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26.06.2019 | Jahresabschluss | Schwerpunkt | Online-Artikel

ESEF ist ab 2020 für Geschäftsberichte prüfungsrelevant

verfasst von: Sylvia Meier

3 Min. Lesedauer

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Viele Unternehmen müssen ab 2020 Geschäftsberichte nach dem standardisierten European Single Electronic Format (ESEF) erstellen. Nach Angaben der EU-Kommission wird dieses auch Bestandteil der Abschlussprüfung.

An der Digitalisierung geht im Rechnungswesen kein Weg vorbei. Durch die E-Bilanz mussten sich Unternehmen bereits früh mit der Erstellung von Berichten auf XBRL-Basis auseinandersetzen. Firmen, deren Wertpapiere auf regulierten Märkten innerhalb der EU gehandelt werden, müssen ihre Finanzberichte im ESEF-Format veröffentlichen für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2020 oder danach beginnen. Dieser neue Standard soll mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in die Finanzberichte innerhalb der EU bringen.

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Das neue Berichtsformat muss jedoch zunächst im Unternehmen umgesetzt werden. Und dafür ist es erforderlich, dass die Finanzabteilung sich mit den Anforderungen befasst. Springer-Autor Klaus Henselmann erklärt in seinem Buchkapitel "Standardisierung in der digitalen Finanzberichterstattung" (Seite 74), dass die Einführung von ESEF ab 2020 phasenweise erfolgt. Müssen in den ersten beiden Anwendungsjahren nur die primären Rechenwerke – Bilanz, Gesamtergebnisrechnung inklusiv GuV, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung –getagged werden. Angaben beziehungsweise Notes müssen dagegen erst ab 2022 ausgezeichnet werden. Dabei stellt Henselmann fest:

Die Standardisierung der digitalen Finanzberichterstattung hat in der jüngsten Zeit entscheidende Fortschritte gemacht. Die Übermittlung von PDF-Dateien wird sukzessive durch inhaltlich strukturierte Finanzberichte auf XBRL-Basis ersetzt, welche durch Software automatisch ausgelesen und weiterverarbeitet werden können."

Ob sich ESEF als Standard bewähren wird, hält Henselmann noch für fraglich. Und auch Wolfgang Ballwieser meint in seinem Beitrag "Überlegungen zu Theorie und Praxis der Finanzberichterstattung: Herausforderungen, Erkenntnisse und Lücken": "Ob diese Entwicklung für die Rechnungslegungsadressaten für die Entscheidungsnützlichkeit vorteilhaft sein wird, steht noch nicht fest." Fakt ist jedoch, dass ESEF ab 2020 verpflichtend ist. Bereits im Interview mit Springer Professional warnte Ralf Jödicke: "Unternehmen sollten sich zeitnah mit ESEF befassen".

Kosten für die ESEF-Einführung

Wie steht es um den finanziellen Aufwand für die ESEF-Umsetzung in den Unternehmen? Die EU-Kommission stellt ein umfangreiches FAQ in Englisch zur Verfügung. Hier werden die Hintergründe des Standards noch einmal erläutert. Interessant ist, dass die EU-Kommission dabei auch auf mögliche Kosten eingeht. Die Schätzungen kommen zum Ergebnis, dass die Implementierung erstmalig etwa 8.200 Euro kosten wird, wenn sie innerhalb des Betriebes erfolgt. Findet die Implementierung per Outsourcing statt, sollen für den ersten ESEF-Finanzbericht etwa 13.000 Euro anfallen. Auch die folgenden Jahre wird das Format nach Angaben der EU-Kommission Kosten verursachen: 

  • 2.400 Euro bei interner Umsetzung 
  • und 4.600 Euro bei Outsourcing. 

Da es sich allerdings nur um Schätzwerte handelt, können je nach Unternehmensstruktur die tatsächlichen Aufwände stark abweichen.

Abschlussprüfer beurteilt Einhaltung der ESEF-Vorgaben

Wer sich noch nicht mit dem neuen Standard befasst hat, sollte daher schnell tätig werden. Der Druck dabei ist hoch, denn der Standard wird voraussichtlich direkt mit der Einführung auch relevant für die Abschlussprüfung. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat am Mitte Juni auf die Auffassung der EU-Kommission aufmerksam gemacht. Demnach sei die ESEF-Verordnung als gesetzliche Vorschrift gemäß EU-Abschlussprüferrichtlinie (Art. 28 Abs. 2 (c) (ii)) anzusehen, deren Einhaltung im Rahmen der Abschlussprüfung gewürdigt werden muss. 

Die WPK stellt fest: "Zudem weist die Kommission darauf hin, dass sie das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) einbindet, um die praktische Durchführung dieser ESEF-Prüfung zu erörtern." Eine halbherzige Umsetzung von ESEF ist also keine Option. Unternehmen müssen damit rechnen, dass der Wirtschaftsprüfer den Finanzbericht auch im Hinblick auf den neuen Standard unter die Lupe nimmt.

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