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06.10.2023 | Lohnbuchhaltung | Im Fokus | Online-Artikel

Entwurf für amtliche Sachbezugswerte 2024 liegt vor

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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In der Lohnbuchhaltung spielen die amtlichen Sachbezugswerte bei bestimmten geldwerten Vorteilen für Mitarbeitende eine große Rolle. Jedes Jahr werden diese durch das Bundesarbeitsministerium angepasst. Nun liegt der Entwurf für 2024 vor.

Im Alltag gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern regelmäßig Sachbezüge. Erhalten beispielsweise Mitarbeitende eine unentgeltliche oder vergünstigte Mahlzeit, muss auch die Lohnbuchhaltung diesen Vorgang berücksichtigen. In diesem Fall müssen gegebenenfalls Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Doch gerade deren Bewertung ist für die Buchhaltung häufig schwierig. Wird es besonders knifflig, kommen die sogenannten amtliche Sachbezugswerte zum Einsatz. Diese vereinfachen das Verfahren erheblich.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem Entwurf der "Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)" die voraussichtlichen Werte für 2024 festgelegt. Diese werden jährlich neu den Entwicklungen des Verbraucherindex angepasst. Im Hinblick auf die Inflation der vergangenen Monate sind die amtlichen Sachbezugswerte im Vergleich zum Vorjahr daher gestiegen.

Sachbezugswerte für die Verpflegung

Der Monatswert für die Verpflegung wird 2024 voraussichtlich bei 313 Euro liegen. Vor zehn Jahren warem es 288 Euro. Je Kalendertag gelten demnach für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten folgende Werte: 

  • Frühstück: 2,17 Euro (2013: 2,00 Euro)
  • Mittag- oder Abendessen: 4,13 Euro (2013: 3,80 Euro)

Wenn also ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer beispielsweise an einem Kalendertag sowohl Frühstück als auch Mittag- und Abendessen unentgeltlich zur Verfügung stellt, dann können für die Verpflegung 10,47 Euro angesetzt werden.

Sachbezugswerte für die Unterkunft

Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird 2024 voraussichtlich 278 Euro betragen. 2013 waren es 265 Euro. Je Kalendertag liegt der Wert demnach voraussichtlich bei 9,27 Euro (2013: 8,83 Euro).

Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen. Die amtlichen Sachbezugswerte sind dann ab 2024 gültig und müssen von der Lohnbuchhaltung entsprechend angewendet werden. Das Finanzamt nimmt die Besteuerung von Sachbezügen bei Außenprüfungen, etwa zur Lohnsteuer, regelmäßig genau unter die Lupe.

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