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27.09.2016 | Controlling | Schwerpunkt | Online-Artikel

CSR-Reporting wird gesetzlich geregelt

verfasst von: Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Die Unternehmensberichterstattung zu Corporate Social Responsibility (CSR) soll gesetzlich geregelt werden. Ein entsprechendes Vorhaben wurde auf den Weg gebracht. 

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der so genannten CSR-Richtlinie beschlossen. Bereits 2014 wurde vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten der EU eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet. Ziel dieser CSR-Richtlinie ist insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Bis zum 6. Dezember 2016 soll die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dieser Reform sollen erstmals verbindliche Vorgaben für die nichtfinanzielle Berichterstattung auf Unternehmen zukommen.

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Kritiker fürchten Zusatzbelastung in der Berichterstattung 

Das Vorhaben, Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verpflichten, beschäftigte Wirtschaft wie Politik gleichermaßen. So erklärt auch Springer-Autor Professor Dr. Matthias Fifka in seinem Buchkapitel "Einführung – Nachhaltigkeitsberichterstattung: Eingrenzung eines heterogenes Phänomen" (Seite 1): "Kontrovers wird diskutiert, ob eine solche Pflicht eine unzumutbare Belastung für die betroffenen Unternehmen darstellt oder ob sie die konsequente Umsetzung einer Rechenschaftspflicht ist, die Unternehmen aufgrund der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen ihres Handelns gegenüber der Gesellschaft haben."

Betroffene Unternehmen 

Nicht alle Unternehmen werden von der gesetzlichen Verpflichtung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein. Die geplante Regelung ist darauf ausgelegt, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern in ihren Bilanzen auch Informationen über ihre soziale Verantwortung offenlegen. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen nicht durch ein verpflichtendes CSR-Reporting belastet werden. Auch für betroffene Unternehmen sollen die Vorgaben möglichst leicht umsetzbar sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betont auf seiner Homepage: "Bei den Verhandlungen war es der Bundesregierung wichtig, dass die Unternehmen ihre Berichtspflichten in möglichst flexibler Form und ohne unverhältnismäßige Vorgaben erfüllen können."

CSR-Reporting als Chance sehen 

Auch wenn kleine und mittelständische Unternehmen nicht verpflichtet sind: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung kann viele Chancen bieten und Geschäftspartner über soziale Aktivitäten informieren. Immer mehr Unternehmen nutzen diese Möglichkeit. Die Bundesregierung vergibt sogar jährlich einen CSR-Preis. Im September informierte das BMAS über die Preisträger 2016. Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) bemängelt jedoch, dass gerade Lieferantenbeziehungen oftmals noch nicht transparent genug seien. Zudem seien auch Handels- und Versicherungsunternehmen noch sehr zurückhaltend.  Für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen wird sich das jedoch mit dem Gesetzesvorhaben zwangsläufig ändern.

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