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19.06.2019 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Beim Handel mit Kryptoassets lauern Steuerfallen 

verfasst von: Dr. Maren Gräfe, Dr. Robert Holzmann, Michael Fitz

4 Min. Lesedauer

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Der Handel mit Kryptoassets wie Bitcoin, Ether und anderen Token hat sich zu einer beliebten Assetklasse entwickelt. Vielen Anleger fehlt allerdings das steuerrechtliche Know-how in Bezug auf direkte Krypto-Investments. Ein Gastbeitrag. 

Die professionelle Infrastruktur für Investoren entwickelt sich stetig, aber es gibt aktuell nur wenige regulierte Investmentfonds. Viele Anleger investieren daher direkt in Kryptoassets. Dabei sind sie jedoch oft nicht ausreichend sensibilisiert, welche steuerrechtlichen Konsequenzen ihr Investment hat. Grundsätzlich ist der Handel von Kryptowährungen- und Token für Privatanleger in Deutschland den privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des Einkommensteuergesetzes zuzuordnen. Dabei ist für jedes einzelne Geschäft die Spekulationsfrist von einem Jahr maßgeblich. Ist der Zeitraum größer, ist dieses Geschäft einkommensteuerfrei. Steuerpflichtige Gewinne bei einer kürzeren Haltedauer werden mit dem individuellen progressiven Einkommensteuersatz in Höhe von bis zu 45 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, versteuert.

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Besteuerung von Kryptowährungen

Ein Überblick über die verschiedenen Steuerarten

Dieses essential gibt einen Überblick über die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland. Schwerpunkt sind die steuerlichen Konsequenzen für Privatanleger und Gewerbetreibende. Nach einem Überblick über die verschiedenen Ausprägungen dieser neuen Währung wird zunächst erläutert, unter welchen Voraussetzungen überhaupt in Deutschland Steuern anfallen.


Anleger müssen Deklarationspflichten beachten

Allerdings gibt es hier eine Herausforderung: Zur Feststellung, ob ein veräußerter Kryptobestand bereits mehr als ein Jahr gehalten wurde, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung das sogenannte FiFo-Verbrauchsfolgeverfahren zu berücksichtigen. FiFo steht hier für First-in-First-Out. Wichtig ist, dass die gesetzlichen Deklarationspflichten gegenüber dem Finanzamt eingehalten werden. Dies kommt in der Praxis häufig zu kurz und kann zu weitreichenden, unter Umständen steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen. 

Im Zusammenhang mit dem Handel von Kryptoassets besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, sofern in dem betreffenden Jahr der steuerpflichtige Gewinn über der Freigrenze von 600 Euro liegt. Oftmals wird verkannt, dass bereits die verspätete Abgabe der Steuererklärung den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann. 

Steuerdokumentation erfolgt phasenweise

Die Erstellung einer ordentlichen Steuerdokumentation lässt sich in vier Phasen einteilen:

  1. Datenmodell: Sofern auf mehreren Plattformen gehandelt wurde, müssen diese einzelnen plattformbezogenen Dateien für eine gesamthafte steuerliche Betrachtung in einer übergeordneten Transaktionshistorie zusammengefasst werden. Dies wird allerdings durch die unterschiedlich verwendeten Begrifflichkeiten, Wechselkurse, Zeitzonen oder dargestellten Ereignistypen erheblich erschwert.
  2. Datenanreicherung: Neben der Erstellung eines einheitlichen Datenmodells stellt insbesondere die richtige Zuordnung von Euro-Wechselkursen zu den jeweiligen Handelsaktivitäten den Steuerpflichtigen vor eine Herausforderung. Viele Plattformen lassen meist nur einen Krypto-zu-Krypto-Tausch zu. Eine Umrechnung in Fiat-Währung wie Euro muss vom Steuerpflichtigen erst ergänzt werden.
  3. Verbrauchsfolgeverfahren: Die größte Herausforderung für den Steuerpflichtigen ergibt sich aus der Erfordernis, seine steuerlichen Einkünfte gemäß dem Verbrauchsfolgeverfahren First-In-First-Out zu berechnen. Einen 'Fluss' eines Assets von Anfang bis Ende – insbesondere,  wenn dieses über mehrere Plattformen hinweg transferiert wurde – vollständig abbilden zu können, ist oft schwierig. Die Berechnungslogik muss es ermöglichen, ein zwischen verschiedenen Wallets und Börsen hin- und hergeschobenes Asset exakt zurückzuverfolgen, um so den originären Einkaufs- dem schlussendlichen Verkaufspreis gegenüberstellen zu können.
  4. Dokumentationserstellung: Schließlich muss die erstellte Transaktionsdokumentation so aufbereitet werden, dass die Steuerbehörde alle durchgeführten Analysen und Berechnungsschritte selbst nachvollziehen kann. Der Ergebnisbericht sollte mit der richtigen Balance zwischen Übersichtlichkeit, Vollständigkeit und den richtigen Werten aufbereitet werden.

Software unterstützt bei der Dokumentation

Dies führt im Ergebnis dazu, dass bereits die Aufbereitung von nur wenigen steuerlich relevanten Ereignissen den Steuerpflichtigen ohne die notwendigen technischen Hilfsmittel vor große Schwierigkeiten stellt. Eine ausreichende Dokumentation ist oft nur mit entsprechender Software-Unterstützung möglich, wie etwa den Crypto-Asset-Tracker, eine PwC-Eigenentwicklung. Diese Programme stellen für alle oben aufgeführten Herausforderungen einen größtmöglichen Automatisierungsgrad sowie die Einhaltung der steuerlichen Grundsätze sicher.

Anleger sollten sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass die Finanzverwaltung selbst weder Markterfahrung noch Datenkenntnis habe. 2017 wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe für Nationale Risikoanalyse gegründet, welche durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geführt wird. Als ein Ergebnis dieser Arbeitsgruppe wird insbesondere ein Schreiben des BMF zur steuerlichen Einordnung sowie Einkünfteermittlung von Kryptoassettransaktionen erwartet. Zudem bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber Meldepflichten und Vorgaben zum Informationsaustausch auch auf diesen Sektor und seine Marktteilnehmer ausweitet.

Die Steuerdokumentation auf einen Blick

          

High Frequency Trading

Mangelnde Standards

Verbrauchsfolgeverfahren

Datenlücken

Einheitliches Datenmodell

  • Systematisierungs- und Automatisierungserfordernis
  • Uneinheitliche Definitionen
  • Uneinheitliche Datenstruktur
  • Unterschiedliche Ereignistypen
  • Unterschiedliche Zeitzonen
  • Ableitung von Transaktionsidentifikatoren
  • Identifikation und Auffüllen von Datenlücken

Datenanreicherung

  • Systematisierungs- und Automatisierungserfordernis
  • Wechselkursverfügbarkeiten (insb. für wenig bekannte Assets)
  • Schwankungsbreite verfügbarer Wechselkurse
  • Wechelkursgleichheit im Tauschzeitpunkt

   

Ergebnisberechnung

  • Systematisierungs- und Automatisierungserfordernis
  • Vielzahl von Asset-Verschiebungen zwischen Plattformen

     

  • Abbildung der Haltefrist
  • Kaufs- zu Verkaufspreiszuordnung, insb. über mehrere Plattformen
  • Abbildung Sonderereignisse
  • Umgang mit Datenlücken (zum Beispiel vorhandene Verkäufe ohne zuordbare Käufe)

Dokumentation

  • Balance zwischen Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit
  • Nachvollziehbare Dokumentation verwendeter Definitionen (Glossar), Bewertungsmaßstäbe ect. 
  • Nachvollziehbare Darlegung der Berechnungsvorgänge
  • Nachvollziehbare Darstellung von Datenlücken
  • Nachvollziehbare Darlegung der verwendeten Methodik zur Füllung der Datenlücken

Die Abbildung stellt die Phasen der Erstellung einer steuerlichen Dokumentation von Krypto-Handelsaktivitäten den dargelegten Herausforderungen gegenüber und ordnet den einzelnen Phasen entsprechend daraus sich ergebende Schwierigkeiten der Ergebnisberechnung zu. 
Quelle: PwC

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