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30.11.2023 | Lohnbuchhaltung | Nachricht | Online-Artikel

Sozialversicherungswerte 2024 stehen fest

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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In der Lohnbuchhaltung gibt es zahlreiche Rechengrößen zur Sozialversicherung, die jährlich angepasst werden. Die entsprechende Verordnung für das kommende Jahr hat nun den Bundesrat passiert.

Für eine korrekte Lohnabrechnung müssen Arbeitgeber sowohl Lohnsteuer als auch Sozialabgaben einbehalten und abführen. Für letztere bestehen unterschiedliche Rechengrößen, deren Werte für 2024 festgelegt und mittlerweile per Verordnung auf den Weg gebracht worden sind. Der Bundesrat gab seine Zustimmung am 24. November. Hier die Details: 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Grenze, bis zu der ein Arbeitslohn für die Berechnung bestimmter Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Diese wird 2024 bei der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 Euro beziehungsweise 5.175 Euro im Monat steigen (2023: 59.850 Euro oder 4.987,50 Euro/Monat). 

Die Versicherungspflichtgrenze liegt im kommenden Jahr bei jährlich 69.300 Euro beziehungsweise monatlich 5.775 Euro (2023: 66.600 Euro oder 5.550 Euro/Monat) liegen. Arbeitnehmende, die bis zu diesem Betrag Einkommen erzielen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei höherem Einkommen können Arbeitnehmer zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung wählen.

Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze bei der allgemeinen Rentenversicherung wird in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro/Monat) erhöht.

Eine wichtige Rechengröße für die Berechnung der Rentenhöhe ist außerdem das sogenannte Durchschnittsentgelt. Jeder Versicherte sammelt Entgeltpunkte, die sich aus den Beiträgen zur Rentenversicherung ergeben. Das  Durchschnittsentgelt, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für 2024 vorläufig auf 45.358 Euro im Jahr festgesetzt (2023: 43.142 Euro). 

Weitere Werte 2024 im Blick behalten

In der Lohnbuchhaltung ändern sich für 2024 noch zahlreiche weitere Werte. Der Mindestlohn wird beispielsweise von bisher zwölf Euro auf 12,41 Euro angehoben. Hierdurch ergeben sich auch Korrekturen - etwa für Mini- oder Midijobs. Zusätzlich gibt es noch zahlreiche steuerrechtliche Änderungen und Neuregelungen ab dem 1. Janur, die von den Buchhaltungen zu beachten sind.

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