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13.02.2024 | Umsatzsteuer | Gastbeitrag | Online-Artikel

Automatisiert durch den ausländischen Umsatzsteuer-Dschungel

verfasst von: Dr. Aleksandra Bal

3:30 Min. Lesedauer

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Die Globalisierung hat zu einem Anstieg grenzüberschreitender Transaktionen geführt. Doch die Umsatzsteuervorschriften der unterschiedlichen Ländern knüpfen ein komplexes Geflecht von Compliance-Anforderungen, die die manuelle Verwaltung schnell überfordern.

Laut einer aktuellen Studie von Stripe planen 66 Prozent der Unternehmerinnen und Unternehmer, innerhalb von zwei Jahren in neue internationale Märkte vorzustoßen. Die Hälfte davon ist der Meinung, dass die Durchführung internationaler Geschäfte heute einfacher ist als vor fünf Jahren. Dennoch stehen der internationalen Expansion entscheidende Hindernisse im Weg, darunter regulatorische Hürden, wirtschaftliche Unsicherheit und Verpflichtungen zur Einhaltung ausländischer Steuervorschriften. Insbesondere Steuern erhöhen die Komplexität des digitalen Handels, da fast 100 Länder Gesetze erlassen haben, die ausländische Verkäufer zur Registrierung und Erhebung lokaler Umsatzsteuer verpflichten.

Steuerregeln ändern sich oft schnell

Die Befolgung ausländischer Umsatzsteuervorschriften stellt eine Herausforderung dar, da sich die regionalen Regeln ständig ändern und oft nur in lokalen Sprachen verfügbar sind. Unerwartete Ereignisse wie die plötzliche Erhöhung der Umsatzsteuer in der Türkei, angekündigt mit nur zwei Tagen Vorlauf für ausländische Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen an türkische Kunden verkaufen, verdeutlichen diese Problematik. 

Obwohl es Vereinfachungsregelungen wie den EU One Stop Shop gibt, erfordert das Verständnis dieser Maßnahmen beträchtlichen Zeitaufwand. Allein der offizielle Leitfaden für den EU One Stop Shop erstreckt sich über 200 Seiten. Zudem wird von ausländischen Unternehmerinnen und Unternehmern erwartet, dass sie sich trotz solcher Regelungen mit den lokalen Vorschriften gut auskennen, um ihre Steuer korrekt zu berechnen.

Lokale Steuervorschriften sind oft komplex

Zwar weisen steuerliche Anforderungen für ausländische Verkäufer in vielen Ländern gewisse Ähnlichkeiten auf, gibt es in einigen Staaten ganz spezifische Vorschriften. Im Unterschied zu den meisten Regionen, die ausländische Verkäufer nur zur Besteuerung von elektronischer Dienstleistungen an Verbraucher verpflichten, erstrecken Mexiko, Malaysia, Indonesien und Vietnam diese Pflicht auch auf B2B-Transaktionen. 

Bei Geschäften mit türkischen Unternehmern besteht indes keine Verpflichtung zur Erhebung der türkischen Umsatzsteuer. Es liegt jedoch in der Verantwortung ausländischer Verkäufer, diese nicht steuerpflichtigen Verkäufe den türkischen Steuerbehörden zu melden und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aller türkischen Geschäftskunden anzugeben. In Indonesien kann ein signifikantes Website-Traffic-Aufkommen (12.000 Nutzer innerhalb eines Jahres oder 1.000 innerhalb eines Monats) die Pflicht zur Erhebung der Umsatzsteuer auslösen.

USA hat heterogene Steuerregeln

Die Expansion in die USA ist eine besondere Herausforderung. Die US-amerikanische Sales-Tax-Landschaft ist äußerst komplex, mit unterschiedlichen Besteuerungsgrundlagen, Steuersätzen und Schwellenwerten in jedem Bundesstaat sowie vielen lokalen Gebietskörperschaften. Die Sales Tax zeichnet sich insbesondere durch ihre komplizierte Behandlung von Software und Software-as-a-Service (SaaS) aus. 

Die Uneinigkeit darüber, ob SaaS als Warenlieferung oder als Dienstleistung gilt, trägt zur Komplexität bei, da verschiedene Bundesstaaten unterschiedliche Standpunkte vertreten. Zum Beispiel stuft Pennsylvania die Bereitstellung von Software, unabhängig von der Liefermethode, als Warenlieferung ein, was sie steuerpflichtig macht. In Kalifornien wird hingegen elektronisch oder über die Cloud gelieferte Software als nicht steuerbare Leistung betrachtet. Texas behandelt SaaS und Cloud-Computing als steuerpflichtige Datenverarbeitungsdienste, gewährt jedoch eine 20 Prozentige Befreiung und unterwirft somit effektiv 80 Prozent des SaaS-Umsatzes der lokalen Sales Tax. 

Die Besteuerung von SaaS kann auch vom vorgesehenen Verwendungszweck abhängen. In Connecticut wird SaaS für persönlichen Gebrauch mit dem vollen staatlichen Steuersatz belastet, während für geschäftliche Zwecke genutzte SaaS mit einem reduzierten Satz von ein Prozent besteuert wird. Maryland besteuert die Bereitstellung von Software für geschäftliche Zwecke hingegen überhaupt nicht. Ohio erhebt Umsatzsteuer auf SaaS, wenn es im Geschäftsbetrieb verwendet wird, während SaaS für persönlichen Gebrauch in der Regel nicht besteuert wird.

Automatisierung statt Steuerdschungel

Grundsätzlich wird die Automatisierung in der komplexen Welt der Umsatzsteuer in einer globalisierten Wirtschaft und bei der Expansion in Regionen mit komplexen Steuerstrukturen wie den USA zu einem unverzichtbaren Verbündeten. Ihre Fähigkeit, regulatorische Komplexitäten zu bewältigen, Prozesse zu optimieren, Genauigkeit zu gewährleisten und Ressourcen zu optimieren, unterstreicht ihre entscheidende Rolle im effektiven Umsatzsteuer-Management und ermöglicht Unternehmer, in einer zunehmend vernetzten und regulierten Welt erfolgreich zu sein. 

Die Automatisierung erscheint daher als ein Game Changer, der diverse Steuersätze, Befreiungen und Meldepflichten dekodiert und dabei Zeit und Kosten spart. Entsprechende Tools können Unternehmen bei der Identifizierung potenzieller Steuerregistrierungsanforderungen im Ausland unterstützen.

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