu Irritationen und Ängsten in Hinblick auf die Datensicherheit.
SfB zeigt maximal fünf Kacheln mit Bild horizontal nebeneinander an, rechts daneben etwas kleiner die Kachel mit dem eigenen Bild. Weitere Teilnehmende der „Konferenz“ werden als kleine, namenlose, blaue Kacheln unterhalb der Bild-Kacheln eingeblendet. Wenn ein:e Teilnehmer:in zu sprechen beginnt, wird aus seiner kleinen Kachel eine große mit Bild, und im Gegenzug wird aus einer anderen großen Kachel eine kleine. Nach welchen Kriterien der Algorithmus Kacheln wachsen oder schrumpfen lässt, ist intransparent und scheinbar nicht zu beeinflussen.
Die für alle unerwartete Einblendung um 16 Uhr, „Es sind nur noch Gäste anwesend. Die Konferenz wird in Kürze beendet.“, ist nicht mit einem Countdown terminiert. „In Kürze“ ist damit eine unbestimmte, Stress auslösende Zeitangabe. Sie lässt die Vermutung entstehen, dass der Feierabend und das Ausschalten des Büro-PCs des Hosts dazu führen, dass die Konferenz automatisch abgebrochen wird. Eine Neueinwahl über den Konferenz-Link ist im Anschluss möglich, aber nicht alle Supervisandinnen finden diesen Weg. Diese Wiedereinwahl konnte im Vorfeld nicht kontraktiert werden, weil die Möglichkeit des Eintretens von niemandem vorausgesehen wurde und unbekannt war.
Es zeigt sich, dass neben den aus supervisorischer Sicht unzulänglichen technischen Eigenschaften der Software vor allem organisationale Entscheidungen außerhalb des Einflussbereichs des Supervisors die Supervision beeinflussen. Im folgenden Absatz soll diesen organisationalen Entscheidungen nachgegangen werden.

2.2 Besonderheiten der Nutzung im Rahmen von Landes- und Bundesbehörden

Die Besonderheiten von SfB entstehen größtenteils durch Entscheidungen in der Organisationsstruktur der Behörde. In der Regel werden diese Entscheidungen in der zentralen IT-Abteilung getroffen und sind auf der dezentralen Arbeitsebene nicht hinterfragbar, sondern gesetzt (vgl. Walpuski 2022; Seibel 2016). Anhand nachfolgender Aspekte lässt sich dies verdeutlichen:6
Insbesondere zu Beginn der Pandemie reichten die Serverkapazitäten häufig nicht aus, um das Datenvolumen von plötzlich von vielen Nutzer:innen genutzten Videokonferenzen zu bearbeiten. Ausreichende Serverkapazitäten konnten oder sollten kurzfristig nicht aufgebaut werden und sind es häufig bis heute nicht. In der Folge wurde hierarchisch angeordnet, keine Kameras zu nutzen, um das Datenvolumen gering zu halten, sodass die Sitzungen als reine Telefonkonferenzen mit Whiteboard stattfanden. In Teilen der Behörde ist das zwischenzeitlich etablierte Kultur, und Supervisand:innen haben statische Profilbilder hinterlegt, die die Kacheln füllen.7 Selbst wenn die Serverkapazitäten inzwischen ausreichen, vermeiden die Nutzer:innen es, die Kamerafunktion zu nutzen.
Mit einer anderen Begründung kam es an anderer Stelle zur gleichen Beobachtung. Hier wurden der Datenschutz und das Recht am eigenen Bild als Begründung angeführt, die Kamera nicht zu nutzen. Dabei wurde das Recht am eigenen Ton, also der Sprachaufnahme, nicht thematisiert. Dies ist möglicherweise darauf zurückzuführen, dass das Telefon mit der Sprachübermittlung ein etabliertes und vertrautes Medium ist, das jedoch auch längst nicht mehr auf analoger Technik, sondern ebenfalls auf computervermittelter, also digitalisierter Kommunikation basiert. Dieser Umstand wird im Alltag selten reflektiert.
Unabhängig von der jeweiligen Begründung verfügten jedoch die Arbeitsplätze der Supervisand:innen in der Regel nicht über die notwendige technische Ausstattung in Form von Kameras und Headsets, weil es Büro-PCs sind. Kameras und Headsets waren vor der Pandemie in den Behörden kaum vorhanden und konnten oder sollten in ausreichender Zahl kurzfristig nicht beschafft werden. Sofern private Rechner im Rahmen einer Telearbeit- oder Homeoffice-Regelung dienstlich genutzt wurden, hatten diese in Einzelfällen eine Kamera. Auch diese sollten gemäß Dienstanweisung aus den zuvor genannten Gründen nicht genutzt werden. Zudem hätten hier bei Nutzung sofort Distinktionsprozesse eingesetzt, die nach ökonomischem Kapital (Wer verfügt über einen Rechner mit Kamera?), kulturellem Kapital (Wer kann mit Kameras umgehen?) oder auch Geschlechteraspekten Unterschiede sichtbar werden lassen (vgl. Bourdieu 1992).
Der Versuch scheiterte, mit den Auftraggebenden in einem Aushandlungsprozess zum Kontrakt die Nutzung alternativer Videokonferenzsysteme, auf die der Supervisor Zugriff hatte und die er aus fachlicher Perspektive für geeigneter hielt, zu ermöglichen. Dies galt selbst dann, wenn die alternativen Softwaren auf einem Server einer Landesbehörde gehostet werden und damit von wieder einer anderen Behörde als datenschutzkonform betrachtet werden. Diese Ablehnung wurde mit Entscheidungen der Behördenspitze bzw. der Behörden-IT begründet, also der Hierarchie. Und auch wenn die Supervisand:innen einer Supervisionsgruppe – es handelte sich um eine Art Projektgruppe in einer übergeordneten Behördenstruktur – jeweils individuell Zugriff auf alternative dienstliche Kommunikationssoftwaren hatten und diese technisch geeignet waren und gewissermaßen subversiv für die Supervision hätten genutzt werden können, hielten sie sich an die dienstlichen Anordnungen, nutzten SfB trotz multipler Ängste und der beschriebenen Unzulänglichkeit und suchten nicht die Aushandlung darüber mit der Vorgesetzten. Zugleich sorgten die organisationalen Regelungen und deren Beachtung durch die Beschäftigten dafür, dass die Supervisand:innen zumindest den Eindruck erweckten, sich in ruhiger Umgebung am heimischen Arbeitsplatz aufzuhalten und nicht auf dem Ponyhof, im Auto, am Strand oder an anderen Orten, an denen ubiquitous computing die Teilnahme ermöglicht hätte. Dies bedeutet nicht, dass die Homeoffice-Situation ungestört gewesen und die Teilnehmenden permanent gedanklich anwesend gewesen wären. Gegenseitig einen optischen Eindruck der jeweiligen Situation der Supervisand:innen zu gewinnen, war ja aus den oben genannten Gründen nicht möglich.
Diese beobachteten Phänomene – eine Mischung aus technikbedingten und organisationalen Entscheidungen – haben Einfluss auf die Supervision und das supervisorische Arbeiten, wie im folgenden Abschnitt herausgearbeitet werden soll.

3 Beratungswissenschaftliche Reflexionen – Auswirkungen auf die Supervision

Dieser Abschnitt soll nicht generell die Phänomene von Supervisionen im Videokonferenz-Setting bearbeiten, sondern spezifisch die mit SfB im behördlichen Kontext auftretenden Phänomene. Selbstverständlich ließen sich manche der dargestellten Phänomene als unprofessionelles Handeln, mangelnde Sachkenntnis oder Disziplinlosigkeit kritisieren, weil die notwendigen Kulturtechniken des „Skypens“ von allen Beteiligten noch nicht ausreichend erworben wurden (vgl. Jahn und Nolten 2020, S. 3). Aber das greift zu kurz. Zuvorderst individualisiert dieses Verständnis strukturelle Probleme und subjektiviert das Ungenügen, die Technik nicht zu beherrschen. Eine derartige Haltung führt zu Rechtfertigungsdruck und Scham bei Supervisand:innen und damit zum Rückzug aus dem supervisorischen Beziehungsraum. Es sind Phänomene, die einer genaueren Untersuchung bedürfen, weil sie auch mit zunehmendem Erwerb der Kulturtechnik weiterhin bestehen werden. Für sechs Phänomene soll das nachfolgend dargestellt werden.
1.
Der Supervisor gestaltet das äußere Setting nicht mehr im bisherigen Umfang. Er ist in Hinblick auf den Rahmen zu guten Teilen ohnmächtig und der (ihm unvertrauten) Technik ausgeliefert. Es genügt eine falsche Einstellung durch den Host oder ein Klick an falscher Stelle, um das Setting unvermittelt zu beenden. Das Setting liegt so zu guten Teilen in der Hand des Hosts. Zwar ist dieser teilweise über einen Telefonanschluss oder per E‑Mail erreichbar, um Probleme zu lösen, aber die Host-Rechte können oder dürfen nicht übertragen werden, sodass der Supervisor nicht die Schlüsselgewalt über den Raum hat und damit in seiner Macht und Potenz beschränkt ist. Das Setting wird damit sehr fragil und instabil, und der Supervisor kann es nur deutlich schwerer im Winnicottschen Sinne halten (vgl. Rohr 2022; Auchter 2015), was umgekehrt aber eine Bedingung für gelingende Supervision ist. Dies als Demokratisierung der Machtverhältnisse zu beschreiben, ist falsch, denn ein technisches Versagen und plötzliches Zusammenbrechen eines Kommunikationsraumes ist nicht demokratisch, sondern chaotisch sowie Stress und Angst auslösend, weil es demokratische Aushandlungsprozesse gefährdet oder unterbindet. Sicherlich lassen sich Teile dieser Fragilitäten zu Beginn kontraktieren, das heißt, es lassen sich z. B. Vereinbarungen treffen, wie die Gruppe bei einem Zusammenbruch der Verbindung verfährt. Dennoch mindert dies bestenfalls die Fragilität, die großenteils bestehen bleibt und ihre Wirkung auf die Gruppe entfaltet.
 
2.
Verhandlungen mit der IT-Organisationseinheit, die für SfB verantwortlich ist, sind aufwändig und nahezu aussichtslos, weil Supervision in der Gesamtbetrachtung organisationaler Interessenslagen (z. B. IT-Sicherheit oder Kosteneffizienz) in der Regel nachrangig ist. Zum Teil sind es externe Dienstleister und überlastete Mitarbeitende, die – versteckt hinter Funktions-E-Mailadressen und Ticketsystemen – für den organisationsexternen Supervisor außerhalb der Behördenhierarchie nahezu unerreichbar sind. Ausnahmeregelungen zu verhandeln hieße, die Behördenspitze einbinden zu müssen. Dazu sind die Auftraggebenden der Supervision in der Regel nicht bereit oder in der Lage, sowohl aus der Perspektive technischen Wissens als auch intraorganisationalen Einflusses. So zeigt sich, dass zusammen mit der Festlegung auf die Software SfB zahlreiche weitere Entscheidungen getroffen wurden, die zentral und weit entfernt vom konkreten Supervisionssetting fielen. Sowohl aus Gründen interner Machtverhältnisse als auch aufgrund des (Nicht‑)Wissens um technische Zusammenhänge waren diese Entscheidungen innerhalb der Organisation und erst recht für den externen Supervisor nicht zu hinterfragen: Die bundesweite IT-Abteilung mit ihren Standards macht für einen aus ihrer Sicht unbedeutenden Supervisionsprozess keine Ausnahmeregelungen. Was sich lokal und auf persönlicher Ebene vielleicht noch „auf dem kleinen Dienstweg“ oder durch Umstellen von Tischen und Stühlen regeln ließe, hat auf dem „großen Dienstweg“ bundesweiter Standardisierungen keine Aussicht auf Erfolg. Auch eine Aushandlung, ob (bisher kaum erforschte) Chat-Supervision eine Alternative zu Telefonkonferenz-Supervision sein könnte, würde gegenwärtig vermutlich an der organisationalen Umsetzung der Software-Frage scheitern (vgl. Austermann und Walpuski 2022). Mit dieser Entscheidungsstruktur wird eine bisherige Grundvoraussetzung der Supervision, transparente Kontrakte im Dreieck zwischen Auftraggeberin, Gruppe und Supervisor:in zu schließen, ausgehebelt. Die Supervisor:in kann sich nur der IT-Entscheidung beugen oder den Auftrag ablehnen und gerät in ein Dilemma zwischen ökonomischen und professionstheoretischen Zwängen.
 
3.
Dass lediglich fünf Kacheln mit Bild angezeigt werden, lässt weitere Teilnehmende aus dem Blick geraten. Zwar sind diese in Form kleiner Kacheln angezeigt, aber sie fallen aus der Wahrnehmung des Supervisors und auch der übrigen Gruppe heraus. Es ist nicht mehr die Äquidistanz eines Settings, in dem alle Teilnehmenden in gleicher Größe in Galerieansicht auf dem Bildschirm gezeigt werden, sondern es entsteht eine durch den unbekannten Algorithmus bestimmte stratifizierte Gesellschaft: Wer schweigt, wird klein gemacht und bleibt unbeachtet.8 Schweigsame wahrzunehmen fällt damit sehr viel schwerer als in einem Setting, in dem alle Anwesenden präsent sind. Dass der Algorithmus damit auch den Sitzplatz im Stuhlkreis zuweist und ändert, unterscheidet sich hingegen nicht von anderen Videokonferenzsoftwaren. Und es ist völlig unklar, wer gerade welche Kacheln angezeigt bekommt, solange kein Austausch darüber stattfindet. Dieser Austausch würde aber vermutlich wieder die Reihenfolge durcheinanderwirbeln, und die Ansicht bleibt permanent dynamisch. Es scheint, als würde nicht nur permanent parallel zur Supervision das Kinderspiel „Mein rechter, rechter Platz ist frei“ gespielt, sondern als wäre der Spielkreis auch noch durch einen Vorhang geteilt, der Mitspielende zeitweise verdeckt: Man weiß zwar, es fehlt jemand, aber wer war das doch gleich?! Supervision wird somit zusätzlich zum Kim-Spiel (Kipling 1901), also zur Wahrnehmungs- und Gedächtnisübung. So widmen alle Beteiligten permanent einen Teil ihrer Aufmerksamkeit dieser Aufgabe der Orientierung in der Gruppe und nicht dem Thema. Auch mit der Themenzentrierten Interaktion (TZI) lässt sich dieses Phänomen fassen: Die Aufmerksamkeit liegt stark auf der Achse zwischen ICH und WIR, das WIR wird permanent in Frage gestellt, weil es kaum erfassbar ist, und die Gruppe gerät aus dem Gleichgewicht. Darüber hinaus bietet auch der soziotechnische Systemansatz (Trist und Bamforth 1951; Emery und Thorsrud 1964) Erklärungszugänge an: Technologisch-funktional bietet die Videokonferenz zwar die notwendige Kommunikationsplattform und Flexibilität für die optimierte Arbeitsorganisation, sozialpsychologisch erfüllt sie jedoch nicht die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nach Zugehörigkeit und Unterstützung. In der Folge entsteht Stress, für dessen Pufferung wiederum die zeitlichen und räumlichen Ressourcen fehlen.
 
4.
Wenn aus einer Videokonferenz unfreiwillig und situativ eine Telefonkonferenz mit geteiltem Whiteboard wird, hat dies ebenfalls einen erheblichen Effekt: Während der Supervisor – überrascht von der Situation – als einziger eine Kamera nutzt und sich dabei wie im Fernsehstudio fühlt,9 verschwinden die Supervisand:innen aus der gegenseitigen Wahrnehmung. Während der Supervisor, um in die Kamera zu schauen, auch permanent die Bildschirmansicht nutzt und sich daran orientiert, bewegen sich die Supervisand:innen möglicherweise durch Funk-Headsets fern des Bildschirms. Diese Asymmetrie ist in schulischen und universitären Lehr- und Unterrichtssituationen bereits bekannt und mag dort funktional oder zumindest in einigen Situationen nicht dysfunktional für die Gruppe sein. Im supervisorischen Gruppen-Setting, das üblicherweise auch körpersprachliche Signale aufnimmt und thematisiert, entfällt damit eine wichtige methodische Dimension. Darüber hinaus erfordert eine Telefonkonferenzsupervision besondere Fähigkeiten, eine erhöhte Aufmerksamkeit sowie zusätzliche Vereinbarungen zum Prozedere. Denn die Orientierung, wer gerade spricht, fällt sehr schwer. Nicht immer oder nur zeitverzögert zeigt SfB durch einen farbig markierten Kachelrahmen an, wer aktuell spricht. Je kürzer die Wortbeiträge sind und je schneller sie aufeinander folgen, desto schwieriger fällt die Orientierung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gruppe neu zusammenkommt und die Stimmen einander wenig vertraut sind. Vereinbarungen wie im Sprechfunkverkehr, jedem Redebeitrag den eigenen Namen voranzustellen, sind zwar bei speziellen Personengruppen (z. B. Sehbeeinträchtigten) etabliert, lassen das Gespräch in der Gruppe jedoch sehr künstlich wirken und geraten in Vergessenheit, sind also unpraktikabel.10 Mit wachsender Vertrautheit gelingt zunehmend die Orientierung anhand der jeweiligen Stimme. Zwar lassen sich dann Wortbeiträge einer Stimme und Person zuordnen, die Verbindung zu optischen Eindrücken oder zur Anordnung der Sprechenden im Raum entfällt jedoch. Das Setting wird körperlos, und diese Körperlosigkeit geht direkt ins Ohr, ist also sehr nah, sehr dicht. Diese durch die computervermittelte Kommunikation geschaffene Sondersituation, bekannt aus Begleitforschungen zur Telefonseelsorge, kann Supervisand:innen dazu verführen, sich über das Maß hinaus zu öffnen und der Gruppe anzuvertrauen, weil Schutzmechanismen durch den technischen Rahmen außer Kraft gesetzt sind.11 Im Gegenzug fällt es als Supervisor schwer, nonverbale Signale wahrzunehmen und schützend einzugreifen. Erfahrungen bestehen hier vor allem im Bereich der Telefonseelsorge und anderen Beratungstelefonangeboten, die jedoch in der Regel auf Einzelgespräche bezogen sind.
 
5.
In konflikthaften Strukturen wurde wiederholt ein großes Misstrauen gegenüber dem Host und der IT-Infrastruktur geäußert, ob die Sitzung vom Host aufgezeichnet würde oder die Führungskraft heimlich mithört. Zum Teil kam es zum oben genannten Hinweis in der Einladung, und wiederholt wurde diese Problematik, in der die Angst der Supervisand:innen greifbar wird, verbalisiert. Dies ist zunächst kein Phänomen, das an SfB gebunden ist, weil auch vergleichbare Softwaren diese Möglichkeiten böten. Vielmehr scheint es mit dem behördlichen Kontext verbunden zu sein. Das Misstrauen wurde nur in der computervermittelten Kommunikation thematisiert, während es in Präsenzsettings der gleichen Supervisionsgruppe nicht benannt wurde. Da dieses Misstrauen explizit in einer spezifischen, monoprofessionellen Supervisionsgruppe geäußert wurde, liegt es nahe, hier zunächst von einem gruppenspezifischen Phänomen auszugehen. Es könnte sich jedoch auch um ein professionsspezifisches Phänomen, das auf eine déformation professionelle (Warnotte 1937) hinweist, oder ein organisationskulturelles Thema handeln.. Das spezifische Phänomen verdient, an anderer Stelle genauer untersucht zu werden, weil Ängste wie diese möglicherweise häufig unbenannt bleiben.
 
6.
Weder der Software noch dem behördlichen Kontext allein zuzurechnen sind die Supervisionsprozesse, die unbeabsichtigt als blended counsellings durchgeführt wurden: Prozesse, die in Präsenz begonnen hatten und dann von den Pandemie-Regelungen betroffen waren, wurden pragmatisch mit SfB fortgesetzt, weil die Supervision z. B. curricular in eine fest terminierte Weiterqualifizierung integriert war oder weil sie als Entlastungsfunktion in einem pandemiebedingt stärker stressenden Arbeitsfeld stattfand und durch die Supervision Stressregulation erhofft wurde. Wenn die Umstände dies zuließen, fanden die Sitzungen zur Erleichterung vieler Beteiligter wieder in geteilter Präsenz statt, um später erneut in den virtuellen Raum verlagert zu werden. Bei anderen Prozessen, die in Qualifizierungsprogramme mit e‑learning-Anteilen integriert waren, wurde von den Supervisand:innen aufgrund der Pandemielage oder der Gewöhnung an die Bequemlichkeit von Videokonferenzen erwartet, dass die Supervision mit SfB stattfände. Dass die Supervision dann in Präsenz stattfand, sorgte zunächst für Irritationen und bot den Anlass für einen Konflikt zwischen einzelnen Gruppenmitgliedern und dem Supervisor, der die Anfangsphase der Supervisionsgruppe dominierte. So entstanden nicht aus konzeptionellen Überlegungen, sondern aus den äußeren Bedingungen heraus Prozesse zwischen Präsenz und Computer vermittelter Kommunikation. Sofern Beziehungen in Präsenz aufgebaut wurden, fiel der Übergang in den virtuellen Raum leichter: Es herrschte weniger Fremdheit und Unsicherheit unter den Supervisand:innen. Zugleich wird deutlich, wie viel (Nach‑)Kontraktierung unter diesen Bedingungen notwendig ist, also wie immer wieder über die Rahmenbedingungen, Besonderheiten und die Struktur der Supervision neu in der Supervisionsgruppe verhandelt werden musste. Auch diese Phänomene sind bisher nur unzureichend beschrieben und erforscht, da sich in Gruppen Aushandlungs- und Entscheidungsprozesse online anders gestalten als in geteilter Präsenz.12
 
Eine schlicht pragmatische Haltung, dass diese Rahmenbedingungen der gegenwärtigen Realität in Organisationen entsprächen und Supervision sich dem anzupassen habe, steht im Widerspruch zum formulierten fachlichen und ethischen Anspruch der Supervision (vgl. Ethische Leitlinien und Mitgliederordnung der DGSv). Hier ist der Professionsanspruch der Supervision zu wahren.
Wenn die beschriebenen Phänomene nun vor allem kritisch reflektiert wurden, mag möglicherweise der Eindruck entsteht, dass die Supervision mit SfB im behördlichen Kontext vor allem problematisch ist. Zweifelsohne bestehen auch Chancen und Vorteile in der computervermittelten Kommunikation. Hier werden in der Literatur die altbekannten Aspekte von vermeintlicher Niederschwelligkeit in vielerlei Hinsicht, Allgegenwärtigkeit und entfallendem Anreiseaufwand angeführt. Bei genauerer Betrachtung ist dies häufig zu kurz gedacht (vgl. Walpuski 2020). In diesem Sinne wäre zu fragen, welche konkreten Kontraktierungen, Interventionen oder/und Rahmenbedingungen beispielsweise eine Telefonkonferenz-Supervision mit SfB hat wirksam werden lassen? Wie lässt sich das komplexe Geschehen einer Gruppensupervision für die Forschung in seiner Komplexität so reduzieren und vergleichbar machen, dass Wirkfaktoren extrahiert werden können?
Dem explorativen Ansatz ist geschuldet, dass auf die erste Frage lediglich Hinweise gegeben werden können, die durch weitere Forschung zu prüfen sind. Folgende methodische Überlegungen haben sich als konstruktiv erwiesen:
  • In den oben ausgewerteten Prozessen hat sich gezeigt, dass phasenweise Supervisionsgespräche mit intensiver, multiperspektivischer Reflexion und neuem Verstehen stattfanden. Dies war vor allem dann der Fall, wenn Fallsupervision stattfand und Fälle eingebracht wurden. Hier ist weiter zu fragen, wie sich die Falleinbringung über eine normative Kontraktierung hinaus im computervermittelten Setting befördern und unterstützen lässt.
  • Dazu könnte gehören, dass eine Zeit des Ankommens (und späteren Verabschiedens) im Videokonferenzraum vor der eigentlichen Supervision eingerichtet wird. Durch Einrichtung frei zugänglicher Klein-Räume können sich Gruppenmitglieder hier informell und vertraulich austauschen – eine wichtige Funktion, wenn die Gruppensupervision eine der wenigen Gelegenheiten ist, zu denen eine ins Homeoffice verstreute Arbeitsgruppe zusammenkommt. Diesen Rahmen im Sinne des soziotechnischen Ansatzes zu gestalten und affektiv zu halten, ist Aufgabe der Supervisor:in.
Auch auf die Kultur der Gruppensupervisionen lässt sich in der Kontraktierung mit der Gruppe hinwirken. Hier sind Fragen zu klären, wer an den Endgeräten eventuell noch mithören kann, wie man mit Verbindungsabbrüchen und dem klingelnden Paketboten im Homeoffice umgeht, und manchmal ist es auch hilfreich und vertrauensbildend, sich darüber auszutauschen, wohin der Blick aus dem jeweiligen Fenster fällt. Dies moderierend zu gestalten und später die Verbindlichkeit dieses Kontraktes (mit) einzufordern bzw. nachzuverhandeln, ist Aufgabe des Supervisor:in. Insgesamt muss in der Supervision dann diesem Rahmen wesentlich mehr Raum gegeben werden, da sich Vieles nicht mehr automatisch durch die Sinneswahrnehmungen in der Ko-Präsenz erschließt. Exakt darin liegt aber auch die Chance, sonst Selbstverständliches zu er- und zu hinterfragen.

4 Fazit

An der supervisorischen Arbeit mit SfB im behördlichen Kontext wird deutlich, dass es zwar Phänomene gibt, die mit der spezifischen Software SfB verbunden sind. Die Mehrzahl der Phänomene sind jedoch in den organisationalen und technischen Setzungen begründet, zu denen auch die Festlegung auf SfB gehört. Diese Setzungen sind der Bürokratie geschuldet und bilden – in Algorithmen und Einstellungen der Zugriffskontrolle – ein „stahlhartes Gehäuse“ (Weber 1904, S. 17 f., 1905, S. 108 f.). Dieses Gehäuse ist noch härter als zu Max Webers Zeiten, weil die IT unbestechlich und unzugänglich für Beziehungsangebote, Kommunikation und interpersonale Aushandlungsprozesse ist. In der binären IT-Welt gibt es keine „graue“ Organisation mit Schattierungen und dehnbaren Spielräumen, sondern nur Null und Eins oder ja und nein, häufig ohne personales Gegenüber, sondern als Standardprozess. Dieser binäre Rahmen sowie die unerreichbare IT-Verwaltung depotenzieren sowohl Supervisor als auch Supervisand:innen, indem sie ihnen Verhandlungsmacht über den Rahmen nehmen, die in Präsenz bestünde. Dies führt über normalisierende Standardisierungsprozesse einerseits zu einer Deprofessionalisierung der Supervision. Zu erforschen bleibt, ob sich die gezeigten nicht-verhandelbaren Standardisierungen ebenso in großen privatwirtschaftlichen Organisationen vergleichbar darstellen, dort möglicherweise unter dem Begriff des Coachings.. Andererseits liegen auch Chancen in der computervermittelten Supervision, die aber nicht ausschließlich mit der Niedrigschwelligkeit begründet werden können.
Im Gegensatz zur binären IT-Welt ist der Schutz der Daten trotz BDSG/DSGVO ein deutlich weicheres Thema, weil die Entscheidungen über die eingesetzte und verantwortete Technologie jeweils im Ermessen der Organisation liegen. Es gibt keine externe Prüfingenieur:in, der anhand technischer Vorgaben ähnlich der Betriebssicherheit bei Kraftfahrzeugen oder eines Elektro-Geräte-Energielabels verpflichtend eine Datenschutzkonformität hoheitlich zertifiziert. Dieses Fehlen eines „Goldstandards“ lässt bei den Organisationsmitgliedern latent Zweifel oder Misstrauen gegenüber der Technologie entstehen, der gleichwohl eine in der Literatur wiederholt monierte lebensweltliche Praxis der Gleichgültigkeit diskrepant gegenübersteht: Trotz der bekannten Datenschutzmängel werden Instant Messenger-Systeme oder Social Media-Plattformen nahezu flächendeckend genutzt Ob Datenschutzkonzepte für die Beschäftigten oder die externe Supervisor:in einsehbar und – mehr noch – überhaupt verständlich wären, bleibt offen. Am Anfang einer solchen Supervision wäre also die unklare Situation des Datenschutzes zu benennen und der Umgang damit auszuhandeln bzw. gemeinsam zu akzeptieren, dass sich an dieser Stelle durch die organisationalen Setzungen nichts aushandeln lässt.
Deutlich wird zudem, dass die Kontraktierung von Supervisionsprozessen im Auftragsdreieck (English 1975) – oder Viereck, wenn die organisierende Assistenzkraft berücksichtigt wird – wesentlich komplizierter und aufwändiger wird, zum Teil durch blended counselling auch dynamischer im Sinne von immer wieder notwendigen Nachkontraktierungen. Dies gilt sowohl für die Kontraktierung mit der Organisation im Vorfeld als auch mit der Supervisionsgruppe selbst. Das bedeutet einerseits für den/die Supervisor:in, selbst eine größere Klarheit und ein Konzept hinsichtlich des Kontraktierungsbedarfs haben zu müssen, andererseits die Geduld und das Verständnis aller Beteiligten, im Dreieck diese langwierigen Aushandlungsprozesse durchzuführen. Der vermeintliche Vorteil einer Niederschwelligkeit und Beschleunigung kann sich so als Nachteil erweisen, weil mehr über den Rahmen verhandelt werden muss anstatt über Inhalte. Es dürfen also nicht nur die in der Literatur bereits umfänglich strukturierten Gedanken zur technischen Ausstattung oder zum Vorgehen im Setting selbst sein (vgl. den Überblick von Bülow und Kunner 2021; Engelhardt und Engels 2021), sondern der zu bedenkende Rahmen ist wesentlich größer zu ziehen, z. B. unter Einbindung professionstheoretischer Aspekte oder des soziotechnischen Systemansatzes.
Ein maßgeblicher Faktor für das Gelingen des Supervisionsprozesses liegt auch bei der Supervision mit SfB im behördlichen Kontext in der Gruppe und der gemeinsamen Gestaltung des Beziehungsraumes. Es sind nicht geniale Interventionen und Tools, geschweige denn die Magie der Technik, sondern sowohl das Halten der Supervisand:innen im Prozess als auch deren guter Willen, sich nicht nur dem supervisorischen Raum anzuvertrauen, sondern sich auch auf Unzulänglichkeiten der Technik einzulassen und neue Kulturtechniken zu erlernen.
Computervermittelte Video-Supervision in stark strukturierten organisationalen Kontext bedarf also noch vieler Gedanken zur reflektierten und verantwortlichen Umsetzung und erhebliches technisches und medienpädagogisches Wissen der Supervidierenden.
Open Access Dieser Artikel wird unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz veröffentlicht, welche die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Wiedergabe in jeglichem Medium und Format erlaubt, sofern Sie den/die ursprünglichen Autor(en) und die Quelle ordnungsgemäß nennen, einen Link zur Creative Commons Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Bilder und sonstiges Drittmaterial unterliegen ebenfalls der genannten Creative Commons Lizenz, sofern sich aus der Abbildungslegende nichts anderes ergibt. Sofern das betreffende Material nicht unter der genannten Creative Commons Lizenz steht und die betreffende Handlung nicht nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben aufgeführten Weiterverwendungen des Materials die Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers einzuholen.
Weitere Details zur Lizenz entnehmen Sie bitte der Lizenzinformation auf http://​creativecommons.​org/​licenses/​by/​4.​0/​deed.​de.

Unsere Produktempfehlungen

Organisationsberatung, Supervision, Coaching

Die Zeitschrift OSC ist ein internationales Diskussionsforum für eine qualifizierte Beratungspraxis. OSC widmet sich Innovationen in der Organisationsberatung, in der Supervision und im Coaching.

Fußnoten
1
In § 28b Absatz 4 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) heißt es: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“.
 
2
Über Formen hybrider Teilnahme kann der Autor keine Aussagen treffen, obwohl es in anderen Gruppen durchaus zu gemischten Formen der Teilnahme kam.
 
3
Microsoft stellt die technische Unterstützung von SfB im Oktober 2025 ein und verweist auf den Nachfolgedienst Teams®, der bereits zur Verfügung steht (Schüler 2020).
 
4
Dass von „zoom“ gesprochen wird, deutet auf einen aus anderen Kontexten übernommenen Textbaustein hin, denn die tatsächlich genutzte Videokonferenzsoftware war SfB. Der Textbaustein wurde vom Host „auf Wunsch der Teilnehmenden“ in die Einladungs-E-Mail eingefügt und kann damit als Ausdruck und Abwehrversuch von Ängsten interpretiert werden.
 
5
Zudem ist davon auszugehen, dass im Beobachtungszeitraum 2020 bis 2022 mehrere Updates im Programmcode erfolgten, die auf der Benutzeroberfläche nicht oder kaum erkennbar waren, die Funktionalität aber veränderten. Dabei bleibt unbeachtet, dass der Autor die Veränderungen in seiner Wirkung vermutlich nicht beurteilen könnte, selbst wenn sie transparent dokumentiert wären. Unter anderem beschränkt dies den wissenschaftlichen Anspruch der Reproduzier- und Vergleichbarkeit der Situation.
 
6
Manche der nachfolgend beschriebenen Aspekte werden auch in anderen Kontexten (Organisationen, genutzte Software) zum Tragen kommen. Da hier der Fokus eng auf SfB im behördlichen Kontext liegt, ist es weiterer Forschung zu überlassen, eine umfassendere Gültigkeit der Beobachtungen zu belegen.
 
7
Welche Wirkung es hat, wenn einzelne Nutzer:innen mit statischem Profilbild arbeiten, andere das Bild aber ganz verweigern, ist bisher nicht untersucht. Dazu gehören in der Literatur bereits benannte Fragestellungen, welche Selbstdarstellung mit dem ausgewählten Profilbild im Sinne einer Inszenierung erfolgen soll (z. B. Zimmermann et al. 2022).
 
8
Crawford (2021) stellt sehr deutlich das intendiert-diskriminierende Potenzial von Algorithmen als Machtinstrument heraus.
 
9
Hierzu tragen die gute Ausleuchtung und die Kamera- und Audiotechnik bei, die zur Selbstrepräsentation als „guter Supervisor und Onlineberater“ empfohlen werden (vgl. Engelhardt und Engels 2021).
 
10
Hartmann-Strauss (2020, S. 119) schlägt eine anfängliche Nummerierung der Teilnehmenden und deren anschließende Ansprache mit dieser Nummer vor. Menschen zu nummerieren und ihnen damit Namen und Identität (temporär) abzusprechen, erinnert an Laborversuche. Dies ist mit einer anerkennungstheoretisch und ethisch fundierten pädagogischen Beratung unvereinbar (vgl. Gröning 2013, 2015).
 
11
Hier lässt sich ein Unterschied zur Telefonseelsorge und Therapie deutlich markieren: Während es in der Therapie sinnvoll und medizinisch notwendig sein kann, diese Nähe und Öffnung herzustellen, ist dies für Supervision und das Coaching anders. Denn das seelsorgerliche und das therapeutische Setting unterscheiden sich erheblich von arbeitsbezogener Beratung, die nicht zur trivialisierten Therapie werden darf (Bude 1988). Insbesondere in der in der Praxis häufig vorkommenden Mischform von Gruppensupervisionen, in denen nur Arbeitskolleg:innen sitzen und die zwischen Fall- und Teamsupervision changieren, kann sich eine zu große Offenheit, Intensität und Nähe als gefährlich für Supervisand:innen erweisen, die sich auch am Folgetag wieder begegnen und auf Kooperation angewiesen sind. Es scheint, als würde diese Gefahr durch die beschriebenen Phänomene computervermittelter Kommunikation gegenüber dem Präsenzsetting verstärkt.
 
12
Aus der T‑Gruppenforschung sind dazu erste Berichte erschienen: Über ein Experiment der DGGO berichtet der Podcast https://​gruppendynamik.​castos.​com/​podcasts/​24692/​episodes/​virtuelle-t-gruppen mit Samuel Friedl und Roland Schuster vom 08.04.2021, abgerufen am 17.06.2022. Vgl. auch Lackner und Lerchster (2022).
 
Literatur
Zurück zum Zitat Auchter, T. (2015). „Halte mich fest, aber halte mich nicht fest“. Zur Bedeutung des Haltens im Supervisionsprozess aus psychoanalytischer und psychosozialer Perspektive. FoRuM Supervision. Onlinezeitschrift für Beratungswissenschaft und Supervision, 24(47), 26–43. Auchter, T. (2015). „Halte mich fest, aber halte mich nicht fest“. Zur Bedeutung des Haltens im Supervisionsprozess aus psychoanalytischer und psychosozialer Perspektive. FoRuM Supervision. Onlinezeitschrift für Beratungswissenschaft und Supervision, 24(47), 26–43.
Zurück zum Zitat Austermann, F., & Walpuski, V. J. (2022). Phänomenologische, sozialtheoretische und beratungsethische Reflexionen zu Chatseelsorge. FoRuM Supervision. Onlinezeitschrift für Beratungswissenschaft und Supervision, 32(59), 46–55. https://doi.org/10.11576/fs-5553.CrossRef Austermann, F., & Walpuski, V. J. (2022). Phänomenologische, sozialtheoretische und beratungsethische Reflexionen zu Chatseelsorge. FoRuM Supervision. Onlinezeitschrift für Beratungswissenschaft und Supervision, 32(59), 46–55. https://​doi.​org/​10.​11576/​fs-5553.CrossRef
Zurück zum Zitat Baur, J., & Pattmöller, P. (2022). Mehrperspektivische Einschätzungen und Erfahrungen zu online gestützten Lehr‑, Lern- und Supervisionsformaten in ihren Auswirkungen auf den Masterstudiengang Supervision/Coaching der katho NRW. e‑beratungsjournal.net, 18(1), 34–49. https://doi.org/10.48341/pk0q-9148.CrossRef Baur, J., & Pattmöller, P. (2022). Mehrperspektivische Einschätzungen und Erfahrungen zu online gestützten Lehr‑, Lern- und Supervisionsformaten in ihren Auswirkungen auf den Masterstudiengang Supervision/Coaching der katho NRW. e‑beratungsjournal.net, 18(1), 34–49. https://​doi.​org/​10.​48341/​pk0q-9148.CrossRef
Zurück zum Zitat Bourdieu, P. (1992). Die verborgenen Mechanismen der Macht. Hamburg: VSA. Bourdieu, P. (1992). Die verborgenen Mechanismen der Macht. Hamburg: VSA.
Zurück zum Zitat Bude, H. (1988). Beratung als trivialisierte Therapie. Über eine Form „angewandter Aufklärung“ im Angestelltenverhältnis. Zeitschrift für Pädagogik, 34(3), 369–380. Bude, H. (1988). Beratung als trivialisierte Therapie. Über eine Form „angewandter Aufklärung“ im Angestelltenverhältnis. Zeitschrift für Pädagogik, 34(3), 369–380.
Zurück zum Zitat Crawford, K. (2021). Atlas of AI: the real worlds of artificial intelligence. Newhaven, London: Yale University Press.CrossRef Crawford, K. (2021). Atlas of AI: the real worlds of artificial intelligence. Newhaven, London: Yale University Press.CrossRef
Zurück zum Zitat Deplazes, S., & Künzli, H. (2020). Kompetenzentwicklung für Online-Coaching. In R. Wegener, et al. (Hrsg.), Coaching im Digitalen Wandel (S. 30–39). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.CrossRef Deplazes, S., & Künzli, H. (2020). Kompetenzentwicklung für Online-Coaching. In R. Wegener, et al. (Hrsg.), Coaching im Digitalen Wandel (S. 30–39). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.CrossRef
Zurück zum Zitat Emery, F. E., & Thorsrud, E. (1964). Industrielt Demokrati. Oslo: Oslo University Press. Emery, F. E., & Thorsrud, E. (1964). Industrielt Demokrati. Oslo: Oslo University Press.
Zurück zum Zitat Gaertner, A. (2010). Supervisionsforschung. In: K. Bock, I. Miethe und B. Ritter (Hg.): Handbuch qualitative Methoden in der sozialen Arbeit (S. 440–447). Opladen: Budrich.CrossRef Gaertner, A. (2010). Supervisionsforschung. In: K. Bock, I. Miethe und B. Ritter (Hg.): Handbuch qualitative Methoden in der sozialen Arbeit (S. 440–447). Opladen: Budrich.CrossRef
Zurück zum Zitat Gröning, K. (2013). Supervision. Traditionslinien und Praxis einer reflexiven Institution. Gießen: Psychosozial. Gröning, K. (2013). Supervision. Traditionslinien und Praxis einer reflexiven Institution. Gießen: Psychosozial.
Zurück zum Zitat Gröning, K. (2015). Entwicklungslinien pädagogischer Beratung. Zur Geschichte der Erziehungs‑, Berufs- und Sexualberatung in Deutschland. Gießen: Psychosozial.CrossRef Gröning, K. (2015). Entwicklungslinien pädagogischer Beratung. Zur Geschichte der Erziehungs‑, Berufs- und Sexualberatung in Deutschland. Gießen: Psychosozial.CrossRef
Zurück zum Zitat Hartmann-Strauss, S. (2020). Videotherapie und Videosupervision. Praxishandbuch für Psychotherapie und Beratung online. Berlin, Heidelberg: Springer.CrossRef Hartmann-Strauss, S. (2020). Videotherapie und Videosupervision. Praxishandbuch für Psychotherapie und Beratung online. Berlin, Heidelberg: Springer.CrossRef
Zurück zum Zitat Kipling, R. (1901). Kim. London: Macmillan. Kipling, R. (1901). Kim. London: Macmillan.
Zurück zum Zitat Lackner, K., & Lerchster, R. E. (2022). Virtuelle Gruppendynamik: Die Online-Trainingsgruppe – ein inspirierendes Experiment oder ein Prozess ohne Sinne? Gruppe. Interaktion. Organisation. Zeitschrift für Angewandte Organisationspsychologie (GIO), 53(1), 5–15. https://doi.org/10.1007/s11612-021-00615-4.CrossRef Lackner, K., & Lerchster, R. E. (2022). Virtuelle Gruppendynamik: Die Online-Trainingsgruppe – ein inspirierendes Experiment oder ein Prozess ohne Sinne? Gruppe. Interaktion. Organisation. Zeitschrift für Angewandte Organisationspsychologie (GIO), 53(1), 5–15. https://​doi.​org/​10.​1007/​s11612-021-00615-4.CrossRef
Zurück zum Zitat Seibel, W. (2016). Verwaltung verstehen. Eine theoriegeschichtliche Einführung. Berlin: Suhrkamp. Seibel, W. (2016). Verwaltung verstehen. Eine theoriegeschichtliche Einführung. Berlin: Suhrkamp.
Zurück zum Zitat Walpuski, V. J. (2022). Kindertagesstätten in organisationalen Digitalisierungsprozessen. Befunde aus der reflexiven Organisationsforschung. In C. Onnen, R. Stein-Redent, B. Blättel-Mink, T. Noack, M. Opielka & K. Späte (Hrsg.), Organisationen in Zeiten der Digitalisierung (S. 272–286). Wiesbaden: Springer VS. Walpuski, V. J. (2022). Kindertagesstätten in organisationalen Digitalisierungsprozessen. Befunde aus der reflexiven Organisationsforschung. In C. Onnen, R. Stein-Redent, B. Blättel-Mink, T. Noack, M. Opielka & K. Späte (Hrsg.), Organisationen in Zeiten der Digitalisierung (S. 272–286). Wiesbaden: Springer VS.
Zurück zum Zitat Walpuski, V. J., & Bredemann, M. (2021). Digitalisierte arbeitsbezogene Beratung unter Einbezug der Dimension Gender: Ein kritischer Diskussionsbeitrag. In F. Apelt, J. Grabow & L. Suhrcke (Hrsg.), Buzzword Digitalisierung: Relevanz von Geschlecht und Vielfalt in digitalen Gesellschaften (S. 197–220). Opladen: Barbara Budrich.CrossRef Walpuski, V. J., & Bredemann, M. (2021). Digitalisierte arbeitsbezogene Beratung unter Einbezug der Dimension Gender: Ein kritischer Diskussionsbeitrag. In F. Apelt, J. Grabow & L. Suhrcke (Hrsg.), Buzzword Digitalisierung: Relevanz von Geschlecht und Vielfalt in digitalen Gesellschaften (S. 197–220). Opladen: Barbara Budrich.CrossRef
Zurück zum Zitat Walpuski, V. J. (2020). Digitalisierte Beratung zur effizienteren Selbstoptimierung. Kritische Anmerkungen zu digitalen Formaten arbeitsbezogener Beratung aus einer Gouvernementalitätsperspektive. In R. Wegener, et al. (Hrsg.), Coaching im Digitalen Wandel (S. 107–116). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.CrossRef Walpuski, V. J. (2020). Digitalisierte Beratung zur effizienteren Selbstoptimierung. Kritische Anmerkungen zu digitalen Formaten arbeitsbezogener Beratung aus einer Gouvernementalitätsperspektive. In R. Wegener, et al. (Hrsg.), Coaching im Digitalen Wandel (S. 107–116). Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.CrossRef
Zurück zum Zitat Warnotte, D. (1937). Bureaucratie et fonctionnarisme. Revue de l’Institut de Sociologie, 17, 245–260. Warnotte, D. (1937). Bureaucratie et fonctionnarisme. Revue de l’Institut de Sociologie, 17, 245–260.
Metadaten
Titel
Gruppensupervision mit Skype for Business® im behördlichen Kontext
verfasst von
Volker Jörn Walpuski, M.A.
Publikationsdatum
05.12.2022
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Organisationsberatung, Supervision, Coaching / Ausgabe 1/2023
Print ISSN: 1618-808X
Elektronische ISSN: 1862-2577
DOI
https://doi.org/10.1007/s11613-022-00796-x

Weitere Artikel der Ausgabe 1/2023

Organisationsberatung, Supervision, Coaching 1/2023 Zur Ausgabe

Buchbesprechungen

Was ist Supervision?

Mitteilungen

Mitteilungen

Premium Partner