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10.03.2022 | Corona-Krise | Infografik | Online-Artikel

Beschäftigte fürchten Corona-Infektion im Büro

verfasst von: Andrea Amerland

2 Min. Lesedauer

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Die Homeoffice-Pflicht endet zum 19. März, doch die Angst vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz bleibt: Einer Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung zufolge ist diese Sorge bei Beschäftigten auf konstant hohem Niveau.

Der persönliche Austausch mit Kollegen ist schön - fast haben Beschäftigte vergessen, wie es war, nicht per Video-Konferenz, sondern vis-à-vis mit Kollegen zu kommunizieren. Dennoch treibt es sie mit dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht ab dem 20. März nicht mit Begeisterung an den Arbeitsplatz zurück. 

Der Grund dafür sind die nach wie vor hohen Corona-Inzidenzen. Diese lassen Arbeitnehmer nur mit großem Unbehagen an die Arbeit ins Büro denken, zeigt eine Auswertung von Lohnspiegel.de der Hans-Böckler-Stiftung, an der sich seit Beginn der Pandemie fast 98.000 Beschäftigte beteiligt haben. 

Infektionsangst höher als im Oktober 2021

Demzufolge haben 21 Prozent der Befragten Angst davor, sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin mit Corona zu infizieren. Der Wert rangiert im Vergleich zu den Vormonaten auf nahezu unverändert hohem Niveau, ist allerdings höher als noch im Oktober 2021, als dies nur auf 21 Prozent der Beschäftigten zutraf. 

Besonders groß ist die Sorge vor einer Ansteckung in allen Berufszweigen mit viel persönlichem Kontakt zu Menschen, also etwa im Bereich Soziales, Bildung und Erziehung (67 Prozent). Auch in der Gesundheits- und Pflegebranche (52 Prozent) sowie den Verkaufsberufen (46 Prozent) sind überdurchschnittlich viele Befragte besorgt.

Mobiles Arbeiten und Basisschutz bleiben wichtig

Die Experten der Hans-Böckler-Stiftung raten Arbeitgebern daher zu Flexibilität beim mobilen Arbeiten. Aber auch ein Basisschutz vor einer Infektion am Arbeitsplatz sollte unbedingt gegeben sein. Dazu zählen neben 3G-Regeln als Zugangsvoraussetzung in den Betrieb, Kontaktreduktion sowie die Maskenpflicht in allen gemeinschaftlich genutzten Innenräumen. 

Arbeitgeber sind aufgrund des Arbeitsschutzgesetztes zwar verpflichtet, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ihrer Belegschaft zu ergreifen. Aber mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am 19. März entfalle die konkrete Rechtsgrundlage für viele betriebliche Regelungen. "Die Politik muss deswegen handeln, um einen angemessen Basisschutz am Arbeitsplatz auch für die Zeit danach zu gewährleisten", sagt Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI.

Unterdessen hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen neuen Entwurf für die Corona-Arbeitsstättenverordnung vorgelegt, die nach dem 19. März gelten soll. Für Arbeitgeber ändert sich demnach wenig. Es sollen weiterhin Abstandsregeln von 1,50 Meter sowie Maskenpflicht gelten. Letztere müssen Arbeitgeber ebenso zur Verfügung stellen wie Corona-Schnelltests.

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