Skip to main content

1993 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Zuspitzung des „Nord-Süd-Konfliktes“ in der agrarpolitischen Willensbildung — ein „Jahrhundertvertrag für die deutsche Landwirtschaft“?

verfasst von : Jens-Peter Gabriel

Erschienen in: Grundstrukturen agrarpolitischer Willensbildungsprozesse in der Bundesrepublik Deutschland (1949–1989)

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Verfolgt man die agrarpolitische Diskussion in Deutschland seit 1949, so läßt sich mit bestimmter Regelmäßigkeit feststellen, daß sie sich immer wieder gewisser Gegenstände und Fragestellungen annimmt. Dazu gehören z.B. der Wert und die Überlebenschancen des bäuerlichen Familienbetriebes. Wie bereits angedeutet, gibt es diesbezüglich zwei markante Positionsunterschiede. Einerseits wird auf die bewahrenswerten Eigenschaften dieser Betriebsform verwiesen, welche den agrarpolitischen Protektionismus rechtfertigen, um sie vor dem rücksichtslosen Wettbewerb mit den großbetrieblichen Organisa-tionsformen auf dem Kapital-, Boden- und Absatzmärkten zu schützen (s. „Agrarschutzideologie“). Andererseits wird auf die Notwendigkeit eines forcierten landwirtschaftlichen Strukturwandels hingewiesen. Die landwirtschaftlichen Betriebe müßten sich in ihrer Betriebsführung an den technischen und bio-chemischen Fortschritten orientieren, und dies erfordere eine zweckmäßige Organisationsform. Diese Ansicht hatte vor allem Ende der 60er Jahre „Hochkonjunktur“, einer Phase, in der hohe gesamtwirtschaftliche Wachstumsraten als etwas Selbstverständliches galten. Oftmals hieß es, der bäuerliche Familienbetrieb sei zum baldigen Absterben verurteilt.

Metadaten
Titel
Die Zuspitzung des „Nord-Süd-Konfliktes“ in der agrarpolitischen Willensbildung — ein „Jahrhundertvertrag für die deutsche Landwirtschaft“?
verfasst von
Jens-Peter Gabriel
Copyright-Jahr
1993
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-10234-2_21