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25.07.2019 | Wirtschaftsrecht | Infografik | Online-Artikel

Bundeskartellamt will gegen Internetkonzerne vorgehen

verfasst von: Andrea Amerland

2 Min. Lesedauer

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Die Bußgelder, die das Bundeskartellamt 2018 verhängt hat, belaufen sich auf Millionenhöhe. Damit bleibt die Kartell- und Fusionskontrolle eine Kernaufgabe der Behörde. Auch die Internetriesen Amazon und Facebook nimmt das Amt für mehr Verbraucherschutz ins Visier.​​​​​​​

Rund 376 Millionen Euro Bußgeld gegen insgesamt 22 Unternehmen oder Verbände sowie 20 natürliche Personen hat das Bundeskartellamt im Jahr 2018 verhängt. Unter den betroffenen Organisationen waren diverse Branchen vertreten. So zählten Edelstahlhersteller, Abpackbetriebe für Kartoffeln und Zwiebeln, Zeitungsverlage oder die Walzasphaltproduktion zu den Kartellsündern, gegen die finanzielle Sanktionen wegen wettbewerbswidriger Absprachen wie etwa Preisabsprachen verhängt wurden.

Zahlreiche Fusionen mussten geprüft werden

Zudem gingen 25 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellrechtsverstöße bei der Behörde ein. Insgesamt sieben Durchsuchungsaktionen bei 51 Unternehmen wurden im vergangenen Jahr durchgeführt. Das geht aus dem Jahresbericht 2018 der Behörde hervor.

Auf dem Gebiet der Fusionskontrolle wurden rund 1.300 M&A-Transkationen beim Bundeskartellamt angemeldet. Davon konnten nur drei Vorhaben genehmigt werden, eines nur unter Auflagen. Vier Unternehmen zogen ihre Fusion zurück, weil das Bundeskartellamt Bedenken angemeldet hatte.

Mehr Kontrolle bei Internetgiganten wie Amazon und Facebook

Neben Kartellen und Fusionen ruft die Internetwirtschaft die Behörde auf den Plan. "Gegenüber großen Internetplattformen verfolgen wir im Wesentlichen zwei Ziele: Wir wollen die Märkte für den Wettbewerb offen halten und das Ausnutzen von Marktmacht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verhindern", so Kartellamtspräsident Andreas Mundt. 

Daher habe das Bundeskartellamt Facebook Anfang des Jahres untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen und will zudem dafür sorgen, "dass Wettbewerber, die nicht den gleichen Datenzugang haben wie Facebook, in Zukunft gestärkt werden."

Aufgrund zahlreicher Beschwerden hatte das Amt auch die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz geprüft und kann einen ersten Erfolg verbuchen. Der Internetgigant baut auf Druck der Kartellwächter seinen Marketplace zugunsten kleinerer Anbieter um, die die Plattform als Vertriebskanal nutzen.

Eine neu eingerichtete Abteilung des Bundeskartellsamts hat zudem eine Sektoruntersuchung zur Transparenz und Fairness von Vergleichsportalen durchgeführt und überprüfe noch den Umgang mit Nutzerdaten bei Smart-TVs und Kundenbewertungen im Internet.

Im Sommer 2017 hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt erste Kompetenzen für einen behördlichen Verbraucherschutz eingeräumt. Die Behörde kann Untersuchungen auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einleiten, aber bislang nicht eingreifen.

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